Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Die Allgemeine Vorschrift gem. § 11a ÖPNVG NRW / Art. 3 Abs. 2 VO 1370/2007 wird beschlossen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 11a ÖPNVG NRW vom Land NRW zur Verfügung gestellten Mittel – für den Kreis Coesfeld rund 1,21 Mio. € - zu 87,5 % an die konzessionierten Busunternehmen weiterzuleiten.


Landrat Püning weist darauf hin, dass im vorliegenden Entwurf unter Ziffer 13.1 richtigerweise auszuführen ist, dass diese Satzung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 KrO NRW mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt und nicht wie ausgeführt, mit dem Tage ihrer Bekanntmachung.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               51 JA-Stimmen

                                                    1   Enthaltung