Sitzung: 22.06.2011 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0464
Beschluss:
1. Die Allgemeine Vorschrift gem. § 11a ÖPNVG NRW / Art. 3 Abs. 2 VO 1370/2007 wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 11a ÖPNVG NRW vom Land NRW zur Verfügung gestellten Mittel – für den Kreis Coesfeld rund 1,21 Mio. € - zu 87,5 % an die konzessionierten Busunternehmen weiterzuleiten.
Landrat Püning weist darauf hin, dass im vorliegenden Entwurf unter Ziffer 13.1 richtigerweise auszuführen ist, dass diese Satzung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 KrO NRW mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt und nicht wie ausgeführt, mit dem Tage ihrer Bekanntmachung.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 51 JA-Stimmen
1 Enthaltung