Sparkasse Westmünsterland

 

Landrat Püning teilt mit:

„Die Sparkasse Westmünsterland führt zurzeit Fusionsgespräche mit der Stadtsparkasse Stadtlohn. Vor der abschließenden Beschlussfassung in der Zweckverbandsversammlung ist eine Beteiligung des Kreistages vorgesehen, um u.a. über Weisungen an die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung zu beschließen. Da die Aufnahme der Stadtsparkasse Stadtlohn rückwirkend für Anfang 2011 angestrebt wird, ist eine Sondersitzung des Kreistages für den 20.07.2011 vorgesehen. Es wird gebeten, sich diesen Termin bereits vorzumerken.“

 

 

Gründung einer Stiftung Burg Hülshoff

 

Landrat Püning führt aus, dass diese Mitteilung bereits im Kreisausschuss vorgelesen worden sei. Der Text werde daher der Niederschrift der Kreistagssitzung beigefügt.

„Am 15.04.2011 hat der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe beschlossen, die Gründung einer Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung zu unterstützen. Der LWL will sich dafür einsetzen, dass der Aufsichtsrat der Kulturstiftung Westfalen-Lippe gGmbH beschließt, sich an der Kulturstiftung Westfalen-Lippe gGmbH mit einem Betrag in Höhe von 4 Mio. € zu beteiligen. Für die Stiftungsgründung ist ein Stiftungskapital in Höhe von 20,3 Mio. € erforderlich.

Es wird davon ausgegangen, dass die Stiftungsgründung erst dann erfolgt, wenn das für eine verlässliche finanzielle Absicherung des Stiftungsbetriebs benötigte Stiftungskapital in Höhe von 20,3 Mio. € von den einzelnen Parteien schriftlich zugesagt ist und das Land NRW zu seiner in der Vergangenheit abgegebenen Erklärung steht, sich an der Stiftungsgründung mit 4 Mio. € beteiligen zu wollen.

Der Landschaftsausschuss erwartet zudem von der Belegenheitsregion (Kreis Coesfeld, Stadt Münster und Gemeinde Havixbeck) eine nennenswerte Beteiligung von ca. 1 Mio. €.

In einem ersten Gespräch zwischen den Verwaltungsleitungen des Kreises Coesfeld, der Stadt Münster und der Gemeinde Havixbeck wurde angedacht, dass sich die Stadt Münster und der Kreis Coesfeld (einschließlich Gemeinde Havixbeck) jeweils zur Hälfte beteiligen sollten.

Die Höhe der Beteiligung der Gemeinde am Anteil des Kreises Coesfeld ist noch zu besprechen.

Eine Beschlussvorlage wird nach der Sommerpause vorgelegt.“

 

 

Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren

 

Landrat Püning teilt mit:

„Mit Erlass vom 10.06.2011 informiert das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, dass ein weiterer Ausbau der Familienzentren erst im Kindergartenjahr 2012/13 erfolgen wird.

Die am 05.05.2011 vom Jugendhilfeausschuss vorsorglich getroffene Auswahlentscheidung, welche Einrichtungen dem Land für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum im kommenden Kindergartenjahr 2011/12 vorgeschlagen werden sollen, ist damit hinfällig geworden.

Nach den Ausführungen des Ministeriums stehen noch Entscheidungen sowohl im Hinblick auf die qualitative als auch die quantitative Weiterentwicklung der Familienzentren an. Eine Einschätzung, ob zum Kindergartenjahr 2012/13 auf die diesjährigen Bewerbungen zurückgegriffen werden kann und bei der Auswahlentscheidung die gleichen Kriterien angelegt werden können, ist daher zzt. noch nicht möglich.

Die Tageseinrichtungen, die sich dieses Jahr für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum beworben haben, und deren Träger wurden hierüber in Kenntnis gesetzt.“

 

Ktabg. Wilhelm hinterfragt die Gründe für die Verschiebung der Ausbaupläne für die Familenzentren.

Landrat Püning antwortet, dass das Land NRW andere Schwerpunkte setzen wolle und sich über Inhalte Gedanken mache.

FBL Schütt ergänzt, dass nach dem vorliegenden Erlass weitere Entscheidungen sowohl im Hinblick auf die qualitative als auch die quantitative Weiterentwicklung der Familienzentren der zweiten Stufe der KiBiz Revision vorbehalten bleiben. Bei Interesse könne der Erlass zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Zwischenbericht der Landesregierung zur Umsetzung der UN-BRK „Auf dem Weg zum Aktionsplan“

 

Landrat Püning teilt mit, dass der Text der Mitteilungsvorlage der Niederschrift beigefügt wird.

„Der Zwischenbericht enthält grundsätzliche Informationen

-          zur UN-BRK

-          zur Einbettung in das deutsche Rechtssystem

-          zur Bedeutung von Inklusion als Leitprinzip

Das Kernstück des Zwischenberichtes ist eine Zusammenfassung der bereits vorhandenen Maßnahmen für 16 Handlungsfelder.

Ziel der Landesregierung: Der Aktionsplan soll im Sommer fertig sein. Getrennt vom „großen“ Aktionsplan soll es laut Erklärung von Frau Löhrmann für den Schulbereich einen eigenen Inklusionsplan geben, der aber Teil des Gesamtplanes sein soll.

Die aus der UN-BRK resultierenden Aufgaben seien keine neuen oder veränderten Aufgaben, nach Auffassung des Landes seien sie deshalb auch nicht konnexitätsrelevant.

Aber:

Wenn das Land eine Anpassung des Landesrechts vornimmt mit finanziellen Belastungen für die Kommunen, könnte sich die Frage der Konnextät stellen.

Bericht über verschiedene Initiativen auf dem Weg zum Aktionsplan

-          eine ressortübergreifende Zusammenarbeit der LR bei der Vorbereitung des Aktionsplanes

-          es wurde eine zentrale Anlaufstelle beim Land eingerichtet, das MAIS ist federführend, es ist u.a. auch zuständig für Bürgeranfragen

-          das bestehende Landesrecht wird überprüft (Normprüfung)

-          soweit Landesrecht anzupassen ist, ergeben diese Änderungen den Maßnahmenkatalog

-          es werden landesweit Dialogveranstaltungen durchgeführt unter Beteiligung von Betroffenen und Experten (Workshops)

-          die Eingliederungshilfe soll weiterentwickelt werden

-          mittelfristig soll auch das SGB XII weiterentwickelt werden

-          das Persönliche Budget soll gestärkt werden

-          die Arbeit der Agentur Barrierefrei soll sichergestellt werden

-          die ehrenamtliche Betreuungsarbeit soll gestärkt werden

-          die Teilhabe am Arbeitsleben soll verbessert werden

 

Schulbereich

Das MSW wird einen eigenen Inklusionsplan entwickeln.

Nach den Vorstellungen von Frau Löhrmann soll dem Wunsch der Eltern bereits jetzt entsprochen werden, wenn es möglich ist. Allerdings wird im Zwischenbericht darauf verwiesen, dass derzeit nicht ein Anspruch auf Beschulung an einer konkreten Schule besteht, sondern auch auf den GU an einer Schule in angemessener Entfernung verwiesen werden darf.

 

Verhältnis Bund – Land NRW

Das MAIS beteiligt sich am Aktionsplan des Bundes. NRW wird einen Beitrag zum Bericht der Bundesregierung leisten.

 

16 Handlungsfelder

Auffallend ist, dass in den 16 Handlungsfeldern die Beschreibung des Ist-Zustandes sehr unterschiedlich ist. Es gibt Handlungsfelder, wo man bereits eine große Anzahl von Maßnahmen findet (z.B. Arbeit), die heute bereits vorhanden sind. Andererseits gibt es Handlungsfelder mit einem großen Handlungsbedarf.

 

Fundstelle

Der Zwischenbericht steht auf der Internetseite des MAIS.

 

Weitere Verfahrensweise

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den im Sommer vorliegenden Aktionsplan abzuwarten.“

 

 

Liquidation der Gründungsforum Stadt Lüdinghausen und Kreis Coesfeld GmbH

 

Landrat Püning teilt mit, dass der Text der Mitteilungsvorlage der Niederschrift beigefügt wird.

„Die Gesellschaft Gründungsforum Stadt Lüdinghausen und Kreis Coesfeld GmbH ist eine im Jahr 2000 gegründete Gesellschaft der Stadt Lüdinghausen, des Wirtschaftsforums Lüdinghausen e.V., der wfc GmbH sowie der Voss Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH u. Co.KG. Ihre Aufgabe liegt in der Förderung von Existenzgründungen und der Begleitung junger Unternehmen im Kreis Coesfeld u.a. durch Gründungsberatung.

In der Gesellschafterversammlung der Gründungsforum Stadt Lüdinghausen und Kreis Coesfeld GmbH am 16. Dezember 2010 wurde beschlossen, dass eine Fortführung der Gesellschaft nicht sinnvoll sei, da:

-          eine eigene aktiv vorangebrachte Aufgabenstellung mit Alleinstellungsmerkmal seit längerer Zeit nicht mehr besteht,

-          die wfc GmbH den zuvor genannten Beratungsbedarf inzwischen vollständig abdeckt,

-          die administrativen Kosten zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft regelmäßig zu erwartende Zinseinkünfte aus den Kapitalanlagen der Stammeinlagen der Gesellschafter übersteigen.

Von der Gesellschafterversammlung wurde deshalb beschlossen, die Gründungsforum Stadt Lüdinghausen und Kreis Coesfeld GmbH – genau wie mit der Gründungsforum Kreis und Stadt Coesfeld bereits geschehen – zu liquidieren. Die Liquidation wurde daraufhin eingeleitet. Auf Basis des eingebrachten Eigenkapitals erfolgt nach der Liquidation eine anteilige Rückzahlung der Einlagen. Der Kreis Coesfeld bzw. die Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH ist mit 7.500 € an der Gesellschaft beteiligt.“

 

 

U3-Ausbau-Sonderprogramm 2011/2012

 

Landrat Püning teilt mit:

„Mit Erlass vom 18.05.2011 teilt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass mit dem Haushalt 2011 ein Sonderprogramm zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren aufgelegt wurde.

Es ist vorgesehen, den Jugendämtern für den weiteren investiven U3-Ausbau 2011 eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 100 Mio. EUR zur Bewirtschaftung zuzuweisen. Für 2012 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 60 Mio. EUR vorgesehen. Die Verteilung der Mittel soll – ähnlich wie bei der Verteilung der Mittel aus dem Nachtragshaushalt 2010 – anhand der Zahl der Kinder im Alter unter drei Jahren erfolgen.

Das Kreisjugendamt Coesfeld soll danach Fördermittel in Höhe von 817.819,00 EUR für 2011 und 490.691,00 EUR für 2012, zusammen 1.308.510,00 EUR, erhalten.

Ein Bewilligungsbescheid über diese Beträge liegt bislang nicht vor. *

Der Förderbedarf aus vorliegenden Investitionskostenförderanträgen, bei denen eine Bewilligung noch nicht erfolgt ist, übersteigt bereits jetzt den o.a. Betrag, der dem Kreisjugendamt aus dem Sonderprogramm zugewiesen werden soll. Weitere Förderanträge sind in Vorbereitung.

Die Träger der Kindertageseinrichtungen wurden über das Sonderprogramm mit Rundschreiben vom 15.06.2011 informiert.

Die Mittel aus dem Sonderprogramm müssen lt. ministeriellem Erlass bezogen auf das Haushaltsjahr 2011 bis zum 31.12.2011 und bezogen auf das Haushaltsjahr 2012 bis zum 31.12.2012 vom Letztempfänger verausgabt sein. Die Träger der Kindertageseinrichtungen wurden daher gebeten, mitzuteilen, in welchem Umfang bei einer Berücksichtigung ihrer Anträge im Rahmen des Sonderprogramms mit einer Mittelverausgabung in 2011 und 2012 zu rechnen ist.

Aktuell (Stand: 16.06.2011) liegen vollständige Antragsunterlagen für Investitionskostenförderungen in acht Kindertageseinrichtungen zur Entscheidung beim Landesjugendamt vor, davon noch ein Antrag der sog. Härtefallliste, für den eine Bewilligung in den nächsten Tage angekündigt wurde. Das Antragsvolumen der verbleibenden sieben Anträge beträgt rd. 1,65 Mio. EUR. Hinzu kommen Anträge für die Förderung von 23 Plätzen in Kindertagespflege in Höhe von 9.843 EUR.

Zu weiteren Ausbaumaßnahmen haben bereits Gespräche mit Trägervertretern und Fachberatung stattgefunden. Die Träger wurden daher mit dem Rundschreiben vom 15.06.2011 auch darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigung weiterer Anträge bei der Entscheidung über die Mittelvergabe aus dem Sonderprogramm voraussichtlich nur möglich sein wird, wenn vollständige Antragsunterlagen bis zum 30.06.2011 eingereicht werden.

Es ist vorgesehen, die Kriterien bei einer Verteilung der Mittel heranzuziehen, die bereits im Januar 2011 bei der Verteilung der Nachtragsmittel 2010 i.H.v. 1,1 Mio. EUR zugrunde gelegt wurden. Dies sind besondere Dringlichkeit und Antragseingang auf der einen Seite und Versorgungssituation in den jeweiligen Gemeinden auf der anderen Seite.

Allerdings sollen reine Ausstattungsmaßnahmen (Kindertagespflege und Investorenmodelle) zur Schaffung von U3-Plätzen vorrangig berücksichtigt werden, da hier Plätze mit geringen finanziellem Aufwand geschaffen werden.

Wenn durch diese Vorwegbefriedigung keine andere Baumaßnahme von der Liste zur Verteilung gestrichen wird, soll die Verteilung als Geschäft der laufenden Verwaltung erfolgen. Anderenfalls hätte der Jugendhilfeausschuss im Rahmen einer Sondersitzung zu entscheiden.“

*Laut Aussage von FBL Schütt liegt der Bewilligungsbescheid seit heute Nachmittag vor.

 

Landrat Püning führt unter Hinweis auf die Mitteilungsvorlage aus, dass damals über die Kriterien Einvernehmen bestand, anhand derer die Verteilung als Geschäft der laufenden Verwaltung vorgenommen werden solle.

 

Ktabg. Kleerbaum erklärt hierzu, dass die Abläufe vorgegeben seien und deshalb auch jetzt hiergegen keine Einwände erhoben werden. In diesem Zusammenhang kritisiert Ktabg. Kleerbaum den Verteilungsschlüssel, der eine bewusste Bevorzugung der Großstädte vorsehe.

 

Auch seitens der anderen Kreistagsfraktionen werden keine Einwände dagegen erhoben, die Verteilung als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen.