Umsetzung des Landschaftsplans „Baumberge Süd“

 

Ktabg. Schulze Havixbeck teilt mit, dass es im Bereich des Landschaftsplans „Baumberge Süd“ wieder vermehrt zu Problemen mit Mountainbikern käme. Diese würden vielfach, insbesondere an den Wochenenden, in Bereichen der Baumberge ihrem Hobby nachgehen, in denen dieses nicht gestattet sei. Dabei sei anhand der Kfz-Kennzeichen zu erkennen, dass diese oftmals von weiter entfernt anreisen würden. Durch ihr Verhalten würden sie letztlich die Ziele des Landschaftsplans „Baumberge Süd“ konterkarieren und die Landschaft gefährden. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, hier einzugreifen und dieses zu unterbinden?

 

FBL Dr. Scheipers erwidert, ein Einschreiten sei für die Verwaltung sehr schwierig, da sie keine Polizeibefugnisse habe und kein Personal für die konkreten Maßnahmen vor Ort vorhanden sei. Zwar gäbe es die Möglichkeit, solche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, dieses setze aber voraus, dass man zunächst die Identität der Mountainbiker feststelle, was meist nur sehr schwer möglich wäre.

 

AL Dr. Foppe ergänzt, diese Problematik, die auch im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplanes bereits diskutiert worden sei, sei für die Verwaltung kaum lösbar, da es sich letztlich hier um ein gesellschaftliches Problem handele. Er erinnert an den gelegentlichen Einsatz von Reiterstaffeln der Polizei an Wochenenden in der Vergangenheit, der letztlich auch nichts gebracht habe, sowie an die Verblockungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Flächeneigentümern, um die Zugänglichkeit zu erschweren.

 

Errichtung einer Deponie des Klasse DK I in Dülmen Rödder

 

Ktabg. Bontrup erkundigt sich danach, ob es neue Entwicklung hinsichtlich des Antrags auf Errichtung einer Deponie der Klasse  DK I in Dülmen Rödder gäbe.

 

FBL Dr. Scheipers erwidert, dazu gäbe es keine wesentlichen neuen Entwicklungen. Er greift Berichte in der Dülmener Lokalpresse auf, wonach es Unmut bei der Bürgerinitiative über die fehlende Beantwortung ihrer Stellungnahmen durch die Verwaltung gäbe. Er erklärt, die letzte Stellungnahme sei seitens der Verwaltung im Juli im Beisein des Landrates entgegengenommen worden. Wie alle vorherigen Stellungnahmen werde sie nun in der weitere Verfahren einbezogen, was der Interessengemeinschaft auch bekannt sei.

 

Seitens des Antragstellers sei ferner eine Ergänzung des Antrages angekündigt, die verschiedene Einwände der Interessengemeinschaft sowie der beteiligten Stellen berücksichtigen solle, diese läge aber bisher nicht vor.