Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, über den Landrat das Thema "Windenergie" für die Tagesordnung einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen vorzuschlagen. Dort soll der Landrat das Angebot unterbreiten, eine koordinierende Funktion mit dem Ziel einer auf Kreisebene abgestimmten Herangehensweise an die Problematik Windkraft wahrzunehmen. Ziel sollte es sein, die teilweise divergierenden Interessen der Kommunen auszugleichen und aufeinander abzustimmen, so dass abgestimmte Vorschläge mit hoher Akzeptanz auch über die jeweiligen Gemeindegrenzen hinweg gefunden werden.

 


S. B. Dr. Habersaat erläutert einleitend die entsprechende Anfrage der UWG Fraktion. Vor dem Hintergrund der beschlossenen Energiewende in Deutschland sei davon auszugehen, dass dieses auch Auswirkungen auf den Kreis Coesfeld haben werde. Insbesondere bei der Standortfindung zusätzlicher Anlagen sei mit Problemen zu rechnen, da wie in der Vergangenheit mit Widerstand aus der Bevölkerung zu rechnen sei.

Da es auch in den Kommunen oftmals sehr unterschiedliche Interessen hinsichtlich der Windenergie gäbe, die von einer großzügigen generellen Unterstützung über die Zustimmung ausschließlich für Bürgerwindkraftanlagen bis zu einer Ablehnung der Windenergie reichten, solle der Kreis eine Koordinierungsfunktion wahrnehmen. Ziel müsse es sein, solche divergierenden Interessen auszugleichen und eine möglichst einheitliche Herangehensweise innerhalb des gesamten Kreisgebietes zu erreichen.

 

FBL Dr. Scheipers erwidert, sollte es der Wunsch der Politik sein, dass die Verwaltung eine solche moderierende Funktion übernehme, so müsse ihr seitens der Politik ein entsprechender Auftrag erteilt werden.

 

Ktabg. Schulze Esking berichtet nachfolgend aus der letzten Sitzung des Regionalrates. Dort sei der Part „Windenergie“ zunächst aus der aktuellen Überarbeitung des Regionalplans herausgenommen worden. Den Mitgliedern des Regionalrates sei der Entwurf einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz vorgestellt worden, wonach die Kategorie der Windeignungsbereiche künftig entfalle und stattdessen Vorranggebiete ohne Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt werden könnten. Den Kommunen solle so gestattet werden, Flächen für die Windenergie auch außerhalb der Windvorranggebiete des Regionalplans im jeweiligen Flächennutzungsplan auszuweisen.

 

Er begrüßt abschließend die Idee, die Verwaltung mit einer koordinierenden Funktion hinsichtlich der Windenergie innerhalb des Kreisgebietes zu beauftragen und schlägt vor, dieses  im Rahmen einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen zu thematisieren.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen