Beschluss: Kenntnis genommen

MA Grömping führt kurz in die Thematik ein. Er erinnert daran, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Informationen über das seitens der Verwaltung zu führende Kataster der Ausgleichsflächen im Kreis Coesfeld gebeten hat. Er weist auf das über die Internetseite des Kreises Coesfeld verlinkte GIS-Portal hin, welches dem interessierten Bürger u.a. eine Vielzahl an Informationen zu umweltrelevanten Themen bezogen auf das Gebiet des Kreises Coesfeld biete. Anhand eines kurzen Powerpoint Vortrags stellt er nachfolgend mittels einiger Beispiele konkreter Maßnahmen die Möglichkeiten des GIS-Portals vor.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg stellt fest, dass dieses ein guter Ansatz sei, erinnert allerdings daran, dass insbesondere im ehrenamtlichen Naturschutz viele ältere Bürger tätig seien, die mit dem Internet und dessen Nutzung nicht so firm wären. Er fragt an, wie diesen Bürgern die Information auch ohne das Internet zur Verfügung gestellt werden könne?

MA Grömping erwidert, grundsätzlich sei das Internet mit seinen technischen Möglichkeiten das beste Medium, um diese Informationen einer unbegrenzten Anzahl von Interessenten jederzeit zur Verfügung zu stellen. Alternativ gäbe es natürlich noch immer die Möglichkeit, dieses anhand von Karten, Plänen und ähnlichem auf Papier nachzuvollziehen, dieses sei jedoch mit einem erhöhten Aufwand verbunden und bedeute für den interessierten Bürger, dass er nach Coesfeld anreisen müsse.

 

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nachfolgend, ob man anhand dieses Ausgleichsflächenkatasters erkennen könne, wie viel Fläche jährlich der Landwirtschaft als Produktionsfläche verloren gehe. MA Grömping erwidert, solche konkreten Daten lägen nicht vor. Aber man könne erkennen, dass sich die Verluste hälftig auf Baumaßnahmen im Innen- wie im Außenbereich aufteilten. Da diese Baumaßnahmen generell 1/1 auszugleichen wären, müsse man schon von merklichen Produktionsflächenverlusten für die Landwirtschaft ausgehen. Dieses habe man aber auch seitens der Verwaltung erkannt und versuche zwischenzeitlich, vermehrt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Waldflächen umzusetzen. So würde zum Beispiel die Umwandlung von Fichtenbeständen in heimische Mischgehölze als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme anerkannt. Voraussetzung dafür wäre es aber, dass der jeweilige Grundstückseigentümer auf die entsprechenden Förderungen seitens der Forstverwaltung verzichte. Ein weiterer Schwerpunkt für flächenreduzierende Ausgleichsmaßnahmen seien Maßnahmen in und an Gewässern.

 

Ktabg. Kummann erinnert daran, dass im Bereich von ausgewiesenen Bebauungsplangebieten oftmals Restflächen verblieben, die aufgrund ihres Zuschnitts und ihrer Größe einer Bebauung nicht zugeführt werden könnten. Er regt an, solche Fläche als Ausgleichsflächen zu nutzen.

MA Grömping erwidert, von solchen Lösungen, die früher durchgeführt worden seien, sei man inzwischen abgegangen, da bei diesen Flächen im Regelfall kein hohes ökologisches Potential vorhanden sei. Meist würden sie letztlich eher als Freizeitbereich der Anwohner genutzt, so dass ein Ausgleich in der freien Landschaft aus Sicht des Naturschutzes sinnvoller sei.