Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

Die Satzung über die Durchführung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für kinderzuschlags- und wohngeldberechtigte Kinder wird beschlossen.

 

 


FBL Schütt führt einleitend aus, dass für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets vier verschiedene Personengruppen anspruchsberechtigt seien. Hierzu würden SGB II- und SGB XII-berechtigte und kinderzuschlags- und wohngeldberechtigte Personen gehören. Für die SGB II- und SGB XII-Empfänger/innen liege bereits eine Satzung des Kreises Coesfeld vor, auf deren Grundlage die Leistungsgewährung im Rahmen der Option vor Ort in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchgeführt werde. Für die kinderzuschlags- und wohngeldberechtigten Personen werde die Leistungsgewährung faktisch bereits ebenfalls vor Ort umgesetzt. Durch Verordnung des Landes vom 12.07.2011 seien die Kreise nunmehr befugt, kreisangehörige Gemeinden im Benehmen mit diesen durch Satzung durch Durchführung der Aufgaben nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz heranzuziehen. Auf dieser Grundlage und nach Gesprächen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sei der Entwurf der Satzung erstellt worden.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig