Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


FBL Schütt erklärt, dass die in der Sitzungsvorlage angegebenen Zahlen zu aktualisieren seien. Unter Nr. 2 habe es seit 2008 nicht 16 sondern 18 Anfragen/Anträge auf ein persönliches Budget gegeben. Des Weiteren seien bislang zwei persönliche Budgets im Bereich der Eingliederungshilfe bewilligt worden. Die Nachfrage sei eher zurückhaltend.

Ref’in Hesselmann führt aus, dass die Leistung des persönlichen Budgets auch in den Nachbarkreisen nicht wie gewünscht in Anspruch genommen werde. Das persönliche Budget beinhalte, dass Sach- und Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Geldleistungen ersetzt werden können oder dass trägerübergreifend lediglich ein Ansprechpartner zuständig sei. Für die Verwaltung sei der Aufwand der Einarbeitung dementsprechend groß. Ref’in Hesselmann räumt außerdem ein, dass durch Werbung wie z.B. Flyer in der Bevölkerung der falsche Eindruck entstanden sei, dass das persönliche Budget eine zusätzliche Leistung sei. Dem müsse jedoch widersprochen werden. Es handele sich nicht um eine neue Leistung, sondern um eine andere Form der Leistung.

FBL Schütt teilt mit, dass eine landesweite Abfrage des Landkreistages Nordrhein-Westfalen zum persönlichen Budget nach Erhalt des Ergebnisses dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werde.

S.B. Neumann ergänzt, dass Informationen zum persönlichen Budget auch im Rahmen einer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales publizierten CD erhältlich seien.

Ktabg. Vogelpohl bittet um Mitteilung, ob der rechtliche Rahmen des persönlichen Budgets entschlackt werden könne bzw. ob es Kooperationen mit den Nachbarkreise gebe.

Ref’in Hesselmann führt hierzu aus, dass entsprechende Arbeitsgruppen existieren. Ferne erhalte der Kreis Coesfeld Unterstützung von den Nachbarkreisen und werde selbst auch unterstützend tätig.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.