Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt teilt mit, dass, wie der Sitzungsvorlage zu entnehmen sei, Kapazitäten für weitere Bürgerarbeitsstellen im Kreis Coesfeld gegeben seien. Bei den Wohlfahrtsverbänden sei im Rahmen von Besprechungen gezielt für die Bürgerarbeit geworben worden. Ferner seien die Jobcenter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden persönlich in Einzelgesprächen über das Bundesprogramm informiert worden. Es müsse jedoch bei der Beantragung von Bürgerarbeitsstellen berücksichtigt werden, wie schwierig die Abgrenzung zu „normalen“ Arbeitsplätzen sei. Wegen der fehlenden Zusätzlichkeit seien zwei Anträge ablehnend durch das Bundesverwaltungsamt beschieden worden. Im Rahmen von Widerspruchsverfahren hätten jedoch zwei weitere Ablehnungsfälle positiv für den Antragsteller abgeschlossen werden können. Das Bundesverwaltungsamt plane ferner, Richtlinien zu erstellen, damit eine größere Rechtssicherheit bei der Beantragung gegeben sei.

FBL Schütt führt abschließend aus, dass die schleppende Zielerreichung nicht spezifisch für den Kreis Coesfeld sei, sondern die Gesamtproblematik der Umsetzung der Bürgerarbeit darstelle. Teilweise gestalte sich die Umsetzung im Westen Deutschlands auch deshalb schwierig, weil das Programm auf Ostdeutschland zugeschnitten worden sei. Trotzdem stehe der Kreis Coesfeld der weiteren Umsetzung des Bundesprogrammes Bürgerarbeit optimistisch gegenüber.