Sitzung: 29.09.2011 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
FBL Schütt trägt vor:
„Mit
den Städten und Gemeinden wurde abgestimmt, dass im Kreis Coesfeld eine
projektbezogene Finanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit bis zum
31.12.2013 erfolgen soll. Die Umsetzung der Schulsozialarbeit soll in zwei
Förderphasen (Phase I vom 01.10.2011 – 31.12.2012 und Phase II vom 01.01.2012 -
31.12.2013) erfolgen. Hierzu wurde ein Interessenbekundungsverfahren bei den
kreisangehörigen Städte und Gemeinden durchgeführt. Bis zum 23.09.2011 konnten
Projektanträge für die erste Förderphase eingereicht werden. Bis zum
vorgegebenen Termin wurden insgesamt zwölf Anträge eingereicht.
Auf der Basis der
zusätzlichen Bundesbeteiligung in Höhe von 2,8 % an den Aufwendungen für die
Kosten der Unterkunft im SGB II wird als Planungsgrundlage vom 01.10.2011 bis
zum 31.12.2012 von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 553.680,- € ausgegangen. Es
herrscht Einvernehmen mit den in der Lenkungsgruppe zur Umsetzung des SGB II
vertretenen Städten und Gemeinden, dass alle vorliegenden förderfähigen Anträge
hieraus eine Mittelzuweisung erhalten sollen.
Hierzu wurde vereinbart,
dass dem Kreis Coesfeld für die Schulsozialarbeit der bildungs- und
teilhabeberechtigten Personen an den kreiseigenen Schulen und die Koordination
der zusätzlichen Schulsozialarbeit im Kreisgebiet von dem Gesamtbetrag ein
Festbetrag in Höhe von 120.000,- € zur Verfügung steht. Der verbleibende Betrag
in Höhe von 433.680,- € soll zu je 50 % anhand der Anzahl der jeweiligen
Bedarfsgemeinschaften und zu 50 % anhand der Anzahl der Schüler/innen der
jeweiligen Stadt oder Gemeinde aufgeteilt werden, die einen Förderantrag
gestellt haben.
Hierdurch wird neben der
Berücksichtigung regionaler Unterschiede bei der Anzahl der bedürftigen
Personen auch Unterschieden des wohnortübergreifenden Schulbesuchs Rechnung
getragen.“