Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt trägt vor:

„Mit den Städten und Gemeinden wurde abgestimmt, dass im Kreis Coesfeld eine projektbezogene Finanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2013 erfolgen soll. Die Umsetzung der Schulsozialarbeit soll in zwei Förderphasen (Phase I vom 01.10.2011 – 31.12.2012 und Phase II vom 01.01.2012 - 31.12.2013) erfolgen. Hierzu wurde ein Interessenbekundungsverfahren bei den kreisangehörigen Städte und Gemeinden durchgeführt. Bis zum 23.09.2011 konnten Projektanträge für die erste Förderphase eingereicht werden. Bis zum vorgegebenen Termin wurden insgesamt zwölf Anträge eingereicht.

Auf der Basis der zusätzlichen Bundesbeteiligung in Höhe von 2,8 % an den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft im SGB II wird als Planungsgrundlage vom 01.10.2011 bis zum 31.12.2012 von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 553.680,- € ausgegangen. Es herrscht Einvernehmen mit den in der Lenkungsgruppe zur Umsetzung des SGB II vertretenen Städten und Gemeinden, dass alle vorliegenden förderfähigen Anträge hieraus eine Mittelzuweisung erhalten sollen.

Hierzu wurde vereinbart, dass dem Kreis Coesfeld für die Schulsozialarbeit der bildungs- und teilhabeberechtigten Personen an den kreiseigenen Schulen und die Koordination der zusätzlichen Schulsozialarbeit im Kreisgebiet von dem Gesamtbetrag ein Festbetrag in Höhe von 120.000,- € zur Verfügung steht. Der verbleibende Betrag in Höhe von 433.680,- € soll zu je 50 % anhand der Anzahl der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften und zu 50 % anhand der Anzahl der Schüler/innen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde aufgeteilt werden, die einen Förderantrag gestellt haben.

Hierdurch wird neben der Berücksichtigung regionaler Unterschiede bei der Anzahl der bedürftigen Personen auch Unterschieden des wohnortübergreifenden Schulbesuchs Rechnung getragen.“