Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2012 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 


FBL Schütt teilt mit, dass sich aus Sicht der Verwaltung noch Änderungen ergeben hätten. So werde beantragt, den Ansatz für die Leistungen der Grundsicherung a.E. für dauerhaft Erwerbsgeminderte im Produkt 50.01.01 von bisher 3.860.000 € auf 3.980.000 € zu erhöhen. Grundlage für die bisherige Prognose sei eine durchschnittliche Fallzahl von 650 Fällen bei durchschnittlichen Aufwendungen je Fall in Höhe von 490,40 € monatlich gewesen. Die Entwicklung der Fallzahlen in den Monaten Oktober und November 2011 habe jedoch eine deutliche Steigerung ergeben. Insofern müsse unter Berücksichtigung dieser Entwicklung nunmehr von durchschnittlich 680 Fällen mit einem durchschnittlichen Aufwand von 487,49 € pro Monat ausgegangen werden. FBL Schütt macht deutlich, dass es sich bei den Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsgeminderte um eine Pflichtleistung handle, so dass die Anhebung des Ansatzes auf einen Betrag von 3,98 Mio. € für zwingend erforderlich erachtet werde.

Er weist darauf hin, dass die Anhebung des Ansatzes aufgrund der schrittweisen Erhöhung der Erstattung des Bundes in diesem Bereich von nunmehr 45 % im Jahr 2012, über 75 % im Jahr 2013 sowie dann in voller Höhe (100 %) im Jahr 2014 refinanziert werde.

 

Bezogen auf die Leistungen der Frühförderung (S. 177 des Haushaltsentwurfs) erkundigt sich Ktabg. Pieper, ob es sinnvoll sei, den Ansatz zu senken. Zwar hätten die angeführten Präventivmaßnahmen zu einer Kostensenkung geführt, jedoch sei die Fallzahl steigend. FBL Schütt erinnert an die in einer früheren Sitzung geführte Diskussion, in der dargestellt worden sei, dass die Kosten für die Frühförderung im Kreis Coesfeld nahezu doppelt so hoch gewesen sei wie in den Nachbarkreisen. Es werde nunmehr vermehrt auf den Nachrang der Sozialhilfe geachtet, indem zur Vermeidung von Doppelförderungen überprüft werde, ob bereits Förderungen durch andere Träger geleistet würden.

 

Ktabg. Pieper fragt an, was es zu bedeuten habe, dass bei den Grundzahlen bezogen auf die zur Verfügung stehenden sowie ausgezahlten Mitteln der Ausgleichsabgabe (S. 183 des Haushaltsentwurfs) die Planwerte der kommenden Jahre entfallen. Auch sei fraglich, warum von den im Jahr 2010 vorhandenen Mitteln von rund 100.000 € lediglich ein Betrag von rd. 63.000 € verausgabt worden sei.

Ref.´in Hesselmann macht deutlich, dass letzteres darauf zurückzuführen sei, dass weniger Anträge gestellt worden seien. Die Ausgleichsabgabe entfalle künftig auch nicht, die Grundzahlen würden jedoch nicht mehr aufgelistet, da diese nicht aussagekräftig seien. Dieses sei dadurch begründet, dass je Antrag sehr unterschiedliche Förderungen mit unterschiedlichem Kostenumfang erforderlich seien. Insofern würde die Zahl der Anträge bzw. die Anzahl der Fälle bewilligter Hilfen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe mehr aussagen. FBL Schütt weist ergänzend darauf hin, dass sowohl die zur Verfügung stehenden Mittel aus der Ausgleichsabgabe sowie die Höhe der gewährten Hilfe hieraus nicht beeinflussbar seien.

 

Auf die Nachfrage der Ktabg. Bednarz, ob die IST-Zahlen 2010 für die Aufwendungen der heilpädagogischen Frühförderung (S. 183 des Haushaltsentwurfes) schon bekannt seien, teilt Ref.´in Hesselmann mit, dass die Aufwendungen hierfür in 2010 rund 1,7 Mio. € betragen hätten.

 

FBL Schütt teilt mit, dass beabsichtigt sei, beim Land NRW einen Antrag auf Förderung der Wohnberatung zu stellen. Geplant sei eine Ausweitung der Wohnberatung, die grundsätzlich auch durch die Gemeindeprüfungsanstalt unterstützt werde. Im Falle einer Förderung durch das Land könne ggf. eine Vollzeitstelle mit rd. 33.000 € refinanziert werden. Vorsichtshalber sei dieses bereits im Stellenplan berücksichtigt worden. Der Fördertopf „ambulant vor stationär“ (Produkt 50.02.01) werde durch die Wohnberatung im Jahr 2012 voraussichtlich mit 10.000 bis 15.000 € belastet. Ktabg. Willms macht deutlich, dass dieses Vorgehen seitens der CDU-Fraktion bereits vor einiger Zeit im Rahmen der Pflegekonferenz gefordert worden sei. Die Wohnberatung müsse auf sichere Beine gestellt werden.

 

Zu dem Produkt 50.03.02 teilt FBL Schütt mit, dass der Eingliederungstitel für die Unterstützung der SGB II – Kunden mehr als ursprünglich gedacht gekürzt werde. Der bisherige Ansatz der Zuweisung des Bundes für die Eingliederungsleistungen sei mit rd. 5,075 Mio. € in 2011 veranschlagt worden. Nunmehr werde mit einer Bundeserstattung in Höhe von rd. 4,107 Mio. € im Jahr 2012 gerechnet, so dass im kommenden Jahr rd. 900.000 € weniger an Mitteln für die Eingliederung zur Verfügung gestellt würden als noch im Jahr 2011. Die Personal- und Sachkosten würden um 50.000 € reduziert. Die Auswirkungen dieser Reduzierung würden noch im örtlichen Beirat beraten.

Ktabg. Wilhelm gibt zu bedenken, dass im Kreis Coesfeld die niedrigste Arbeitslosenquote in NRW zu verzeichnen sei, so dass aufgrund der sinkenden Arbeitslosenzahlen wohl auch mit niedrigeren Eingliederungsmitteln gerechnet werden müsse. Diesbezüglich weist FBL Schütt darauf hin, dass zu berücksichtigen sei, dass die Zahl der Arbeitslosen nicht die Zahl der zu betreuenden Fälle wiedergebe. Ferner sei zu beachten, dass auch diejenigen Leistungsberechtigten, die sich in einer Maßnahme befinden oder einen Plus-Job ableisten, nicht als arbeitslos gewertet würden. Für die Personal- und Sachkosten sei die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Coesfeld entscheidend. Für die Ermittlung des Eingliederungsbudgets sei die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erheblich.

Schließlich macht FBL Schütt deutlich, dass sich die Kürzung des Eingliederungstitels nicht auf den Kreishaushalt auswirken werde, da im Bereich der Eingliederung nur Mittel in der Höhe verausgabt würden, in der diese auch vom Bund zur Verfügung gestellt würden.

 

Ktabg. Pieper erklärt, dass sie mit Sorge gelesen habe, dass die enorme Zunahme der Fallzahlen beim Sozialpsychiatrischen Dienst (S. 230 des Haushaltsentwurfs) dazu führen würde, dass für die Betreuungsfälle weniger Zeit zur Verfügung stehe. AL Dr. Völker – Feldmann bestätigt dieses und weist darauf hin, dass die Zeiteinsparungen vorwiegend bei älteren Fällen erfolgen würden, da die Neufälle einer intensiveren Betreuung bedürfen. Auch seitens der Verwaltung werde die Entwicklung mit Sorge betrachtet, seiner Ansicht nach sei die derzeitige Betreuungssituation jedoch noch angemessen.

 

Ktabg. Wilhelm gibt zu bedenken, dass sie einen Zuschussbedarf von rd. 2,5 Mio. € im Produktbereich 53 für sehr hoch halte. FBL Schütt erklärt hierzu, dass im Rahmen des derzeitigen Verfahrens zur Geschäftsprozessoptimierung auch für den Bereich der Unteren Gesundheitsbehörde überprüft werde, welche Aufgaben einem gesetzlichen Auftrag zugrunde liegen und was tatsächlich zurzeit geleistet werde. Es sei beabsichtigt, den Bericht zu gegebener Zeit dem Ausschuss vorzulegen. Mit den Ergebnissen werde im Herbst 2012 gerechnet.

 

Vorsitzende Schäpers stellt sodann den Antrag der Telefonseelsorge Münster zur Diskussion. FBL Schütt führt aus, dass aus Sicht der Verwaltung die Telefonseelsorge nicht ausreichend dargelegt habe, wodurch die behaupteten Kostensteigerungen explizit bedingt seien. Ktabg. Willms erklärt, dass die CDU-Fraktion die Auffassung vertrete, dass auch angesichts der schwierigen Haushaltslage eine weitergehende Förderung der Telefonseelsorge nicht erfolgen solle, wenn nicht wirklich wesentliche Änderungen dargelegt würden. Als Wertschätzung des Ehrenamtes solle jedoch die bisherige Förderung von 2.000 € beibehalten werden. Sowohl Ktabg. Wilhelm für die FDP-Fraktion als auch Ktabg. Pieper für die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN stimmen den Ausführungen zu.

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Antrag der Telefonseelsorge Münster auf Erhöhung der Förderung von bisher 2.000 € auf einen Betrag von 5.000 € für das Jahr 2012 abstimmen. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. Somit verbleibt es bei der bisher veranschlagten Förderung von 2.000 €.

 

Schließlich lässt Vorsitzende Schäpers unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beratung beschlossenen Änderungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 JA-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen