Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschluss zu unterbreiten (Änderung zur Sitzungsvorlage ist unterstrichen):

 

  1. Die Aufstellung der Landschaftspläne „Buldern“, „Lüdinghausen“ und „Davensberg-Senden“ wird beschlossen. 

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren für die unter 1 genannten Landschaftspläne und den Landschaftsplan „Baumberg Nord“ nach den gleichen Kriterien, Standards und Verfahrensgrundsätzen (Kooperativer Ansatz) wie bei den bestehenden Landschaftsplänen des Kreises Coesfeld unter folgenden Voraussetzungen aktiv zu betreiben:

a.   Für die parallele Aufstellung von vier Landschaftsplänen wird die Einstellung zweier Landschaftsplaner / Landschaftsplanerinnen mit 80 % der Personalkosten (E 11 TVL Stufe 3) durch das Land gefördert und

 

b.      Die pauschale Förderung von Sachkosten gemäß Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa 2001) durch das Land erfolgt.

 

3.   In den Jahren 2012 bis 2015 werden für die befristete Einstellung zweier Landschaftsplaner / Landschaftsplanerinnen Kreismittel in ausreichender Höhe bereitgestellt, die zu ca. 80 % refinanziert werden (siehe 2a).


MA Gröming führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Thematik ein.

 

Ktabg. Bontrup fragt, ob bereits der Aufstellungsbeschluss direkte Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben habe. MA Grömping erklärt, dies sei erst ab Offenlage der Planunterlagen der Fall, weil dann eine Veränderungssperre gelte.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Wenning bittet die Verwaltung um eine Einschätzung, ob eine Fertigstellung der Landschaftspläne binnen drei Jahren und damit eine Einhaltung der Förderbedingungen realistisch sei. AL Dr. Foppe führt hierzu aus, das Vorhaben sei durchaus ambitioniert. Die Aufstellung früherer Landschaftspläne habe mehr Zeit und mehr Personal in Anspruch genommen, als nunmehr zur Verfügung stehe. Aus diesem Grund erwäge die Verwaltung für die neuen Landschaftspläne ein groberes Verfahren. Ähnlich wie im Kreis Borken solle nicht mehr jede einzelne Maßnahme (Hecke, Tümpel etc.) lokalisiert, sondern den Flächeneigentümern ein pauschaliertes Maßnahmeangebot unterbreitet werden.

 

Ktabg. Schulze Havixbeck lobt die Ergebnisse der bisherigen Landschaftsplanungen. Er möchte aber wissen, ob die Förderung aus Landesmitteln zur Folge habe könne, dass Weisungen vom Land ergehen. MA Grömping stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die Landschaftsplaner trotz Landesförderung Mitarbeiter des Kreises und allein diesem unterstellt seien. Die zwischen Land und Kreis vereinbarten Förderbedingungen (z.B. Aufbau eines Biotopenverbundes) seien gleichwohl einzuhalten. An der Aufstellungsmethodik werde sich aber nichts ändern. AL Dr. Foppe ergänzt, auch die Landschaftspläne „Baumberge Nord“ und „Rosendahl“ seien schon mit Hilfe von Landesmitteln aufgestellt worden.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg begrüßt die Aufstellung weiterer Landschaftspläne. Von den Auswirkungen der letzten Landschaftspläne seien die Naturschützer allerdings enttäuscht gewesen. Die Pläne würden erschlagen von Einsprüchen, viele Maßnahmen seien danach nicht umgesetzt worden. MA Grömping erwidert, im Kreis Coesfeld herrsche die Tradition, die Landschaftsplanung kooperativ mit den Flächeneigentümern, d.h. als Angebotsplanung, zu konzipieren. Auch die Umsetzungsquote sei zufriedenstellend. Dienlich seien hierbei nicht zuletzt Flurbereinigungsmaßnahmen gewesen. Ein Anreiz für Landwirte sei im Übrigen gewesen, Maßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen für das Bauen im Außenbereich anerkennen lassen zu können.

 

S.B. Wohlgemuth fügt an, die Landschaftsplanaufstellung sei alternativlos, da grundsätzlich eine gesetzliche Aufstellungspflicht bestehe. Es gelte daher, das Förderangebot zu nutzen.

 

FBL Dr. Scheipers fügt an, ein weiterer Aufschub der Landschaftsplanung berge die Gefahr, zu einem späteren Zeitpunkt – möglicherweise ohne Förderung – zur Umsetzung verpflichtet zu werden.

 

Zur Erreichung einheitlicher Standards in der Landschaftsplanung regt Ktabg. Bontrup eine Ergänzung des Beschlussvorschlages an. Dieser Ergänzungsvorschlag wird von den Ausschussmitgliedern begrüßt. S.B. Dr. Habersaat sieht in dem Zusatz eine überflüssige Einengung der Planungsbeteiligten. AL Dr. Foppe betont, unabhängig vom Verfahren sollten immer einheitliche Standards für die Aufstellung von Landschaftsplänen gelten. Insofern ergebe sich durch die Ergänzung des Beschlussvorschlages keine weitergehende Handlungsnotwendigkeit für die Verwaltung.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg bittet um Erläuterung, was unter Sachkosten zu verstehen sei und wer einzelne Maßnahmen, z.B. das Anlegen eines Kleingewässers, bezahle. AL Dr. Foppe erläutert, zu den Sachkosten zählten vor allem die Kosten einer strategischen Umweltprüfung, die bei einem Ingenieurbüro oder eine sonstigen geeigneten Stelle in Auftrag zu geben sei. Auf den Einwand des Ktabg. Dr. Kraneburg, eine solche Umweltprüfung mache bei der Landschaftsplanung wenig Sinn, ergänzt FBL Dr. Scheipers, es handele sich hierbei um eine europarechtlich vorgegebene Gesetzesanforderung. MA Grömping führt zum zweiten Teil der Frage aus, einzelne Maßnahmen zahle das Land zzgl. eines Kreisanteils. Ein Flächeninhaber müsse allerdings solche Maßnahmen selbst bezahlen, die er als Ausgleichsmaßnahme für ein anderes Bauvorhaben vorgesehen habe.

 

Ktabg. Bontrup stellt die Frage, ob die Landschaftspläne parallel oder nacheinander abgearbeitet würden. MA Grömping erklärt, jeder Landschaftsplaner werde sich in ein anderes Gebiet einarbeiten. Schwierig werde aller Voraussicht nach, entsprechendes Personal zu akquirieren.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig