Beschluss: zurückgestellt

Vorsitzender Wobbe weist darauf hin, dass zu dem Tagesordnungspunkt 3 keine Sitzungsvorlage vorliegt und bittet FBL 2 Schütt um Erläuterungen.

 

FBL 2 Schütt berichtet, dass zum vorliegenden Förderantrag eine Menge offene Fragen bestünden, die noch zu klären seien. Der Trägerverein St. Martin Nottuln e.V. habe einen Antrag auf Investitionskostenförderung für ein Pfadfinderheim gestellt. Dabei stelle die Kirchengemeinde bereits die entsprechende Grundstücksfläche zur Verfügung. Der Stamm umfasst acht Jugendgruppen mit 101 Mitgliedern. Auch weitere Jugendgruppen aus Nottuln sowie Kinderfeste, Outdoor-Spieltage der Pfarrjugend fänden dort statt. Für den Aufenthalts- und Versammlungsraum sind 145.000 EUR Gesamtkosten veranschlagt, davon seien Fördermittel in Höhe von 25 % beim Kreisjugendamt beantragt worden. Die Restsumme soll durch Eigenmittel und Spenden finanziert werden. Die Gemeinde Nottuln sei zwar beeindruckt von der Planung und der umfangreichen und erfolgreichen Arbeit, sieht sich aufgrund der angespannten Haushaltssituation jedoch nicht in der Lage, eine finanzielle Unterstützung zu leisten. Das Kreisjugendamt hat nach Ziffer 10 der Jugendhilferichtlinien Fördermöglichkeiten. Danach wurden in der Vergangenheit Maßnahmen der offenen Jugendarbeit gefördert. Die Notwendigkeit der Förderung ergab sich bei den Maßnahmen der offenen Jugendarbeit aus dem Personalbedarf in der Gemeinde. Dabei wird Personal zur Verfügung gestellt, das für die Arbeit entsprechende Rahmenbedingungen, wie „ein Dach über dem Kopf“, benötigt. Hier liegt nun ein Antrag für die verbandliche Jugendarbeit vor, so dass die Notwendigkeit sich nicht aufgrund des Personals ergibt. Eine Entscheidung sei nicht für den heutigen Tag geplant. Die Verwaltung schlage vor, die Thematik zunächst in den Fraktionen zu besprechen. Entsprechende Mittel seien sicherheitshalber in den Haushalt mit aufgenommen worden. Gegebenenfalls könne man sich im Finanzausschuss darüber weiter austauschen, momentan sei der Vorgang jedoch nicht entscheidungsreif.

 

Ktabg. Klose weist darauf hin, dass, sofern der Antrag im Finanzausschuss thematisiert werden soll, entsprechende Unterlagen kurzfristig benötigt würden und auch sie als Nicht-Mitglied des Finanzausschusses diese Unterlagen bekommen möchte.

 

FBL 2 Schütt sagt zu, den Fraktionen entsprechende Unterlagen kurzfristig zur Verfügung zu stellen.

 

Ktabg. Schäpers bemerkt, dass im Falle einer Förderung der beantragten Maßnahme, zur Gewährleistung einer Gleichbehandlung, zuvor eine Änderung/Ergänzung der Förderrichtlinie erforderlich sei.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass zunächst eine Entscheidung zu treffen sei, ob eine verbandliche Förderung grundsätzlich erfolgen soll oder nicht. Anschließend sei dann die Entscheidung zu treffen, unter welchen Bedingungen eine solche erfolgen soll. Dabei müssten Kriterien zur Frage der Notwendigkeit erarbeitet werden.

 

Ktabg. Danielczyk stimmt Ktabg. Schäpers zu, dass die Richtlinien nicht so ohne weiteres aufgeweicht werden dürften.

 

Ktabg. Wilhelm nimmt die Informationen und Aussagen zur Kenntnis und möchte das Thema in den Fraktionen besprechen.

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen und die Entscheidung zum vorliegenden Antrag zurück gestellt.