Beschluss: Kenntnis genommen

MA Mohring veranschaulicht mit einer Power-Point-Präsentation den derzeitigen Stand der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Coesfeld (s. Anlage).

Mit Blick auf die Einordnung des Begriffs „Inklusion“ zeigt MA Mohring die Spannbreite verschiedener Beschulung von Schüler/innen mit Behinderungen auf, die von Exklusion über Separation und Integration bis zur Inklusion reiche.

Weiter stellt er den Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (= AO-SF-Verfahren) dar und die sich derzeit daraus an den Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten ergebenden Schülerzahlen.

 

Folgende Entwicklungen seien feststellbar: 

-          steigender Anteil der Schüler/innen mit Förderbedarf bei sinkenden Schülerzahlen

-          steigender Anteil der Schüler/innen mit Förderbedarf im Gemeinsamten Unterricht bei gleichbleibendem Anteil der Schüler/innen an Förderschulen.

 

Darüber hinaus differenziert er die Daten mit Blick auf Primarstufe, Sekundarstufe I und die verschiedenen Förderschwerpunkte und stellt dar, dass bereits 3 von 10 Schüler/innen mit Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht beschult werden.

 

Er schließt seinen Bericht mit dem Hinweis, dass bei einer möglichen, künftigen Beschulung der Schüler/innen mit Förderbedarf in den Bereichen LES (Lesen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache) im gemeinsamen Unterricht rund 72 % aller Schüler/innen mit Behinderung "inklusiv" beschult würden.

 

FBL Schütt informiert, dass Herr Schulamtsdirektor Löchte im Ausschuss über die weitere Entwicklung berichten werde, sobald durch das Land Klarheit geschaffen worden sei und die Auswirkungen der Inklusion fester umrissen werden könnten, wie z.B. was an Kosten auf die Schulträger zukomme, wie der Elternwille Berücksichtigung finde, wie lange Parallelsysteme betrieben werden müssten. 

 

Ktabg. Klaus fragt, ob das Land in dem Gutachten einen Zeithorizont für die Erreichung einer Beschulung von 100 % genannt habe.

AL Jasper erläutert, dass laut Gutachten bis zum Jahr 2020 in den drei Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“ und „Emotionale und Soziale Entwicklung“ ein gemeinsamer Unterricht für 100 % angestrebt werde. Damit soll eine Gesamtinklusionsquote für alle Förderbedarfe von 85 v.H. erreicht werden. Er weist aber darauf hin, dass das Gutachten von Prof. Klemm und Prof. Preuss-Lausitz zwar vom Land in Auftrag gegeben sei. Es sei aber noch offen, inwieweit die Empfehlungen des Gutachtens als Landeslinie übernommen würden.

 

Ktabg. Vogelpohl bittet um Erläuterung der in der Produktbeschreibung 53.02.02 (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) ausgewiesenen Anzahl der Kinder mit  sonderpädagogischem Förderbedarf. FBL Schütt führt aus, dass die Beratung über dieses Produkt dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zugeordnet sei. Er werde die Zahlen hinterfragen und mit dem Protokoll eine Antwort geben.

 

Anmerkung: Bei der ausgewiesenen Grundzahl "Anzahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf" handelt es sich um die Ist- bzw. Planwerte der schulärztlichen Untersuchungen zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. In der Produktbeschreibung 40.04.01 beziehen sich die Zahlen auf sämtliche AO-SF-Verfahren, also einschließlich der Verfahren bei Zuzug eines Förderschülers, bei Schulwechsel oder bei Wechsel des Förderortes. In diesen Fällen ist keine schulärztliche Untersuchung erforderlich. Daher unterscheiden sich die Grundzahlen.  

 

 

Ktabg. Merschhemke fragt, ob geplant sei, die AO-SF-Verfahren aufgrund der Inklusion abzuschaffen. Hierzu führt FBL Schütt aus, dass zumindest im nächsten Jahr noch keine Änderung beabsichtigt sei.

Wenn das Land den Empfehlungen des Gutachtens folge, sei aber nicht auszuschließen, dass künftig in den Förderbereichen LES (Lesen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache) keine Einzeldiagnosen mehr vorgenommen würden. Er verweist auf das derzeit bestehende Antragsrecht der Eltern.

 

Ktabg. Klaus legt dar, dass laut Landtagsentschließung kein Kind gegen seinen bzw. den Elternwillen inklusiv beschult werden soll und möchte wissen, wie viele Eltern weiterhin für das Förderschulsystem seien. FBL Schütt antwortet dazu, dass zurzeit keine Zahlen vorlägen, aber durchaus unterschiedliche Tendenzen erkennbar seien, so auch eine bewusste Entscheidung von Eltern in Richtung Förderschule. 

 

Zur Frage des Ktabg. Liesert, wann es für die Kommunen losgehe und wann sich die entsprechenden notwendigen Projekte entwickelten, teilt FBL Schütt mit, dass diese Fragestellung direkt an Düsseldorf weitergegeben werden müsse, da die Inklusionsplanung derzeit noch offen sei, er aber zunächst von Mitte 2012 ausgehe.

Die Mutmaßung des Ktabg. Liesert, ob ab Mitte 2012 plus zwei Jahre mit einer vollständigen Umsetzung zu rechnen sei, wird von FBL Schütt nicht geteilt.

 

Ktabg. Havermeier bewertet das Thema Inklusion als einen äußerst sensiblen Bereich, der wie andere Bereiche auch zunächst große Skepsis z.B. bei der Elternschaft erlebe und der viel Vorbereitung und Vorarbeit benötige. Sie betrachte es daher als kluge Entscheidung des Landes, den Prozess zu strecken.