Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als Anlage beigefügte allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 11.03.2009 in der Fassung der II. Änderungssatzung vom 14.12.2011 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung wird beschlossen.

 

 


Ktabg. Schulze Esking möchte zu den nicht mehr ausgewiesenen Gebührenpositionen im Bereich des Gesundheitsamtes - Anlage 2  der Sitzungsvorlage – wissen, aus welchem Grunde diese Gebührenpositionen für gutachterliche Tätigkeiten gestrichen werden sollen.

 

Landrat Püning erklärt, dass diese Gebührentatbestände von vorhergehenden Gebührenansätzen mit erfasst würden. Es sei nicht so, dass für bisher gebührenbewehrte Verwaltungsleistungen nunmehr keine Gebühr mehr zu entrichten sei.

 

AL Brockkötter fügt hinzu, dass hierdurch eine differenziertere Gebührenberechnung möglich sei.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Anmerkung:

Die im Entwurf beigefügte allgemeine Gebührensatzung wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.