Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die nachstehend zu den Ziffern 1 und 2 beschriebenen Aufgaben bleiben dem Kreis Recklinghausen auf der Grundlage einer überarbeiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die zu Ziffer 3 bezeichnete Aufgabe wird der Stadt Düsseldorf durch den erstmaligen Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen. 

 

1.       Zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung,  zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern/innen (Allgemeine Heilpraktiker).

 

2.       Zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde im eingeschränkten Bereich der Psychotherapie, zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Anwärtern/innen im Bereich der Psychotherapie (Eingeschränkte Heilpraktiker –Psychotherapie-).

 

3.       Zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde im eingeschränkten Bereich der Physiotherapie, zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Anwärtern/innen im Bereich der Physiotherapie (Eingeschränkte Heilpraktiker – Physiotherapie-).

 

Der Kreistag stimmt den beiden als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Entwurfsvereinbarungen zu. Der Landrat wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen auf der Grundlage dieser Entwürfe abzuschließen.


FBL Schütt teilt einleitend mit, dass für die im Rahmen der Sitzungsvorlage dargestellten Aufgaben eine einheitliche Bearbeitung angestrebt werde. Auf Grund der geringen Fallzahlen habe man sich daher für eine zentrale Erteilung von Erlaubnissen in den drei Aufgabengebieten „Allgemeine Heilpraktiker“ und „Eingeschränkte Heilpraktiker – Psychotherapie“ beim Kreis Recklinghausen und des neuen Bereichs „Eingeschränkte Heilpraktiker – Physiotherapie“ bei der Stadt Düsseldorf entschieden.

Ktabg. Klose bittet um Mitteilung, ob die Heilpraktiker-Anwärter/innen zur Ablegung der Prüfung in den entsprechenden Zuständigkeitsbereich des Kreises Recklinghausen bzw. der Stadt Düsseldorf reisen müssten.

AL Dr. Völker-Feldmann erklärt, dass Heilpraktiker-Anwärter/innen für die Zulassung zur Prüfung lediglich folgende Kriterien erfüllen müssen: Vollendung des 25. Lebensjahres, Hauptschulabschluss sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Durch eine zentrale Prüfung im Kreis Recklinghausen könne vermieden werden, dass Heilpraktiker-Anwärter/innen sich bei Nichtbestehen der Prüfung in Coesfeld des Weiteren noch in Borken und/oder in anderen Kreisen zur Prüfung vorstellen könnten. Anfahrtswege und – zeiten seien in Kauf zu nehmen.

Ktabg. Klose fragt, ob die Erteilung von Erlaubnissen für die Gruppen der „Allgemeine Heilpraktiker“ und „Eingeschränkte Heilpraktiker – Psychotherapie“ auf Grund der angestrebten Zentralisierung demnächst auch bei der Stadt Düsseldorf angesiedelt würden.

AL Dr. Völker-Feldmann teilt mit, dass der Kreis Recklinghausen hierzu ausgeführt habe, dass die dortigen Kapazitäten erschöpft seien. Daher werde der neue Bereich dort nicht abgedeckt. Eine Verlagerung der zurzeit beim Kreis Recklinghausen angesiedelten Bereiche zur Stadt Düsseldorf sei nicht vorgesehen.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig