Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die nachstehend zu den Ziffern 1 und 2 beschriebenen Aufgaben bleiben dem Kreis Recklinghausen auf der Grundlage einer überarbeiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die zu Ziffer 3 bezeichnete Aufgabe wird der Stadt Düsseldorf durch den erstmaligen Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen. 

 

1.      Zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung,  zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern/innen (Allgemeine Heilpraktiker).

 

2.      Zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde im eingeschränkten Bereich der Psychotherapie, zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Anwärtern/innen im Bereich der Psychotherapie (Eingeschränkte Heilpraktiker –Psychotherapie-).

 

3.      Zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde im eingeschränkten Bereich der Physiotherapie, zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Anwärtern/innen im Bereich der Physiotherapie (Eingeschränkte Heilpraktiker – Physiotherapie-).

 

Der Kreistag stimmt den beiden als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Entwurfsvereinbarungen zu. Der Landrat wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen auf der Grundlage dieser Entwürfe abzuschließen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

Anmerkung:

Die öffentlich-rechtlichen Entwurfsvereinbarungen wurden allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.