Sitzung: 14.12.2011 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0575
Beschluss:
Die nachstehend zu den Ziffern 1 und 2 beschriebenen Aufgaben bleiben
dem Kreis Recklinghausen auf der Grundlage einer überarbeiteten
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die zu Ziffer 3 bezeichnete Aufgabe wird
der Stadt Düsseldorf durch den erstmaligen Abschluss einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen.
1. Zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur
Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung,
zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfung von
Heilpraktiker-Anwärtern/innen (Allgemeine
Heilpraktiker).
2. Zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur
Ausübung der Heilkunde im eingeschränkten Bereich der Psychotherapie, zentrale
Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Anwärtern/innen im Bereich der
Psychotherapie (Eingeschränkte
Heilpraktiker –Psychotherapie-).
3. Zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur
Ausübung der Heilkunde im eingeschränkten Bereich der Physiotherapie, zentrale
Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Anwärtern/innen im Bereich der
Physiotherapie (Eingeschränkte
Heilpraktiker – Physiotherapie-).
Der Kreistag stimmt den beiden als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Entwurfsvereinbarungen zu. Der Landrat wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen auf der Grundlage dieser Entwürfe abzuschließen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Die öffentlich-rechtlichen Entwurfsvereinbarungen wurden allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.