Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Kreistag nimmt die Unterrichtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 105 Abs. 5 GO NRW über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld 2010/2011 und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.


Ktabg. Rampe berichtet, dass am 14.11.2011 den Fraktionsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Prüfungsbericht durch die Gemeindeprüfungsanstalt hier im Hause vorgestellt worden sei. Am 29.11.2011 habe der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung den Prüfungsbericht beraten und diskutiert. Eckpunkte dabei waren u.a. Abschreibung der Straßen, die quantitative und qualitative Personalausstattung des Jugendamtes und ein zu erwartender Personalengpass in der Abt. 63 – Bauen und Wohnen in ca. 10 Jahren im Bereich der Bauingenieure. Weiter sei die Unterbringung des Gesundheitsamtes wieder diskutiert worden. Hierbei sei auf den Kreis Steinfurt hingewiesen worden, der zurzeit ein neues Gebäude für die zentrale Unterbringung des Gesundheitsamtes errichte. Weiter sei die Verwaltung gebeten worden, bei Präsentation von GPA-Prüfberichten in der Zukunft allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses die Möglichkeit einzuräumen, an diesen Terminen teilzunehmen. Im Rahmen der Beratungen wurde weiter der Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, die Teilberichte der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld dem jeweils zuständigen Fachausschuss zur nächsten Sitzung in Abstimmung mit der/dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden zur Kenntnisnahme und ggf. weiteren Beratung vorzulegen.

Damit wolle man den Fachausschüssen freistellen darüber zu befinden, über den jeweiligen Teilbericht zu beraten. Weiter führt Ktabg. Rampe aus, dass die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen in einem Sachstandsbericht dem Kreistag zur Kenntnis gebracht werden sollen.

 

Landrat Püning sieht in der dargestellten Vorgehensweise eine völlige Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Verwaltung.