Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

  1. Die Aufstellung der Landschaftspläne „Buldern“, „Lüdinghausen“ und „Davensberg - Senden“ wird beschlossen.              
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren für die unter 1 genannten Landschaftspläne und den Landschaftsplan „Baumberg Nord“ nach den gleichen Kriterien, Standards und Verfahrensgrundsätzen (Kooperativer Ansatz) wie bei den bestehenden Landschaftsplänen des Kreises Coesfeld unter folgenden Voraussetzungen aktiv zu betreiben:  

a.   Für die parallele Aufstellung von vier Landschaftsplänen wird die Einstellung zweier Landschaftsplaner / Landschaftsplanerinnen mit 80 % der Personalkosten (E 11 TVL Stufe 3) durch das Land gefördert und

 

b.      die pauschale Förderung von Sachkosten gemäß Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa 2001) durch das Land erfolgt.

 

 

3.   In den Jahren 2012 bis 2015 werden für die befristete Einstellung zweier Landschaftsplaner / Landschaftsplanerinnen Kreismittel in ausreichender Höhe bereitgestellt, die zu ca. 80 % refinanziert werden (siehe 2a).

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               51 JA-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen