Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

 

Der Kreistag legt die Zahl der Stellvertreter/innen des Landrates auf zwei fest.

 

 


Landrat Püning führt aus, dass nach § 46 Abs. 1 KrO NRW der Kreistag für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei Stellvertreter des Landrats zu wählen habe. Zwar bestehe theoretisch die Möglichkeit, von dieser Mindestzahl nach oben abzuweichen. Davon sollte jedoch nur bei flächen- und einwohnergroßen Kreisen Gebrauch gemacht werden. Auch für die vergangene Wahlperiode habe der Kreistag die Zahl der Stellvertreter des Landrats auf zwei festgelegt. Probleme bei der Vertretung hätten sich dabei nicht ergeben.

Seitens der Fraktionen werden weitergehende Vorschläge nicht gemacht.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig