Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte „Hauptsatzung des Kreises Coesfeld“ wird beschlossen.

 

 


Landrat Püning weist auf die redaktionellen Änderungen und auf die Abweichungen zu den §§ 20 und 21 gegenüber der bisherigen Hauptsatzung hin.

 

Ktabg. Dinkler sieht unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungen keinen Erörterungsbedarf.

 

Ktabg. Bergmann äußert sich für die SPD-Kreistagsfraktion ebenfalls dahingehend.

 

Ktabg. Kortmann weist auf § 10 Abs. 7 des Entwurfs der Hauptsatzung hin, wonach unter bestimmten Bedingungen die Kosten einer entgeltlichen Kinderbetreuung erstattet werden. Es sei ein Anliegen der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Erstattung von Kosten nicht auf eine Kinderbetreuung einzuschränken, sondern die Erstattung auf eine allgemeine Betreuung auszuweiten.

 

Landrat Püning verweist hierzu auf § 30 Abs. 3 der Kreisordnung, wonach die nachgewiesenen Kosten einer Kinderbetreuung während der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt erstattet werden. Unabhängig hiervon werde noch rechtlich geprüft, ob eine weitergehende Erstattung von Betreuungskosten möglich sei.

 

Ktabg. Pieper erläutert nochmals das Anliegen und sagt die Zustimmung zum vorliegenden Entwurfstext zu, soweit eine rechtliche Prüfung durchgeführt werde und bei positivem Ergebnis entsprechende Konsequenzen gezogen würden.

 

Landrat Püning sagt eine neue Sitzungsvorlage zu, soweit die rechtliche Prüfung eine weitergehende Erstattung von Betreuungskosten zulasse.

 

Ktabg. Prof. Dr. Voß hält unabhängig von Kinderbetreuungskosten eine Erstattung von allgemeinen Betreuungskosten nur nach dem Pflegegeldgesetz für möglich.

 

Ktabg. Dinkler hält die Aussagen zur rechtlichen Prüfung für ausreichend. Sollte die rechtliche Prüfung eine weitergehende Erstattung von Betreuungskosten zulassen, werde seitens der Verwaltung eine neue Sitzungsvorlage erwartet.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig