Sitzung: 03.11.2004 Kreistag
Vorlage: SV-7-0027
Beschluss:
I. Als Vertreter des Kreises Coesfeld in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland werden gewählt/entsandt:
Landrat KD Gilbeau
Ktabg. Nägeler Ktabg. Haselkamp
„ Pernhorst „ Willms
„ Schlüter „ Schulze Zumkley
„ Terwort „ Specker
„ Prof. Dr. Voß „ Schöllling
„ Lonz „ Dr. Bücker
„ Bergmann „ Neumann
„ Pieper „ Kortmann
„ Austerschulte „ Zanirato
„ Große Verspohl „ Wilhelm
Form der Abstimmung: offen durch Handheben
Abstimmungsergebnis: einstimmig
II. Die o.a. Vertreter des Kreises Coesfeld haben im Rahmen der Verbandsversammlung folgende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder in den Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland zu entsenden:
Ktabg. Dabbelt Ktabg. Willms
„ Suntrup „ Nägeler
„ Stork gen. Heinrichsbauer „ Specker
„ Terwort „ Egger
„ Bergmann „ Lonz
Form der Abstimmung: offen durch Handheben
Abstimmungsergebnis: 45 JA-Stimmen
6 Enthaltungen
III. Die vom Kreistag des Kreises Coesfeld in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland entsandten Vertreter werden angewiesen, bei Beschlussfassungen entsprechend den im öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Vereinigung der Sparkasse Coesfeld mit der Kreissparkasse Borken getroffenen Regelungen zuzustimmen.
Form der Abstimmung: offen durch Handheben
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Fraktionsvorsitzenden benennen die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland und die Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Kreises für den Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland.
Ktabg. Kortmann möchte zu Ziffer III des Beschlussvorschlages noch wissen, was passiere, wenn der Weisung nicht Folge geleistet werde.
Landrat Püning antwortet, dass die entsandten Vertreter bei der Wahrnehmung ihrer Mitgliedschaftsrechte ausschließlich die Interessen des Kreises zu vertreten hätten und damit der Weisung der Kreisvertretung unterliegen würden. Der Weisungsgebundenheit auf der Seite der Mitglieder stehe das Abberufungsrecht des Kreistages gegenüber. Nach seiner Einschätzung wäre bei einem abweichenden Votum eine gültige Wahl nicht möglich.
Ktabg. Kortmann führt anschließend zu Ziffer II des Beschlussvorschlages noch aus, dass es hier keine Einigkeit unter den Fraktionen gegeben habe. So sei für ihn unverständlich und unter demokratischen Gesichtspunkten nicht vertretbar, dass eine Partei, die in beiden Kreisen mehr als zehn Prozent bekommen habe, bei der Besetzung des Verwaltungsrates nicht vertreten sei. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde sich bei diesem Punkt der Stimme enthalten.