1.         Ktabg. Bergmann verweist auf die mit der Einladung zur Kreistagssitzung am 13.10.2004 übersandte vorläufige Tagesordnung für die heutige Kreistagssitzung, nach der über die Regelung der Befugnisse der freiwilligen Ausschüsse beraten und beschlossen werden sollte, und fragt, warum dieser Tagesordnungspunkt nicht auf der Tagesordnung der heutigen Kreistagssitzung stehe.

 

Landrat Püning antwortet, dass noch eine Überarbeitung der Zuständigkeiten, unter anderem wegen der Regelungen nach Hartz IV, erforderlich sei. Er gehe aber davon aus, dass der Tagesordnungspunkt evtl. bereits auf der Tagesordnung für die Sitzung des Kreistages am 15.12.2004 stehen werde. Bis dahin gelte die bisherige Regelung.

 

 

2.         Ktabg. Schulze Esking bezieht sich auf die Stellenausschreibung des Kreises Coesfeld zum Stichwort „Hartz IV“ und möchte wissen, wieviel Stellen einschl. der Stellen in den kreisangehörigen Kommunen erforderlich sein werden. Außerdem erwarte er einen Sachstandbericht zu „Hartz IV“.

Ktabg. Pieper fragt ergänzend, wie sich der vorzeitige Ausstieg der Arbeitsagentur für Arbeit auf das Personal auswirke und ob ausreichendes Personal auf dem Markt zur Verfügung stehe.

 

Landrat Püning führt aus, dass vom Kreistag im Dezember 2004 eine zum 01.01.2005 in Kraft tretende Satzung zu verabschieden sei, die die Zuständigkeiten zwischen Kreis und Gemeinden regeln soll. Mit der Satzung übertrage der Kreis Coesfeld wesentliche Aufgaben auf die Städte und Gemeinden, insbesondere auch die sofortige Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt einschließlich beschäftigungsfördernder Elemente wie Lohnkostenzuschüsse. Auch die Schaffung und Organisation sogenannter „Zusatzjobs“ werde Aufgabe der Städte und Gemeinden sein. Beim Kreis verbleibe die vollständige Maßnahmenplanung im Bereich der beruflichen und sozialen Integration sowie einzelfallbezogene berufliche Hilfeplanung. Im Vorfeld habe es dazu eingehende Gespräche gegeben. Im Haus habe sich eine Lenkungsgruppe damit beschäftigt. Morgen stehe ein Abschlussgespräch mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an. Dabei werde von einer einvernehmlichen Lösung ausgegangen.

KD Gilbeau führt ergänzend aus, dass insgesamt 7 Stellen ausgeschrieben worden seien. Für eine Übergangszeit von drei Monaten werde der zusätzliche Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Personal abgedeckt. Insgesamt erfolge die Erledigung der Aufgabe im Einvernehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

 

3.         Ktabg. Schlüter möchte wissen, welche nachvollziehbaren Gründe für die Schließung der Bundeswehrstandorte angeführt werden können. Außerdem sollte gegen die Schließung vehement protestiert werden.

 

Landrat Püning verweist auf seine Ausführungen zum Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ und erklärt, dass weitere Angaben zurzeit nicht gemacht werden können.

 

 

4.         Ktabg. Müller weist darauf hin, dass am 01.01.2005 das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft trete und fragt, welche konkreten Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der sich aus dem neuen Gesetz ergebenden Aufgaben seitens der Verwaltung eingeleitet worden seien.

 

KOVR Böwing antwortet, dass die erforderlichen Vorbereitungen im Hinblick auf das neue Zuwanderungsgesetz bereits eingeleitet worden seien. Da aber die Verwaltungsvorschriften noch nicht vorlägen, gebe es für den Personalbedarf noch keine konkrete Planung. Vorsorglich seien für den Stellenplan 2005 insgesamt 2 Stellen gehobener Dienst angefordert worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Püning                                                                                                 Vöcking

Landrat                                                                                                Schriftführer