Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Dem DRK-Ortsverein Lüdinghausen e.V., Werdener Straße 8a, 59348 Lüdinghausen, werden zu den Kosten für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Übermittagbetreuung im DRK-Kindergarten „Ostwall“ Zuschüsse gem. § 13 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) in Höhe des Kreisanteils von 40 v.H. unter der Bedingung bewilligt, dass in dem Kindergarten bzw. in dem nachfolgenden Neubau, für die Dauer der Zweckbindung der Einrichtungsgegenstände (10 Jahre) Plätze mit Übermittagbetreuung angeboten werden.

 

Die Festsetzung der Zuschüsse erfolgt nach den Vorschriften des GTK’s in Verbindung mit den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau- und Einrichtungskosten von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.04.1992 – IV A 2 – 6001.8) sowie in Anwendung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 21.05.1982 bzw. des Kreisausschusses vom 10.06.1992 (s. Sitzungsvorlage 708).

 

Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Sofern keine Landesmittel bewilligt werden, sind zusätzlich zum Eigenanteil vom Träger weitere 50 v.H. der förderfähigen Einrichtungskosten zu übernehmen.

 

Da es sich bei dieser Einrichtung um einen Kindergarten handelt, für dessen Betrieb keine Landesmittel gewährt werden, wird auch einer Erhöhung der laufenden Betriebskosten auf Grund der Übermittagbetreuung zugestimmt (jährliche Mehrkosten für 7,5 Ergänzungskraftstunden = ca. 5.800,00 €).


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig