Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, auf der Grundlage des der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurfs eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Coesfeld zur Durchführung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz für den Bereich der Gemeinde Rosendahl abzuschließen.

 


FBL Schütt erläutert, dass ein einvernehmlicher Vertragsvorschlag für die Durchführung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz mit der Stadt Coesfeld für den Bereich der Gemeinde Rosendahl erarbeitet wurde.

 

Ktabg. Merschhemke begrüßt, dass nunmehr eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt Coesfeld gefunden wurde.

 

Ktabg. Vogelpohl fragt nach, ob der vorgelegte Vertragsentwurf nunmehr die von Seiten der Verwaltung angekündigte „charmante“ Lösung sei.

 

FBL Schütt antwortet, dass der Kreis sich nicht danach gedrängt habe, in der Angelegenheit tätig zu werden. Nach dem Ausstieg Rosendahls sei der Kreis aber rechtlich verpflichtet, die Aufgabe für Rosendahl wahrzunehmen. Da eine Sonderkreisumlage für Rosendahl nicht zulässig sei, habe die jetzige Lösung den Vorteil, dass eine Belastung der übrigen Städte und Gemeinden nicht eintrete.

 

Mitglied Hagemann erkundigt sich, weshalb es im Rahmen des Abschlusses der Vereinbarung im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes mit der Stadt Coesfeld zu einem Förderzuschuss von Seiten des Landes in Höhe von 9.000 € kommen kann.

 

FBL Schütt erläutert, dass von Seiten des Landes NRW eine Deckelung der Budgets an bestehenden Volkshochschulen vorgenommen wurde. Dies gilt jedoch nicht für die Bildung neuer Volkshochschulen, für diese seien entsprechende Fördermittel vorgesehen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15   Ja - Stimmen

                                                      0   Nein - Stimmen

                                                      1   Enthaltung