Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass die Verwaltung sich mit Blick auf den Rechtsanspruch ab 01.08.2013 für Kinder unter drei Jahren die Frage gestellt habe, wie weit man mit den bisherigen Ausbaumaßnahmen von einer 35 % U3-Quote entfernt sei und welche Kinder erwartet würden. Dabei habe man die nach heutigem Stand gesicherten U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen zuzüglich der investiv geförderten U3-Plätze in der Kindertagespflege zu Grunde gelegt. Er weist darauf hin, dass die 132 Plätze in der Kindertagespflege regional unterschiedlich verteilt sind und sich die Versorgung zum Beispiel in Havixbeck aktuell durch aktuelle Bemühungen des Kreisjugendamtes verbessern würde. Ein entsprechender Qualifizierungskurs beginne kurzfristig mit 11 Teilnehmern.

 

Letztlich sei festzuhalten, dass bezogen auf eine Versorgungsquote von 35 % insgesamt zwei bis drei Orte noch Defizite aufweisen. Dabei stelle sich die Frage, wie diese Defizite geschlossen werden können.

Greifen könnte hier das Maßnahmenpaket des Landesjugendamtes, das unter anderem eine  Erhöhung der Belegung in den Gruppenformen Typ II mit bis zu 15 Kindern zulässt. Weitere Ansätze seien die Möglichkeit der Betreuung zusätzlicher Gruppen für Kinder über drei Jahren in freien Räumen sowie die ohne Ausnahmegenehmigung mögliche Aufnahme von bis zu drei U3-Kindern auf ggfs. freien Ü3-Plätzen.

Darüber hinaus lägen zurzeit noch verschiedene Ausbauanträge vor. Sobald zusätzliche Investitionsmittel bereit gestellt würden, seien Entscheidungen zur Verteilung erforderlich. Aktuell seien 125 Millionen EUR Bundesmittel aus dem Fiskalpakt im Gespräch. Laut Aussage des Landesjugendamtes seien Ende September nähere Informationen zu erwarten. Der Verteilungsschlüssel sei aktuell noch unklar. Zudem seien 40 Millionen EUR Landesmittel im Haushaltsplan 2012 geplant. Davon seien 328.000 EUR für das Kreisjugendamt Coesfeld vorgesehen.

Daneben seien rund 1,7 Millionen EUR als Konnexitätsangebot in Aussicht gestellt worden; davon 1 Million EUR für das Haushaltsjahr 2012 und 700.000 EUR für das Haushaltsjahr 2013. Der Gesetzesentwurf läge bereits vor.

 

Hinsichtlich der Bedarfsplanung 2013/14 gehe die Verwaltung jetzt in Gespräche mit der Bürgermeisterin/den Bürgermeistern und den Trägern von Kindertageseinrichtungen, unter Beteiligung der Kindergartenleitungen. Anschließend sollen die Träger Umsetzungsmöglichkeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen rückmelden. Um die Rückmeldungen der Träger besser beurteilen zu können wird vorgeschlagen, den Termin für die Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung auf Montag, 29.10.2012 zu verschieben. Ziel der Sitzung soll eine Verteilung von weiteren Investitionsmitteln sein.

 

Ktabg. Pieper fragt nach, ob man sich in der letzten Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung bereits für die Anwendung des Maßnahmenpaketes mit zum Teil 50 % mehr Kindern je Gruppe ausgesprochen habe.

 

FBL 2 Schütt antwortet, dass man sich in der letzten Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung ausführlich mit dem Thema auseinander gesetzt habe. Man habe sich darauf verständigt, dass man mit dem Maßnahmenprogramm behutsam umgehen solle. Die Qualität dürfe darunter nicht leiden und die räumlichen Voraussetzungen müssten gegeben sein. Provisorische Lösungen habe man bislang auch unproblematisch mitgetragen. Das Maßnahmenpaket sei grundsätzlich nur für Übergangslösungen anwendbar.

Aktuell gäbe es Bestrebungen der Spitzenverbände eine Stichtagsregelung einzuführen. Dies sei bei der Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder ab drei Jahren seinerzeit ebenfalls erfolgt. In einigen Orten, insbesondere in Nähe von Münster könnte durchaus ein höherer Bedarf als 35 % zu erwarten sein.

 

Mitglied Nagerski verweist auf Gespräche zwischen der Vertreterin des Landeselternbeirates, Frau Bohlander und dem Ministerium, wobei seitens der Elternvertreter als beste Lösung das Platzcharing gesehen würde. Hierdurch würde den Familien gleichzeitig die flexiblere Verteilung von Buchungsstunden ermöglicht.

 

AL´in Dülker gibt zu bedenken, dass für die Anwendung eines Platzcharings die Einrichtungen das pädagogische Konzept entsprechend ausrichten müssten.

 

Ktabg. Schäpers sieht die Münster nahen Orte wie Havixbeck und Nottuln ebenfalls mit einem höheren Bedarf und weist darauf hin, dass eine Rundfrage in Havixbeck einen Bedarf von rund 43 % ergeben habe. Die Orte, die zur 35 % Versorgung noch ein Defizit vorweisen, müssten vorrangig nach vorne gebracht werden. Das Maßnahmenpaket sei dabei grundsätzlich eine gute Sache. Zu bedenken sei jedoch auch, dass der aktuelle Fachkräftemangel sowie die regelmäßige Befristung von Arbeitsverträgen Probleme mit sich bringe. Grundsätzlich sehe sie die Situation nicht so optimistisch.

 

FBL 2 Schütt ergänzt, dass für weitere Investitionen die zu erwartende demographische Entwicklung zu berücksichtigen sei. Man müsse genau prüfen, wo sich weitere Investitionen für langfristige Maßnahmen lohnen. Schlechtestenfalls habe man einen neuen Kindergarten an einem Ort, wo zukünftig keine entsprechenden Kinder mehr zu erwarten sind. Für wie lange welche Maßnahmen realisiert werden sollten, müsse gemeinsam mit Bürgermeistern und Trägern entschieden werden. Hierbei spiele die Baugebietsplanung der örtlichen Gemeinden eine wichtige Rolle, so dass regelmäßige Absprachen erforderlich sind. Hinsichtlich Fachkräften sei man grundsätzlich zuversichtlich, dass es im ländlichen Raum noch funktioniert. Befristete Arbeitsverträge seien seit geraumer Zeit ein generelles Problem im Bereich von Kindertageseinrichtungen und nicht unbedingt nur dem Kinderbildungsgesetz geschuldet.

 

Die Anwesenden verständigen sich auf einen Sitzungstermin für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 29.10.2012.