Verringerung der Zahl der Kreistagsmitglieder

 

Landrat Püning teilt folgendes mit:

 

„Gem. § 3 Abs. 2 KWahlG NRW beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter mindestens für Kreise mit einer Bevölkerungszahl von über 200.000, aber nicht über 300.000 Einwohnern  54 Vertreter, davon 27 in Wahlbezirken.

Die Kreise können bis spätestens 21. März 2013 durch eine etwaige Satzung zur Verringerung der Zahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder die Anzahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder um 2, 4 oder 6 verringern.

In der Vergangenheit ist eine Verringerung der Anzahl der Kreistagsmitglieder mit guten Argumenten nicht vorgenommen worden. Sofern die Fraktionen nicht initiativ würden, verbliebe es bei der bisherigen, gesetzlichen Regelung.“

 

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf
Sachstand zur Klage des Kreises Steinfurt

 

Landrat Püning teilt folgendes mit:

 

„Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat die o.g. Vereinbarung in seiner Sitzung am 14.03.2010 beschlossen.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes SPNV Münsterland hat als Mandatierte ihren Beschluss mit Mehrheit am 18.06.2012 gefasst.

Mit Datum vom 17.07.2012 hat der Kreis Steinfurt dem Verbandsvorsteher mitgeteilt, dass er ein Schlichtungsverfahren gem. § 30 GkG einleiten wird. Der Schlichtungstermin fand am 10.08.2012 bei der Bezirksregierung Münster statt. Die unterschiedlichen Standpunkte wurden vorgetragen, eine Einigung konnte nicht erzielt werden.

Mit Veröffentlichung im Regierungsamtsblatt am 20.08.2012 wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung genehmigt und trat am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Mit Schreiben vom 31.08.2012 hat der Kreis Steinfurt vor dem Verwaltungsgericht Münster Klage gegen den Verbandsvorsteher und die Verbandsversammlung eingereicht mit der Begründung, nach der Satzung des ZVM sei eine einstimmige Entscheidung der Verbandsversammlung notwendig gewesen.

 

Die Klageerwiderung wird in den nächsten Tagen fristgerecht durch den Prozessbevollmächtigten des Zweckverbandes, Herrn Prof. Dr. Beckmann von der Anwaltssozietät Baumeister, Münster, erfolgen.“

 

Resolution zur Einrichtung zusätzlicher Familienzentren im Kreis Coesfeld

 

Landrat Püning teilt folgendes mit:

 

„Mit Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 14.02.2012 wurden 150 weitere Familienzentren verteilt. Der Kreis Coesfeld erhielt für den Bereich des Kreisjugendamtes jedoch kein weiteres Familienzentrum.

 

Da diese Verteilung der Festlegung des Ministeriums für Familien vom 05.02.2007 widerspricht und die Verteilung im Jugendamtsbezirk Kreis Coesfeld auf die ursprünglich in Aussicht gestellten 29 Familienzentren ausgelegt worden war, wurde mit Beschluss des Kreistags vom 14.03.2012 eine Resolution zur Einrichtung weiterer zusätzlicher Familienzentren beschlossen.

 

Auf diese hat nun Professor Klaus Schäfer am 30.07.2012 geantwortet. Er weist in seinem Schreiben zum einen auf den zwischenzeitlich erfolgten Politikwechsel hin sowie auf nach fünfjähriger Erfahrung erfolgter Überprüfung, mit dem Ziel einer stärkeren präventiven Ausgestaltung, hin. Die jetzige Landesregierung habe sich zum Ziel gesetzt den weiteren Ausbau vor allem sozial benachteiligten Milieus zu Gute kommen zu lassen. Da insbesondere in diesen Stadtteilen eine deutlich geringere Ausstattung zu verzeichnen war, sei der Verteilungsschlüssel geändert worden. Durch Anwendung des neuen Verteilungsschlüssels war, wegen der in Relation zu anderen Kommunen geringeren sozialen Belastungen, für den Kreis Coesfeld kein weiteres Familienzentrum mehr auszuweisen.“

 

 

Ausgabe von Organspendeausweisen durch die Kreise

 

Landrat Püning teilt folgendes mit:

 

„Das am 01.11.2012 in Kraft tretende Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz verpflichtet Bund und Länder dazu sicherzustellen, dass die für die Ausstellung und die Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten zuständigen Stellen den Empfängern der Ausweisdokumente einen Organspendeausweis zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen aushändigen.

 

Diese Regelung betrifft in erster Linie die für Pass- und Personalangelegenheiten zuständigen Behörden der Städte und Gemeinden. Diese händigen  dem Antragsteller zusätzlich zu den beantragten Ausweisdokumenten auch einen Organspendeausweis zusammen mit den Aufklärungsunterlagen aus.

 

Ebenso erhalten die Versicherten von ihren Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen erstmals den Organspendeausweis, wenn ihnen die elektronische Gesundheitskarte ausgestellt oder eine neue Beitragsmitteilung zugeschickt wird. Danach haben die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen die genannten Unterlagen ihren Versicherten alle zwei Jahre zu übersenden. Hierbei werden die Versicherten gebeten, eine Erklärung zur Organspende zu dokumentieren. Eine Verpflichtung hierzu besteht derzeit jedoch nicht.

 

Der Landkreistag  NRW hat die Kreise gebeten, diese Ausweisausgabe  zu unterstützen.

 

Ich werde daher in

  • der Ausländerbehörde,
  • der Führerscheinstelle,
  • den Zulassungsstellen und
  • dem Gesundheitsamt

Organspendeausweise und entsprechendes Informationsmaterial an besonderen Infoständen für interessierte Bürger bereithalten.“

 

 

Zuschusserhöhung Münsterland e.V.

 

Landrat Püning teilt folgendes mit:

 

„Mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2012 hat der Kreistag des Kreises Coesfeld einer Erhöhung des jährlichen Verlustausgleichs  beim Münsterland e.V. in zwei Stufen zugestimmt (vgl. SV-8-0570): Gemäß Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.09.2011 sollte der Verlustausgleich in 2012 von 0,45 € je Einwohner um 0,10 € je Einwohner auf 0,55 € je Einwohner  (Stufe 1) und ab 2013 um weitere 0,10 € auf 0,65 € je Einwohner (Stufe 2) erhöht werden.

 

Mit Schreiben des Vorstands vom 21.08.2012 wurden der Oberbürgermeister Münster und die Landräte der Münsterlandkreise darüber unterrichtet, dass die zweite Erhöhungsstufe im Jahr 2013 ausgesetzt werden kann. Zur Begründung weist der Vorstand darauf hin, „dass die mit der Fusion der beiden Vorgängervereine eingeleiteten Konsolidierungsanstrengungen , die insbesondere einen sozial-verträglichen sukzessiven Abbau des Stammpersonals beinhalten, inzwischen voll greifen und schneller als erwartet zu einer maßgeblichen Entlastung auf der Ausgabenseite geführt haben.“ Zudem zeichnet sich ab, „dass das Geschäftsjahr 2012, in welchem die erste Erhöhung erstmalig zum Tragen kommt, mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abgeschlossen werden kann.“

 

Der Aufsichtsrat des Münsterland e.V. hat in seiner Sitzung am 19.09.2012 die Aussetzung der zweiten Erhöhungsstufe beschlossen.

 

Die Vereinbarung zum Verlustausgleich, die von allen Beteiligten unterzeichnet worden ist, wurde auf die addierten 0,80 € je Einwohner (Verlustausgleich: 0,55 € je Einwohner; Mitgliedsbeitrag: 0,25 € je Einwohner) beschränkt.“