Landschaftsbeirat

 

Landrat Püning verweist auf die schriftliche und auf den Tischen ausgelegte Anfrage zum Landschaftsbeirat der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin, liest die Fragen vor und beantwortet diese wie folgt:

 

Im Nachgang zur mündlichen Anfrage des Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Kreistagssitzung vom 29.09.2010 bezüglich des Landschaftsbeirates haben sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weitere Fragen ergeben:

 

1.            Wie oft hat der Landschaftsbeirat in der abgelaufenen Wahlperiode getagt?

 

Antwort:

„Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde hat in der abgelaufenen 7. Wahlperiode viermal getagt, und zwar zweimal in 2005 und jeweils einmal in 2006 und 2008. In der laufenden 8. Wahlperiode hat der Beirat bisher sechsmal getagt: einmal in 2010, dreimal in 2011 und bisher zweimal in 2012.“

 

2.            Wer ist für die Einberufung der konstituierenden Sitzung des Landschaftsbeirates zuständig?

 

Antwort:

„Nach § 3 Abs. 1 S. 1 DVO-LG beruft der Vorsitzende den Beirat ein. Die Mitglieder und Stellvertreter üben ihr Amt gem. § 2 Abs. 4 S. 1 DVO-LG nach Ablauf ihrer Wahlzeit bis zum Zusammentritt des neuen Beirats aus. Der bisherige Vorsitzende bleibt nach S. 2 der Vorschrift bis zur Wahl des neuen Vorsitzenden in seinem Amt. Folglich beruft der bisherige Vorsitzende den Beirat zur konstituierenden Sitzung ein.“

 

3.            Ab welchem „Eingriffsgrad“ in die Landschaft wird der Landschaftsbeirat mit einer
Maßnahme befasst?

 

Antwort:

„Gem. § 11 Abs. 2 S. 1 LG  ist der Beirat vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Landschaftsbehörde zu hören. Weitere Beteiligungsfälle ergeben sich aus einzelnen Vorschriften des LG. Hier ist insbesondere § 69 Abs. 1 S. 3 ff. LG für die Erteilung von Befreiungen zu nennen. Näheres kann Ziff. 1.2.6, 1.2.7 und 1.2.9 des Runderlasses "Beiräte bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht" vom 11.04.1990 (SMBl. NRW. 791) entnommen werden. Gemäß Ziff. 3.1 ist die Landschaftsbehörde verpflichtet, dem Beirat eine angemessene Geschäftsführung zu ermöglichen. Dazu gehören Sachmittel, ein ausreichender Schreibdienst und auch die Abwicklung der Einladungen.

 

Gemäß Ziff. 1.2.9 entscheidet die Landschaftsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der in Ziff. 1.2.7 gegebenen Maßstäbe, welche Themen als wichtige Entscheidungen oder Maßnahmen anzusehen sind. Sollte es hinsichtlich dieser Entscheidung unterschiedliche Auffassungen geben, bleibt es dem Beirat gemäß Ziff. 1.2.9 unbenommen, Angelegenheiten auch von sich aus zu behandeln, soweit diese im Rahmen seiner Aufgaben gemäß § 11 LG liegen. Bei Eingriffsfällen kann jedoch kein Schwellenwert oder Eingriffsumfang angegeben werden, ab dem eine Beratung im Beirat zwingend erforderlich wäre.“

 

 

Wasserverbrauch durch zunehmende Intensivtierhaltung

 

Landrat Püning verweist auf die schriftliche und auf den Tischen ausgelegte Anfrage zum Wasserverbrauch durch zunehmende Intensivtierhaltung der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin.

Ktabg. Vogelpohl weist auf einen Bericht in der Zeitschrift Capital, Ausgabe 10/2012, hin. Nach den darin genannten Zahlen würden enorme Wassermengen für die Lebensmittelproduktion benötigt, so u.a. für ein kg Reis 1.673 Liter Wasser, ein kg Huhn 4.325 Liter Wasser, ein kg Schwein 5.988 Liter Wasser.

Die Ausweitung der Intensivtierhaltung im Kreis Coesfeld führe zu einem höheren Wasserverbrauch in der Region. So werde in der Literatur der durchschnittliche Wasserverbrauch durch Tränken mit 60 l/t beim Schwein und mit 0,25 lt/t beim Huhn angegeben. Daher bitte er mit der schriftlichen Anfrage um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Stallplätze sind im Jahre 2011 durch den Kreis Coesfeld genehmigt und anschließend errichtet worden?

 

Antwort des Landrates:

„In 2011 sind nachfolgende Tierhaltungsanlagen nach dem Immissionsschutzrecht genehmigt worden:

 

Tierart:                         Anzahl                         Zuwachs

Masthähnchen:            4                                 343.000

Hennen:                       1                                  18.000

Mastschweine             13                                 16.900

Sauen:                         1                                        830

Rinder:                        1                                        320

 

Wie viele der Anlagen zwischenzeitlich errichtet und in Betrieb gegangen sind, ist nicht bekannt.“

 

 

 

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die Auswirkungen der Wasserentnahme für die Tierhaltung auf die Verfügbarkeit und Qualität des Grundwassers im Kreisgebiet?

 

Antwort des Landrates:

Durch die genehmigten Tierhaltungsplätze wird ein Wasserbedarf von ca. 425.000 m³ Wasser/ anno (gemäß Verbrauchsdaten Antrag)/ ca. 88.000 m³ gemäß DVGW/ Landwirtschaftskammer NRW erforderlich, der im Wesentlichen aus dem Grundwasserdargebot entnommen wird.

 

Nach den Mitteilungen des Landes NRW im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne wurde landesseitig ermittelt, dass in den Grundwasserkörpern im Kreis Coesfeld ein ausreichendes Grundwasserdargebot besteht: Die Grundwasserneubildung liege deutlich über der Grundwasserentnahme. Auf die entsprechenden Publikationen wird verwiesen.

 

Direkte Auswirkungen auf die Grundwasserqualität werden durch die Tierhaltungsanlagen nicht erwartet, da diese entsprechend dem Stand der Technik ausgebaut werden. Indirekte Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers sind bekannt und sind im Grundwasserbericht des Kreises Coesfeld sowie in der Bestandsaufnahme zur Wasserrahmenrichtlinie dargestellt worden. Aus den Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist zu entnehmen, dass hier im Wesentlichen durch eine intensive Beratung durch die Landwirtschaftskammer NRW mit dem Ziel einer optimierten Düngung eine Minderung des Eintrags von Nährstoffen erzielt werden soll.“

 

 

Entfernen eines Hinweisschildes an einer Kreisstraße

 

Landrat Püning weist auf eine weitere Frage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin, mit der diese wissen möchte, ob das Agieren des Kreises Coesfeld, wie es auf der Kreisseite der Allgemeinen Zeitung vom 14.08.2012 berichtet wurde, dass Mitarbeiter des Kreisbauhofes ein Schild von einem Privatgrundstück in Coesfeld entfernt hätten, zutreffend dargestellt wurde.

 

Landrat Püning antwortet, dass das Handeln des Kreisbauhofes richtig beschrieben wurde. Im Rahmen der üblichen Streckenkontrolle sei dieses Schild an einer Kreisstraße festgestellt worden. Der Grundstücksbesitzer sei nach Rücksprache mit dem Leiter des Bauhofes auf die Rechtslage hingewiesen und hiernach das Schild vom Grundstückseigentümer abgebaut worden. Dies habe nichts mit der Aussage auf dem Schild zu tun. Auch ein anderslautendes Schild, beispielsweise eines Tiermastbefürworters, hätte dasselbe Schicksal ereilt.

 

Ktabg. Vogelpohl möchte ergänzend wissen,

-       wie oft ein VA mündlich erlassen und umgesetzt wird,

-       ob die Bauhofmitarbeiter hierfür geschult sind und

-       wie es sich mit konkurrierenden Rechten bspw. der politischen Meinungsfreiheit verhalte, denn das Schild sei nach seiner Einschätzung keine Werbemaßnahme.

 

Landrat Püning erklärt, dass die Bauhofmitarbeiter gut geschult seien und er keine Aussage zur Anzahl der mündlichen Verwaltungsakte treffen könne. Er gehe davon aus, dass dies zum täglichen Geschäft gehöre und den „kleinen“ Dienstweg darstelle. Sofern einem Hinweis nicht nachgekommen werde, werde eine Ordnungsverfügung erforderlich. Er sei gerne bereit, sich nach etwaigen Erkenntnissen zu erkundigen.

 

Ktabg. Wilhelm erwähnt in diesem Zusammenhang die an vielen Straßen im Außenbereich auf Feldern und Wiesen stehenden Plakate, die für Bauernfeste und Party’s werben und bittet um Auskunft über die Gründe der offensichtlich unterschiedlichen Behandlung.

 

Landrat Püning weist darauf hin, dass er zu Einzelfällen keine Angaben machen kann und es für das Aufstellen von Schildern etc. Regeln gebe. Die Mitarbeiter des Kreisbauhofes kontrollieren die Kreisstraßen. Bei der Einhaltung der Regeln gehe es um die Verkehrssicherheit und um die Vermeidung einer Ablenkung der Autofahrer.

 

Ktabg. Kleerbaum macht deutlich, dass es nicht um den Inhalt des Schildes, sondern um das Schild als solches gehe.

 


FBL Dr. Scheipers erklärt, dass bei der Frage der Aufstellung von Schildern an Straßen zwischen der straßenrechtlich zu beachtenden Abstandsregelung und der baurechtlichen Beurteilung und der Genehmigungsbedürftigkeit zu unterscheiden ist. Er sei sich sicher, dass der Abbau des in Rede stehenden Schildes nichts mit dem Inhalt zu tun gehabt habe.

 

Ktabg. Pieper bittet um Auskunft zu der vom Bund beabsichtigten Novellierung des Baugesetzbuches. Die kommunalen Spitzenverbände sollen sich u.a. zur Privilegierung von Außenbereichsvorhaben geäußert haben.

 

 

Novelle des Baugesetzbuches (BauGB)

 

FBL Dr. Scheipers berichtet, dass auf Bundesebene über die BauGB-Novelle sehr intensiv beraten worden sei und zzt. wohl Konsens bestehe. In den verschiedenen Arbeitskreisen und im Vorstand des LKT NRW sei insbesondere die Frage der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 bis 4 BauGB vor der sich wandelnden Sicht großer Tiermastanlagen beraten worden. Eine Neuregelung sei begrüßt worden. Dies werde dem Bund zum vorliegenden Referentenentwurf durch den Deutschen Landkreistag mitgeteilt.

 

 

Artenvielfalt

 

Ktabg. Dr. Kraneburg weist darauf hin, dass im Kreis Coesfeld nur noch ein Teil der ursprünglichen Tiere und Tierarten vorhanden seien und fragt vor dem Hintergrund des Flächenverbrauches nach der Einschätzung von Landrat Püning.

 

Landrat Püning antwortet, dass er sich auf die Einschätzung und Bewertung von Experten und der beteiligten Dienststellen wie bspw. LANUV sowie die Umweltbehörden verlasse. Die Verfahren würden nach öffentlichem Recht und öffentlicher Beteiligung sowie unter Einbeziehung vieler Fachbehörden beurteilt. Dieses dürfe und müsse er als Landrat akzeptieren.

 

 

Wasserverbräuche/Wasserqualität

 

Ktabg. Bontrup weist darauf hin, dass in einer in der Zeitschrift Kapital veröffentlichten Untersuchung u.a. auch Regen als Wasserverbrauch bewertet wurde und möchte wissen, ob der Landrat sicherstellen kann, dass keine populistischen Fragen gestellt werden.

Hierzu teilt Landrat Püning mit, dass er für den Inhalt der Fragen nicht verantwortlich sei, sondern lediglich für die Antworten.

 

Ktabg. Schulze Esking bittet um Bestätigung, dass die Nitrat-Werte im Wasser kontinuierlich gesunken seien.

 

Ktabg. Kleerbaum erkundigt sich, ob der Landrat mit den Stadtwerken Kontakt aufnehmen könne. Landrat Püning sichert zu, die Informationen zugänglich zu machen.

 

 

AG Klimaschutz

 

Ktabg. Dr. Kraneburg weist darauf hin, dass die AG Klimaschutz seit geraumer Zeit nicht mehr getagt habe und bittet um Auskunft, ob die klimarelevanten Beratungspunkte nunmehr im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung oder in einer reaktivierten AG Klimaschutz beraten werden.

Landrat Püning antwortet, dass die eea-Maßnahmen nach Beschlusslage in der AG Klimaschutz beraten werden sollen. Er gehe davon aus, dass der Vorsitzende der AG Klimaschutz, Ktabg. Dr. Wenning, in Kürze die Arbeitsgruppenmitglieder einberufen werde.

Kreisdirektor Gilbeau ergänzt, dass die AG Klimaschutz zuletzt im März diesen Jahres getagt habe.

 

European Energy Award (eea)

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Dr. Wenning bestätigt Landrat Püning, dass der Kreis Coesfeld auf Anhieb mehr als 50 % der erforderlichen Punktzahl für die Verleihung des eea testiert bekommen hat. Vom Fachberater sei angemerkt worden, dass der Kreis Coesfeld seine Klimaschutzaktivitäten nicht offensiv in die Öffentlichkeit getragen habe. Inhaltlich sei die eea-Zertifizierung für den Kreis außerordentlich gut „gelaufen“.