Sitzung: 26.09.2012 Kreistag
Landschaftsbeirat
Landrat Püning verweist auf die schriftliche und auf den Tischen ausgelegte Anfrage zum Landschaftsbeirat der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin, liest die Fragen vor und beantwortet diese wie folgt:
Im Nachgang zur mündlichen Anfrage des Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Kreistagssitzung vom 29.09.2010 bezüglich des Landschaftsbeirates haben sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weitere Fragen ergeben:
1. Wie oft hat der Landschaftsbeirat in der abgelaufenen Wahlperiode getagt?
Antwort:
„Der Beirat bei der
unteren Landschaftsbehörde hat in der abgelaufenen 7. Wahlperiode viermal
getagt, und zwar zweimal in 2005 und jeweils einmal in 2006 und 2008. In der
laufenden 8. Wahlperiode hat der Beirat bisher sechsmal getagt: einmal in 2010,
dreimal in 2011 und bisher zweimal in 2012.“
2. Wer ist für die Einberufung der konstituierenden Sitzung des Landschaftsbeirates zuständig?
Antwort:
„Nach § 3 Abs. 1 S. 1 DVO-LG
beruft der Vorsitzende den Beirat ein. Die Mitglieder und Stellvertreter üben
ihr Amt gem. § 2 Abs. 4 S. 1 DVO-LG nach Ablauf ihrer Wahlzeit bis zum
Zusammentritt des neuen Beirats aus. Der bisherige Vorsitzende bleibt nach S. 2
der Vorschrift bis zur Wahl des neuen Vorsitzenden in seinem Amt. Folglich beruft
der bisherige Vorsitzende den Beirat zur konstituierenden Sitzung ein.“
3.
Ab
welchem „Eingriffsgrad“ in die Landschaft wird der Landschaftsbeirat mit einer
Maßnahme befasst?
Antwort:
„Gem. § 11 Abs. 2 S. 1 LG
ist der Beirat vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der
unteren Landschaftsbehörde zu hören. Weitere Beteiligungsfälle ergeben sich aus
einzelnen Vorschriften des LG. Hier ist insbesondere § 69 Abs. 1 S. 3 ff. LG
für die Erteilung von Befreiungen zu nennen. Näheres kann Ziff. 1.2.6, 1.2.7
und 1.2.9 des Runderlasses "Beiräte bei den Landschaftsbehörden,
Landschaftswacht" vom 11.04.1990 (SMBl. NRW. 791) entnommen werden. Gemäß
Ziff. 3.1 ist die Landschaftsbehörde verpflichtet, dem Beirat eine angemessene
Geschäftsführung zu ermöglichen. Dazu gehören Sachmittel, ein ausreichender
Schreibdienst und auch die Abwicklung der Einladungen.
Gemäß Ziff. 1.2.9 entscheidet die
Landschaftsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der in
Ziff. 1.2.7 gegebenen Maßstäbe, welche Themen als wichtige Entscheidungen oder
Maßnahmen anzusehen sind. Sollte es hinsichtlich dieser Entscheidung
unterschiedliche Auffassungen geben, bleibt es dem Beirat gemäß Ziff. 1.2.9
unbenommen, Angelegenheiten auch von sich aus zu behandeln, soweit diese im
Rahmen seiner Aufgaben gemäß § 11 LG liegen. Bei Eingriffsfällen kann jedoch
kein Schwellenwert oder Eingriffsumfang angegeben werden, ab dem eine Beratung
im Beirat zwingend erforderlich wäre.“
Wasserverbrauch durch
zunehmende Intensivtierhaltung
Landrat Püning verweist auf die schriftliche und auf den Tischen ausgelegte Anfrage zum Wasserverbrauch durch zunehmende Intensivtierhaltung der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin.
Ktabg. Vogelpohl weist auf einen Bericht in der Zeitschrift Capital, Ausgabe 10/2012, hin. Nach den darin genannten Zahlen würden enorme Wassermengen für die Lebensmittelproduktion benötigt, so u.a. für ein kg Reis 1.673 Liter Wasser, ein kg Huhn 4.325 Liter Wasser, ein kg Schwein 5.988 Liter Wasser.
Die Ausweitung der Intensivtierhaltung im Kreis Coesfeld führe zu einem höheren Wasserverbrauch in der Region. So werde in der Literatur der durchschnittliche Wasserverbrauch durch Tränken mit 60 l/t beim Schwein und mit 0,25 lt/t beim Huhn angegeben. Daher bitte er mit der schriftlichen Anfrage um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Stallplätze sind im Jahre 2011
durch den Kreis Coesfeld genehmigt und anschließend errichtet worden?
Antwort des Landrates:
„In 2011 sind
nachfolgende Tierhaltungsanlagen nach dem Immissionsschutzrecht genehmigt
worden:
Tierart: Anzahl Zuwachs
Masthähnchen: 4 343.000
Hennen: 1 18.000
Mastschweine 13
16.900
Sauen: 1 830
Rinder: 1 320
Wie viele der Anlagen zwischenzeitlich errichtet und in Betrieb gegangen
sind, ist nicht bekannt.“
- Wie beurteilt die Verwaltung die
Auswirkungen der Wasserentnahme für die Tierhaltung auf die Verfügbarkeit
und Qualität des Grundwassers im Kreisgebiet?
Antwort des Landrates:
„Durch die genehmigten Tierhaltungsplätze wird ein Wasserbedarf von ca.
425.000 m³ Wasser/ anno (gemäß Verbrauchsdaten Antrag)/ ca. 88.000 m³ gemäß
DVGW/ Landwirtschaftskammer NRW erforderlich, der im Wesentlichen aus dem
Grundwasserdargebot entnommen wird.
Nach den Mitteilungen des Landes NRW im Zusammenhang mit der Aufstellung
der Bewirtschaftungspläne wurde landesseitig ermittelt, dass in den
Grundwasserkörpern im Kreis Coesfeld ein ausreichendes Grundwasserdargebot
besteht: Die Grundwasserneubildung liege deutlich über der Grundwasserentnahme.
Auf die entsprechenden Publikationen wird verwiesen.
Direkte Auswirkungen auf die Grundwasserqualität werden durch die
Tierhaltungsanlagen nicht erwartet, da diese entsprechend dem Stand der Technik
ausgebaut werden. Indirekte Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers sind
bekannt und sind im Grundwasserbericht des Kreises Coesfeld sowie in der
Bestandsaufnahme zur Wasserrahmenrichtlinie dargestellt worden. Aus den
Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist zu entnehmen,
dass hier im Wesentlichen durch eine intensive Beratung durch die
Landwirtschaftskammer NRW mit dem Ziel einer optimierten Düngung eine Minderung
des Eintrags von Nährstoffen erzielt werden soll.“
Entfernen eines Hinweisschildes
an einer Kreisstraße
Landrat Püning weist auf eine weitere Frage der Kreistagsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin, mit der diese wissen möchte, ob das Agieren des
Kreises Coesfeld, wie es auf der Kreisseite der Allgemeinen Zeitung vom
14.08.2012 berichtet wurde, dass Mitarbeiter des Kreisbauhofes ein Schild von
einem Privatgrundstück in Coesfeld entfernt hätten, zutreffend dargestellt
wurde.
Landrat Püning antwortet, dass das Handeln des Kreisbauhofes richtig
beschrieben wurde. Im Rahmen der üblichen Streckenkontrolle sei dieses Schild
an einer Kreisstraße festgestellt worden. Der Grundstücksbesitzer sei nach
Rücksprache mit dem Leiter des Bauhofes auf die Rechtslage hingewiesen und
hiernach das Schild vom Grundstückseigentümer abgebaut worden. Dies habe nichts
mit der Aussage auf dem Schild zu tun. Auch ein anderslautendes Schild,
beispielsweise eines Tiermastbefürworters, hätte dasselbe Schicksal ereilt.
Ktabg. Vogelpohl möchte ergänzend wissen,
- wie oft ein VA mündlich erlassen und
umgesetzt wird,
- ob die Bauhofmitarbeiter hierfür geschult
sind und
- wie es sich mit konkurrierenden Rechten
bspw. der politischen Meinungsfreiheit verhalte, denn das Schild sei nach
seiner Einschätzung keine Werbemaßnahme.
Landrat Püning erklärt, dass die Bauhofmitarbeiter gut geschult seien
und er keine Aussage zur Anzahl der mündlichen Verwaltungsakte treffen könne.
Er gehe davon aus, dass dies zum täglichen Geschäft gehöre und den „kleinen“
Dienstweg darstelle. Sofern einem Hinweis nicht nachgekommen werde, werde eine
Ordnungsverfügung erforderlich. Er sei gerne bereit, sich nach etwaigen
Erkenntnissen zu erkundigen.
Ktabg. Wilhelm erwähnt in diesem Zusammenhang die an vielen Straßen im
Außenbereich auf Feldern und Wiesen stehenden Plakate, die für Bauernfeste und
Party’s werben und bittet um Auskunft über die Gründe der offensichtlich
unterschiedlichen Behandlung.
Landrat Püning weist darauf hin, dass er zu Einzelfällen keine Angaben
machen kann und es für das Aufstellen von Schildern etc. Regeln gebe. Die Mitarbeiter
des Kreisbauhofes kontrollieren die Kreisstraßen. Bei der Einhaltung der Regeln
gehe es um die Verkehrssicherheit und um die Vermeidung einer Ablenkung der
Autofahrer.
Ktabg. Kleerbaum macht deutlich, dass es nicht um den Inhalt des
Schildes, sondern um das Schild als solches gehe.
FBL Dr. Scheipers erklärt, dass bei der Frage der Aufstellung von Schildern an
Straßen zwischen der straßenrechtlich zu beachtenden Abstandsregelung und der
baurechtlichen Beurteilung und der Genehmigungsbedürftigkeit zu unterscheiden
ist. Er sei sich sicher, dass der Abbau des in Rede stehenden Schildes nichts
mit dem Inhalt zu tun gehabt habe.
Ktabg. Pieper bittet um Auskunft zu der vom Bund beabsichtigten
Novellierung des Baugesetzbuches. Die kommunalen Spitzenverbände sollen sich
u.a. zur Privilegierung von Außenbereichsvorhaben geäußert haben.
Novelle des Baugesetzbuches
(BauGB)
FBL Dr. Scheipers berichtet, dass auf Bundesebene über die BauGB-Novelle
sehr intensiv beraten worden sei und zzt. wohl Konsens bestehe. In den
verschiedenen Arbeitskreisen und im Vorstand des LKT NRW sei insbesondere die
Frage der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 bis 4 BauGB vor der sich wandelnden
Sicht großer Tiermastanlagen beraten worden. Eine Neuregelung sei begrüßt
worden. Dies werde dem Bund zum vorliegenden Referentenentwurf durch den
Deutschen Landkreistag mitgeteilt.
Artenvielfalt
Ktabg. Dr. Kraneburg weist darauf hin, dass im Kreis Coesfeld nur noch
ein Teil der ursprünglichen Tiere und Tierarten vorhanden seien und fragt vor
dem Hintergrund des Flächenverbrauches nach der Einschätzung von Landrat
Püning.
Landrat Püning antwortet, dass er sich auf die Einschätzung und
Bewertung von Experten und der beteiligten Dienststellen wie bspw. LANUV sowie
die Umweltbehörden verlasse. Die Verfahren würden nach öffentlichem Recht und
öffentlicher Beteiligung sowie unter Einbeziehung vieler Fachbehörden
beurteilt. Dieses dürfe und müsse er als Landrat akzeptieren.
Wasserverbräuche/Wasserqualität
Ktabg. Bontrup weist darauf hin, dass in einer in der Zeitschrift
Kapital veröffentlichten Untersuchung u.a. auch Regen als Wasserverbrauch
bewertet wurde und möchte wissen, ob der Landrat sicherstellen kann, dass keine
populistischen Fragen gestellt werden.
Hierzu teilt Landrat Püning mit, dass er für den Inhalt der Fragen nicht
verantwortlich sei, sondern lediglich für die Antworten.
Ktabg. Schulze Esking bittet um Bestätigung, dass die Nitrat-Werte im
Wasser kontinuierlich gesunken seien.
Ktabg. Kleerbaum erkundigt sich, ob der Landrat mit den Stadtwerken
Kontakt aufnehmen könne. Landrat Püning sichert zu, die Informationen
zugänglich zu machen.
AG Klimaschutz
Ktabg. Dr. Kraneburg weist darauf hin, dass
die AG Klimaschutz seit geraumer Zeit nicht mehr getagt habe und bittet um
Auskunft, ob die klimarelevanten Beratungspunkte nunmehr im Ausschuss für
Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung oder in einer reaktivierten AG
Klimaschutz beraten werden.
Landrat Püning antwortet, dass die
eea-Maßnahmen nach Beschlusslage in der AG Klimaschutz beraten werden sollen.
Er gehe davon aus, dass der Vorsitzende der AG Klimaschutz, Ktabg. Dr. Wenning,
in Kürze die Arbeitsgruppenmitglieder einberufen werde.
Kreisdirektor Gilbeau ergänzt, dass die AG
Klimaschutz zuletzt im März diesen Jahres getagt habe.
European
Energy Award (eea)
Auf Nachfrage des Ktabg. Dr. Wenning
bestätigt Landrat Püning, dass der Kreis Coesfeld auf Anhieb mehr als 50 % der
erforderlichen Punktzahl für die Verleihung des eea testiert bekommen hat. Vom
Fachberater sei angemerkt worden, dass der Kreis Coesfeld seine
Klimaschutzaktivitäten nicht offensiv in die Öffentlichkeit getragen habe.
Inhaltlich sei die eea-Zertifizierung für den Kreis außerordentlich gut „gelaufen“.