Sitzung: 26.09.2012 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0733
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt die folgenden unter I. genannten Maßnahmen erneut anzumelden:
- BAB 1 AS Hamm-Bockum/Werne-AS Ascheberg
- BAB 1 AS Ascheberg- DEK Brücke
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Verwaltung wird beauftragt die folgenden unter I. genannten Maßnahmen erneut anzumelden:
- B 67 Reken (L600-Dülmen (B474)
- B 235 Ortsumgehung Lüdinghausen
- B 474 Ortsumgehung Dülmen (Nord) (A 43-B474)
- B 525 Ortsumgehung Nottuln
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 41 JA-Stimmen
7 NEIN-Stimmen
Landrat Püning teilt eingangs der Beratung mit, dass er die vorgeschlagenen sechs Maßnahmen als dringlich ansieht und dementsprechend eine Neuanmeldung vorgeschlagen habe. Er gehe davon aus, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei einer vom Vorschlag abweichend festgestellten Dringlichkeit eigenständig eine Neuanmeldung vornehmen. Entsprechende Erkenntnisse lägen nicht vor.
Ktabg. Vogelpohl weist darauf hin, dass die vorgesehenen Mittel nicht ansatzweise für alle bundesweit als dringlich erachteten Vorhaben ausreichen und merkt an, je mehr Wünsche geäußert würden umso schwerer wäre es, sie umgesetzt zu bekommen.
Die vorgeschlagenen sechs Maßnahmen seien aus seiner Sicht unterschiedlich zu beurteilen. Abgesehen von den Maßnahmen, die sich auf die BAB 1 beziehen, beurteilt er diese kritisch. So gebe es sinnvollere Maßnahmen als die B 67-Strecke Reken – Dülmen und die Ortsumgehung Lüdinghausen. Es gelte, je geringer der Eingriff desto besser. Die Ortsumgehung Nottuln gefährde ein kommunales Wasserwerk. Er beantrage daher eine zwischen den unter I. genannten ersten beiden Maßnahmen und den übrigen ebenfalls dort genannten vier weiteren Maßnahmen getrennt abzustimmen.
Ktabg. Kleerbaum hält die sechs zur Neuanmeldung vorgeschlagenen Maßnahmen als für die Weiterentwicklung des Münsterlandes unerlässlich und sieht in den Bedenken und in der Kritik seines Vorredners eine politisch-taktische Frage.
Ktabg. Vogelpohl erwidert, dass es ihm nicht um eine Verhinderung, sondern um eine angemessene Ausführung gehe.
Hiernach lässt Landrat Püning zunächst über die ersten zwei die BAB 1 betreffenden Maßnahmen und anschließend über die vier weiteren vorgeschlagenen Neuanmeldungen getrennt abstimmen.