Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte “Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen” wird beschlossen.

 


Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich danach, warum für die Rekultivierung der Bodendeponie Flamschen eine Rücklage gebildet werden soll, der in 2005 280.000 € zugeführt werden soll, obwohl dort doch nur Boden abgelagert wurde.

 

KBD Dr. Foppe erwidert, es handele sich bei dieser Deponie um eine Boden- und Bauschuttdeponie, der in den Anfangsjahren ihrer Nutzung auch Anteile von Bauschutt zugeführt wurde. Daher wäre es nicht möglich, diese Deponie als reine Bodendeponie zu rekultivieren, sondern es müsse ein Standard zu Grunde gelegt werden, der auch die Ablagerung von Bauschutt berücksichtige. Dabei habe man sich in längeren Verhandlungen mit der Bezirksregierung Münster und dem StUA Münster bereits auf eine Minimallösung geeinigt, um die zu erwartenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Derzeit gehe man von Kosten in Höhe von rd. 0,5 Mio. Euro aus. Da in der Vergangenheit dafür noch keine Rücklagen gebildet worden seien, beginne man damit in 2004 und beabsichtige, dieses in 2005 fortzuführen.


 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig