Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Zur Förderung der Belange der Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld wird die Gründung eines Arbeitskreises angeregt. Der Arbeitskreis soll ein fachliches Gremium sein aus Vertretern von Vereinen, Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld einsetzen.

 

Die Mitglieder im Arbeitskreis arbeiten ehrenamtlich. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Verwaltung des Kreises Coesfeld.

 

Aufgabe des Arbeitskreises ist es, an der Verbesserung der Lebensqualität und der Lösung der besonderen Probleme der behinderten Menschen im Kreis Coesfeld mitzuwirken. Er soll Ideen entwickeln, Anregungen entgegennehmen, beraten und dem Kreistag, seinen Ausschüssen und dem Landrat Empfehlungen geben.

 

Hinsichtlich der Umsetzung der UN-Konventionen im schulischen Bereich liegt die Zuständigkeit nicht bei der Arbeitsgemeinschaft, sondern bei den bereits vorhandenen Gremien des Regionalen Bildungsnetzwerkes.

 


Ktabg. Willms erklärt für die CDU-Fraktion, dass das Konzept begrüßt werde. Es sei gut, dass Doppelstrukturen vermieden und dadurch die nicht erforderliche Bindung von Kräften verhindert werde. Diese Zwischenlösung stelle zunächst einen Anfang dar, um gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen. Gespräche mit den Wohlfahrtsverbänden seien aufzunehmen. Ktabg. Willms spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, die Bezeichnung „Behindertenbeirat“ und auch den Begriff „Inklusion“ nicht zu verwenden. „Arbeitskreis Teilhabe im Kreis Coesfeld“ werde von der CDU-Fraktion als Arbeitstitel vorgeschlagen. Sie führt aus, dass der Arbeitskreis selbst entscheiden müsse, welchen Sachverstand und welche Gruppen für seine Arbeit gebraucht würden.

 

Ktabg. Pieper führt aus, dass der Begriff „Inklusion“ verwendet werden sollte. Dem Beirat sollten Betroffene und nicht deren Vertreter angehören; nur so könne man aus erster Hand erfahren, was fehlt. Sie regt an, sich von Kreisen berichten zu lassen, in denen schon entsprechende Beiräte bestünden.

 

Ktabg. Wilhelm fragt nach dem Personenkreis, der im Beirat oder von ihm vertreten sein werde. Aus ihrer Sicht sei es schwierig, aus jeder Gruppe jemanden für den Beirat abzustellen.

 

FBL Schütt erklärt, dass die Selbsthilfegruppen dabei seien. Es müsse mit den Betroffenen und nicht über sie gesprochen werden. Ziel sei es, sich breiter aufzustellen und die Belange aller zu erfahren. Als erste Schritte würden Gespräche mit den Wohlfahrtsverbänden und mit KICS stattfinden.

 

Herr Prox begrüßt, dass die von ihm vorgetragene Idee eines Inklusionsbeirates von der Verwaltung aufgenommen worden sei. Er weist speziell auf die Personenkreise der Geh-, Hör- und Sehbehinderten hin.

 

Ktabg. Schatzmann-Holz spricht sich für den Begriff der Inklusion aus. Er bedeute, dass Behinderte in die Mitte der Gesellschaft kommen.

 

Vorsitzende Schäpers führt aus, dass alle den Arbeitskreis wollen. Er müsse gemeinsam aufgebaut werden und sich entwickeln. Sie lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig