KBD Dr. Foppe führt kurz in die Thematik ein. Er weist darauf hin, dass bereits in der letzten Legislaturperiode die Thematik mehrfach auf der Tagesordnung stand und man nunmehr die Ausschussmitglieder auf dem aktuellen Stand der Diskussion halten wolle.

 

Nachfolgend gibt er einen kurzen Überblick über den zeitlichen Horizont zur weiteren Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und übergibt anschließend an Herrn Schimmer vom Staatlichen Umweltamt Münster, der anhand der als Anlage 1 beigefügten Folien einen Überblick über den aktuellen Arbeitsstand des StUA MS am Beispiel der Ems gibt. Die Ems sei dabei nur beispielhaft genannt, da sich die dortigen Ergebnisse auch annähernd 1:1 auf die Gewässer im Kreis Coesfeld übertragen ließen.

 

Anschließend ergreift Herr Helmer, Mitarbeiter der Bezirksstelle für Agrarstruktur bei der Landwirtschaftskammer Münster, das Wort und referiert zu den Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf die Landwirtschaft (s. Anlage 2). Er geht dabei insbesondere auf statistische Daten zum Eintrag von Nitrat, Phosphat und Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer ein, zeigt Gründe dafür auf und gibt einen Ausblick auf sich abzeichnende Veränderungen, die aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie auf die Landwirtschaft zukommen werden.

 

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nachfolgend zunächst nach dem Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie in den anderen EU-Staaten und ob diese dort mit gleicher Konsequenz umgesetzt würde wie in Deutschland.

Dieses wird ihm durch KBD Dr. Foppe bestätigt, der ausführt, dass Deutschland hier nicht anders vorgehen würde als die weiteren EU-Mitgliedsstaaten.

 

Auf die weitere Frage des Ktabg. Schulze Esking nach den aufgrund der WRRL aufzustellenden Bewirtschaftungsplänen erwidert KBD Dr. Foppe, dieses sei noch nicht abschließend geklärt, da der gesetzliche Rahmen aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Novelle des Landeswassergesetzes noch nicht vorliege. Doch könne man sicher sein, dass die in in der Aufstellung sich befindenden Pläne für die Stever und die Steinfurter AA (Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern - KNEF) Berücksichtigung finden werden.

 

Nachfolgend kritisiert Ktabg. Schulze Esking, es entstände im Rahmen der Diskussion zur WRRL der Eindruck, in den letzten Jahrzehnten hätte sich trotz aller Bemühungen nichts an der ehemals schlechten Wasserqualität der Flüsse getan. Nachdem zunächst die erreichte Wasserqualität gelobt worden sei, würde jetzt wieder alles als schlecht dargestellt. Des Weiteren mahnt er die hohen Kosten an, die im Rahmen der Umsetzung der WRRL entstehen könnten.

 

Herr Schimmer erwidert, es sei bei weitem nicht so, dass die Qualität der Gewässer als schlecht dargestellt würde, vielmehr basieren sämtliche heute angedachten Maßnahmen auf den Arbeiten der letzten Jahrzehnte. Ohne die dabei bereits erzielten Erfolge wären die heute geplanten Maßnahmen zur Renaturierung überhaupt nicht denkbar. Auch sei zu berücksichtigen, dass – wie von ihm dargestellt – der Beurteilungsmaßstab ein gänzlich anderer sei, somit eine Vergleichbarkeit nicht gegeben sei. Während bisher die Beurteilung ausschließlich anhand des Saprobienindexes sowie einiger ausgewählter chemischer Parameter erfolgte, umfaße die Beurteilung nach WRRL neben den vorgenannten Parametern auch die Strukturgüte, die Fischdurchgängigkeit sowie eine Vielzahl biologischer und weiterer chemischer Merkmale.

 

Ktabg. Stinka weist auf die Bedeutung der Nachhaltigkeit der gesamten anstehenden Planungen hin, ermahnt die Landwirtschaft ebenfalls zu nachhaltigem Handeln und regt allgemein an, im Zusammenhang mit der WRRL die bisherige Öffentlichkeitsarbeit zu forcieren.

 

Ktabg. Wohlgemuth greift das Argument der Nachhaltigkeit auf und hinterfragt vor diesem Hintergrund den ökologischen Landbau und dessen Marktchancen.

 

Ktabg. Schulze Esking diskutiert die Auswirkungen einer völligen Extensivierung der Landschaftsnutzung und führt aus, im Rahmen solcher Überlegungen hätte die Landwirtschaft in Deutschland in Anbetracht fortschreitender Globalisierung keine Überlebenschancen.

Vielmehr müsse deutlich werden, dass die Landwirtschaft auch in der Vergangenheit bereits ökologisch und dabei positiv für den Naturhaushalt gewirtschaftet habe.

 

KBD Dr. Foppe ruft abschließend dazu auf, zu lernen, mit den neuen Daten umzugehen und erklärt, diese seien stark interpretationsbedürftig. Man dürfe hierbei nicht nur nach rot und grün vorgehen.