Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbindung der Städte und Gemeinden nach Wegen zu suchen, das Flächenpoolmanagement gemeindeübergreifend zu organisieren.

 

2.      Die Gründung einer Gesellschaft als gemeinnützige GmbH ist zu prüfen.

 

3.      Einnahmen im Bereich der Ersatzgelder und der Übertragung landwirtschaftlicher und Grünlandflächen auf eine gemeinnützige Organisation werden seitens des Kreises in Aussicht gestellt.

 


KBD Dr. Foppe führt kurz in die Thematik ein, verweist auf die Diskussionen in der letzten Legislaturperiode und stellt die geplante Institution abschließend als ein flankierendes Instrument zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der dort geplanten Maßnahmen zur Renaturierung der Gewässer und deren Auen vor.

 

Ktabg. Schulze Esking begrüßt es, dass mit der geplanten Einrichtung eine Schwerpunktbildung im Naturschutz möglich werde, über die eine Bündelung von Ausgleichsmaßnahmen angedacht werden könne.

 

Ktabg. Stinka greift die Ausführungen seines Vorredners auf, betont die Wichtigkeit der Teilnahme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an der geplanten Einrichtung und hinterfragt abschließend die geplante Organisationsform der gemeinnützigen GmbH und die Ausgestaltung der Gremien der angedachten Organisation.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg äußert ebenfalls kurz einige Überlegungen zur Organisationsform und der Gremienbesetzung und erkundigt sich abschließend danach, ob zukünftig die Gemeinden verpflichtet wären, sämtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus der Bauleitplanung über die geplante Institution abzuwickeln, oder ob sie auch weiterhin zumindest teilweise Maßnahmen eigenverantwortlich selber durchführen könnten.

Letzteres wird ihm durch KBD Dr. Foppe bestätigt, der ausführt, die Gemeinden könnten auch weiterhin innerhalb ihrer Hoheitsgebiete eigene Maßnahmen durchführen. Ziel sei insgesamt eine Flexibilisierung und Stärkung der Zielorientierung im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen.

 

KBD Dr. Foppe greift nachfolgend die Diskussion zur zukünftigen Origanisationsform und der Besetzung ihrer Gremien auf und stellt fest, darüber müsse man im Rahmen dieser Sitzungsfolge noch nicht abschließend entscheiden, sondern könne dieses vielmehr noch offen lassen. Zunächst ginge es erst einmal nur um eine grundsätzliche Entscheidung, dass eine solche Organisation unter Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden geschaffen werden solle und dass der Kreis finanzielle Mittel für diese geplante Einrichtung in Aussicht stelle. Eine endgültige Entscheidung solle dann nach Möglichkeit innerhalb der ersten Jahreshälfte 2005 gefällt werden.

 

Dieses begrüßen die Ktabg. Schulze Esking und Stinka, die ebenfalls dafür plädieren, zunächst nur über eine grundsätzliche Schaffung einer solchen Einrichtung zur kreisweiten Koordinierung der Ausgleichsmaßnahmen zu beschließen und auch die genaue Besetzung deren Gremien noch nicht abschließend zu regeln.

 

Abschließend beschließt der Ausschuss den nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag, der durch die CDU-Fraktion eingebracht wurde und die vorhergehende Diskussion aufgreift.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               bei drei Enthaltungen mit Mehrheit beschlossen