Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2013/14 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird das Erstellen des Kindergartenbedarfsplanes 2013/14 begleiten.


Auf Vorschlag des Vorsitzenden Wobbe werden die Tagesordnungspunkte 3 und 4 gleichzeitig besprochen. Er bemerkt, dass aus den Sitzungsvorlagen hervorgehe, dass der U3-Ausbau voraussichtlich nicht an Bundes- und Landesmitteln scheitern werde und gibt das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass das Maßnahmenpaket des Landesjugendamtes lediglich als Notanker gesehen wird und zunächst der Versuch gestartet würde, den Betreuungsbedarf im Kindergartenjahr 2013/14 ohne Rückgriff auf das Maßnahmenprogramm zu decken.

Hinsichtlich der notwendigen Entscheidung zur Verteilung von weiteren U3-Fördermitteln sei der Sitzungsvorlage SV-8-0771 als Anlage 2 das Ergebnis aus der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung von Ende Oktober 2012 beigefügt.

Um verschiedene neuere Entwicklungen berücksichtigen zu können, seien die aus der Unterausschusssitzung Jugendhilfeplanung zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen bereits zum 30.10.2012 in Ergänzung zur Meldung mit Frist 30.06.2012 an das Landesjugendamt zur möglichen Förderung aus Bundesmitteln gemeldet worden. Der Antrag des Jugendamtes sei anschließend vom Landesjugendamt nach Düsseldorf weitergeleitet worden und aktuell noch nicht beschieden. Eine Aussage, ob ein Vorziehen von Maßnahmen möglich ist, könne somit noch nicht gegeben werden, so dass die bereits zum 30.10.2012 gemeldeten Maßnahmen aus der Unterausschusssitzung Jugendhilfeplanung auch zum 30.11.2012 für die Berücksichtigung aus der 1. Tranche weiterer Bundesmittel zu melden wären, zuzüglich einer Reserveliste, die in der heutigen Sitzung gleich mit beschlossen werden sollte. Hierzu seien vor Beginn der Sitzung die Tischvorlagen Anlage 4 zur SV-8-0771 (s. Anlage zur Niederschrift) und einem geänderten Beschlussvorschlag verteilt worden.

Sofern kein zusätzliches Geld für das Kreisjugendamt bereitgestellt werden kann, so ende die Verteilung von Bundesmitteln mit einer anteiligen Förderung beim St. Monika Kindergarten, Seppenrade. Mittel aus dem Landesprogramm würden dann noch zur weiteren Ausfinanzierung der Maßnahme am St. Monika-Kindergarten sowie zur Förderung des Ev. Marien-Kindergartens in Nottuln ausreichen. Insgesamt seien bis auf zwei Maßnahmen alle vorliegenden Anträge in die Anlage 4 aufgenommen worden. Bei den nicht aufgenommenen Maßnahmen handele es sich um die  Maßnahme zum DRK-Kindergarten „Traumland“ aus Olfen, welche über die zum jetzigen Stand erwartete Versorgungsquote hinausginge, sowie um die Maßnahme am St. Anna Kindergarten in Davensberg für den Anbau einer vierten Gruppe, welche bislang nicht ausfinanziert ist und somit aktuell nicht umsetzbar ist.

 

Mitglied Rütering bemerkt, dass die Maßnahmen aus Appelhülsen in der Liste nicht aufgeführt sind.

 

Abteilungsleiterin Dülker erläutert, dass für den St. Marien-Kindergarten Appelhülsen bereits mit Verteilung aus Juni 2012 Mittel bereitgestellt wurden, und die Maßnahme am St. Josef-Kindergarten Appelhülsen aktuell in der Machbarkeitsstudie sei und voraussichtlich keine Fördermittel benötige. Für den geplanten neuen Kindergarten im Ortsteil Nottuln seien entsprechende Landesmittel nach wie vor zurück gestellt worden.

 

FBL 2 Schütt fasst zusammen, dass alle in der Anlage 4 nach dem Ev. Marien-Kindergarten, Nottuln aufgeführten Maßnahmen nur bedient werden können, wenn zusätzliche Bundesmittel bereit gestellt würden.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag zum TOP 4 sowie dem geänderten Beschlussvorschlag zum TOP 5 abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig