Sitzung: 18.11.2004 Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: SV-7-0041
Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken den Landschaftsplan Olfen-Seppenrade als Satzung.
2. Soweit den Anregungen und Bedenken nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Prüf- und Abwägungsergebnis wird mitgeteilt.
Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking erläutert KBR Grömping kurz die Problematik, die sich bei der privaten Einwendung Nr. 4/4a (Schulze Austrup) ergeben hat und den Lösungsvorschlag der Verwaltung, den Ktabg. Schulze Esking daraufhin mittragen kann.
Ktabg. Stinka erkundigt sich nach den Gründen, die zu der Streichung von Obstwiesen als geschützte Landschaftsbestandteile und zu der Streichung von Naturdenkmalen geführt haben. KBR Grömping erwidert, bei der ursprünglichen Aufstellung des Landschaftsplanes Olfen-Seppenrade in 1998 habe das beauftragte Planungsbüro vielfach perspektivische Festsetzungen getroffen über Bäume, die in der Zukunft die Qualität eines Naturdenkmales erreichen könnten und es seien großzügigst fast sämtliche im Planungsgebiet vorhandenen Obstwiesen als LB ausgewiesen worden. Im Rahmen des aktuellen Änderungsverfahrens habe man die Ausweisung von Naturdenkmalen auf den aktuellen Ist-Stand zurückgenommen und dabei nur die Bäume berücksichtigt, die heute entsprechende Standards erfüllen. Bei den Obstwiesen sei es nach einer Evaluierung des Ist-Standes ebenfalls zu einer Reduzierung gekommen, da doch viele der vormals als LB ausgewiesenen Obstwiesen heute ebenfalls entsprechende Standards nicht mehr erfüllen würden.
Darüber hinaus seien solche Obstwiesen auch bereits aus durch die Einfriffsregelung des Landschaftsgesetzes (§§ 4ff LG) geschützt, so dass sie nicht ohne weiteres beseitigt werden könnten, wie KBR Grömping abschließend auf Nachfrage des Ktabg. Dr. Kraneburg erklärt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
