Sitzung: 18.11.2004 Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt
Ltd. KVermD Dicke teilt mit:
Vergleichsring Vermessung und Kataster der Landkreise in Nordrhein – Westfalen
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) in Köln hat am 07.10.2002 das Projekt “Vergleichsring Vermessung und Kataster der Landkreise in Nordrhein – Westfalen” eingerichtet.
Teilnehmer des Vergleichsrings sind die Vermessungs- und Katasterämter der Kreise Coesfeld, Euskirchen, Gütersloh, Höxter, Märkischer Kreis, Olpe, Rhein – Sieg – Kreis, Siegen – Wittgenstein und Unna.
Das Projekt hat das generelle Ziel, im Rahmen eines interkommunalen Vergleichsrings ein Kennzahlensystem für den Bereich “Vermessung und Kataster” für die teilnehmenden Kreise zu entwickeln und zu erproben. Hierzu sind folgende wesentliche Arbeitsschritte vereinbart:
- Erarbeitung und Konsolidierung des Kennzahlensystems “Vermessung und Kataster”
- Durchführung und Auswertung einer Probe- und Echtdatenerhebung
- Datenanalyse
- Stärken- und Schwächenanalyse
- Befähigung des Vergleichsrings zur eigenständigen Fortsetzung
- Interkommunaler Erfahrungsaustausch.
Aufgrund des breiten Leistungsspektrums innerhalb des Aufgabenbereichs der Vermessungs- und Katasterverwaltung konzentriert sich das erarbeitete Kennzahlensystem auf folgende Produktbereiche:
- Produktübergreifende Kennzahlen
- Nutzung des Liegenschaftskatasters
- Erstellung von Katasterunterlagen
- Durchführung von Liegenschaftsvermessungen
- Übernahme von Liegenschaftsvermessungen
- Bearbeitung der Deutschen Grundkarte 1:5000
- Grundstücksbewertung
Im Ergebnis soll langfristig auf Basis des Kennzahlensystems eine Optimierung der Arbeitsabläufe und des Ressourceneinsatzes erfolgen.
Sachstand
Im Rahmen von insgesamt 6 Arbeitssitzungen in der Zeit vom 28.01.2003 bis zum 07.10.2004 wurde das o.g. Kennzahlensystem im Detail festgelegt, die Methodik der Datenerhebung abgestimmt und erste Analysen aus den Datenerhebungen vorgenommen.
Bezüglich aufwandbezogener Kennzahlen (z.B. Personalaufwand je Antrag) ist hierbei eine zeitbezogene Erfassung des Personalaufwandes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten zu den Produkten eingeführt worden. Hierzu wurde in Abstimmung mit dem Personalrat ein anonymisiertes Zeiterfassungsprotokoll entwickelt, das neben den Produkten des Vergleichsrings für eigene Analysezwecke auf sämtliche Produkte im Bereich 362 – Vermessung und Kataster erweitert wurde.
Eine erste Probedatenerhebung wurde im Zeitraum von Juli bis September 2003 durchgeführt. Die Ergebnisse sämtlicher Kreise unterlagen starken Abweichungen. Ursächlich hierfür waren insbesondere der kurze Erhebungszeitraum sowie sich aufzeigender Abstimmungsbedarf in Einzelfragen der Datenerhebung und Definition der Grundzahlen.
Eine Echtdatenerhebung wurde zunächst im 1. Halbjahr 2004 durchgeführt. Aus den vorliegenden Ergebnissen wurden in Unterarbeitsgruppen erste weitergehende Analysen zu den Produktbereichen Erstellung von Katasterunterlagen, Übernahme von Liegenschaftsvermessungen und Grundstücksbewertung erarbeitet.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Erhebungszeitraum eines halben Jahres für signifikante Aussagen im Sinne eines Leistungsvergleiches nicht ausreicht. Dies drückt sich insbesondere durch große Schwankungen bei einzelnen Kennzahlen aus, insbesondere bei geringen Antragszahlen, z.B. aufgrund schwankender Baukonjunktur oder bei Kennzahlen mit zeitlichen Arbeitsschwerpunkten innerhalb eines Jahres, die im Zeitraum nur teilweise erfasst werden konnten.
Insofern wird von den beteiligten Kreisen eine Ausdehnung des Erhebungszeitraumes auf das gesamte Kalenderjahr 2004 für notwendig erachtet.
Der Abschlußbericht des Vergleichsrings wird deshalb entgegen der ursprünglichen Planung nicht zum Jahresende 2004 sondern im Frühjahr 2005 vorliegen.
Zulässigkeit von Dauerwohnnutzungen im Bereich der Wochenendsiedlung "Emkum" der Stadt Lüdinghausen
Im Außenbereich der Stadt Lüdinghausen befindet sich die sog. “Wochenendsiedlung Emkum”, welche in den 50er und 60er Jahren durch die bauaufsichtliche Genehmigung von Wochenendhäusern entstanden ist. Aufgrund der Genehmigung der bestehenden Gebäude als Wochenendhäuser und der Lage im Außenbereich ist ausschließlich eine Nutzung als Ferien- oder Wochenendhaus zulässig. Die Nutzung der Gebäude zu Dauerwohnzwecken kann wegen entgegenstehender baurechtlicher Bestimmungen (§ 35 BauGB) nicht zugelassen werden und ist auch in keinem Fall genehmigt worden. Die Vielzahl der zurzeit vorhandenen Dauerwohnnutzungen sind somit formell und materiell baurechtswidrig.
Auf der Grundlage der Meldedaten wurden daher mit Schreiben vom 30.10.2003 alle Personen, die einen Hauptwohnsitz im betreffenden Gebiet angemeldet hatten, vor einer beabsichtigten Nutzungsuntersagung angehört. Nachdem die Stellungnahmen der betroffenen Bewohner eingegangen waren, wurden auch in Anlehnung an die Kriterien in “Gut Holtmann” in Billerbeck zur Vermeidung sozialer Härten und zur Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes folgende Kriterien für eine mögliche Duldung von Dauerwohnnutzungen aufgestellt:
1) Personen, die im Zeitpunkt der Entscheidung das 60. Lebensjahr vollendet haben.
2) Personen, die im Zeitpunkt der Entscheidung bereits länger als 10 Jahre am derzeitigen Wohnsitz gemeldet sind.
3) Personen, deren Gesundheitszustand eine Nutzungsaufgabe nicht zulässt.
4) Familien mit schulpflichtigen Kindern erhalten befristete Duldungen, soweit nicht auch andere Kriterien erfüllt werden.
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien erhielten 28 Bewohner der Wochenendsiedlung mit Bescheid vom 18.03.2004 eine Ordnungsverfügung mit der Anordnung der Nutzungsunter-sagung zum 31.03.2008. Weitere 61 Personen haben personenbezogene Duldungen erhalten. Zurzeit liegen mir hier 25 Widersprüche gegen entsprechende Ordnungsverfügungen zur Entscheidung vor.
Zwischenzeitlich haben bei der Stadt Lüdinghausen unter Beteiligung der Bezirksregierung und des Kreises Coesfeld Gespräche zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten von Dauerwohnnutzungen im Gebiet stattgefunden. Am 14.09.2004 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Lüdinghausen abweichend vom Beschluss in der Sitzung vom 24.06.2003 nunmehr folgenden Beschluss gefasst:
“Die Verwaltung wird beauftragt, einen FNP-Änderungs- und Bebauungsplanvorentwurf mit dem Ziel zu erarbeiten, den vorhandenen baulichen Bestand für Wohnzwecke/Dauerwohnen zu sichern, aber auch im Status quo – soweit formell und/oder materiell legal bzw. legalisierbar – zu begrenzen. Der Entwurf soll zunächst in einer der kommenden APS-Sitzungen vorgestellt werden, bevor eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt.”
Die Stadt Lüdinghausen beabsichtigt aufgrund dieses Beschlusses die Aufstellung eines Bebauungsplanes. In dem Aufstellungsverfahren soll auch die Vereinbarkeit mit den landesplanerischen Zielsetzungen und somit die Frage der Zulässigkeit eines Wohngebietes überprüft werden. Vor diesem Hintergrund ist derzeit die Bearbeitung der anhängigen Widerspruchsverfahren in Abstimmung mit den jeweiligen Widerspruchsführern bis zu einer Entscheidung über die Zulässigkeit der städtischen Planungsabsichten mit Schreiben vom 27.09.2004 für maximal neun Monate, also bis Juni 2005, ausgesetzt worden.
Ausbau der Kreisstraße 28
(Hiddingseler Straße) in Dülmen
Der Landesbetrieb
Straßenbau, Nebenstelle Coesfeld, erstellt zur Zeit die
Ausschreibungsunterlagen für die Bauarbeiten des 1. Abschnitts (K 28 –
Anschluss A 43) der B 474n als Südumgehung Dülmen. Die Stadt Dülmen als
künftiger Straßenbaulastträger der K 28 hat mit Blick auf die besonderen
Belastungen des Gewerbegebietes “Dernekamp” durch Schwerlastverkehr mit dem
Landesbetrieb vereinbart, über die Grenzen des im Zuge der B 474n
planfestgestellten Bereiches hinaus einen 180 m langen Abschnitt bis zum
Kreisverkehr “Wierlings Busch” auf Kosten der Stadt im Rahmen der
Gesamtmaßnahme herstellen zu lassen.
Mit Blick auf eine
spätere Förderung nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr (Fördersatz 75 %) hat
die Stadt hierfür die Anerkennung als Vorsorgemaßnahme beantragt. Diesem Antrag
hat das Ministerium mit Erlass vom 21.07.2004 entsprochen. Mit der Anerkennung
können die entstehenden Kosten bei einer späteren Förderung als
zuwendungsfähige Kosten berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Förderung kann
jedoch aus der Anerkennung als Vorsorgemaßnahme nicht hergeleitet werden. Nach
der im Jahre 2003 zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern geschlossenen
Vereinbarung soll die Umstufung nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme “B 474n
– Umgehung Dülmen” erfolgen. Über die Fertigstellung des 2. Abschnittes – von
der K 28 bis zur B 474 in Visbeck – können derzeit keine genaueren Angaben
gemacht werden. Vor 2008 ist jedenfalls nicht mit einer Abstufung der
Kreisstraße zu einer Gemeindestraße zu rechnen.
Die Stadt hat
zwischenzeitlich den Förderantrag bei der Bezirksregierung eingereicht. Dieser
umfasst neben dem bereits erwähnten 180 m langen Ausbaubereich als 1. Abschnitt
die Anlage eines 540 m langen Radweges bis zum Anschluss an die B 474n. Als zweite
Maßnahme enthält der Förderantrag die Fahrbahnverbreiterung auf 6,50 m und die
Anlage eines Radweges zwischen dem Kreisverkehr “Wierlings Busch” und der
Einmündung “Wierlings Esch” (Streckenlänge ca. 560 m). Der Bau dieses
Abschnittes soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die vorgesehenen
Maßnahmen werden von der Bezirksregierung grundsätzlich als förderfähig
angesehen. Bedenken bestehen jedoch, ob die Stadt Dülmen im Vorgriff auf die
künftige Baulastträgerschaft überhaupt als Antragsteller auftreten kann. Von
der Bezirksregierung ist deshalb in einem Gespräch Anfang November angeregt
worden, den Förderantrag auf den Kreis Coesfeld als derzeitigem Baulastträger
umzustellen.
Stadt und Kreis
beabsichtigen, dieser Anregung zu folgen. Dadurch können Zwischenfinanzierungskosten
reduziert und Synergieeffekte bei der Baumaßnahme im Zusammenhang mit der B
474n erzielt werden. Gleichzeitig beginnt die Bindungsfrist von 20 Jahren für
die Zuwendungsmaßnahme früher zu laufen. Die Stadt Dülmen wird sämtliche nicht
durch Zuwendungen abgedeckte Kosten übernehmen. Hierzu werden die
erforderlichen rechtsverbindlichen Vereinbarungen mit der Stadt Dülmen
vorbereitet.
Für den Kreis ist die Baumaßnahme kostenneutral und in den Produkthaushalt 2005 aufzunehmen.
KBD Dr. Foppe teilt mit:
Sanierung der ehemaligen
Hausmülldeponie “In der Davert” in Senden Ottmarsbocholt
Die Sanierung der Altlast “Deponie in der Davert”, Senden- Ottmarsbocholt ist im Sommer 2004 fristgerecht abgeschlossen worden.
Gegenüber der Kostenschätzung konnten durch die straffe und konsequente Bauüberwachung und Dank einer optimierten Bauausführung deutliche Kosteneinsparungen erzielt werden.
Die Gesamtmaßnahme wurde mit 1.657.425 Euro abgerechnet, der Kreisanteil beläuft sich auf 220.691 € (13 %).
Die Restkosten wurden seitens des Landes NRW (80%) sowie den Städten Selm, Werne, Drensteinfurt und Lünen getragen.
