Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte „Achte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.

 

 


FBL Dr. Scheipers und AL Dr. Foppe stellen die wesentlichen Änderungsvorschläge vor.

 

Ktabg. Wohlgemuth fragt, wie es vor dem Hintergrund der hohen Rohstoffpreise zu einer Anhebung der Gebühr für Elektroschrott kommen könne. AL Dr. Foppe erläutert, der Gebührensatz müsse losgelöst von späteren Verkaufserlösen der Wertstoffe betrachtet werden. Die Gebühr beinhalte nämlich die Handlingkosten der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld (WBC), etwa Personalkosten, die durch Ausschreibungen oder Abrechnungstätigkeiten entstünden, da die Verwertungserlöse vollumfänglich an die Städte und Gemeinden ausgeschüttet würden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig