Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld setzt sich für die Umsetzung des Verursacherprinzips bei den Kosten der Tierkörperbeseitigung ein. Der Landrat wird aufgefordert, diese Forderung an die Landesregierung und den Landtag heranzutragen.

 


Ktabg. Schulze Esking erklärt, die CDU-Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen. Die Finanzierungspraxis der Tierkörperbeseitigung sei schließlich nicht von der EU beanstandet worden. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass die hiesigen Landwirte im Wettbewerb stünden. Eine NRW-weite Änderung würde den Wettbewerb mit Betrieben aus anderen Bundesländern sowie dem EU-Ausland verzerren.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg weist auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft hin. Aus landwirtschaftlichen Betrieben seien Industriebetriebe geworden, die keinen Anspruch auf Subventionierung durch die Allgemeinheit hätten. Im Übrigen gebe es unter den anderen Bundesländern bereits einige, die das Verursacherprinzip anwenden würden.

 

FBL Dr. Scheipers teilt mit, dass der LR bereits in der Vergangenheit aktiv geworden sei und über den Landkreistag NRW angeregt habe, die Kostenverteilung zu hinterfragen. Es sei zu erwarten, dass die Kostenfrage zur neuen Beihilfeperiode vom Land neu geregelt werde.

 

Die Ktabg. Vogt und Wohlgemuth plädieren ebenfalls dafür, die sich abzeichnenden politischen Entscheidungen abzuwarten.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               2 Ja-Stimmen

                                                    14 Nein-Stimmen