Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene wird beschlossen.

 


Nach einführenden Erläuterungen der Verwaltung zur Sitzungsvorlage erkundigt sich Ktabg. Schulze Esking, ob im abgelaufenen Jahr eine lückenlose Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in Anbetracht der Personalknappheit überhaupt möglich gewesen sei. Ktabg. Ahrendt-Prinz fragt ergänzend, ob mit den zehn – derzeit in der Ausbildung befindlichen – Fachassistenten eine ausrechende Personaldecke für die kommenden Jahre vorhanden sei. FBL Dr. Scheipers erklärt, die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sei in der Vergangenheit – wenn auch nur unter großen Anstrengungen – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Ob die Personaldecke auch in Zukunft ausreiche, hänge von der weiteren Schlachtzahlentwicklung im Betrieb Westfleisch ab. Die Akquirierung weiteren Personals könne daher nicht ausgeschlossen werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 Ja-Stimmen

                                                    1 Enthaltung