Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, die Resolution an die Landesregierung weiterzuleiten mit der Maßgabe, dass auf der ersten Seite im zweiten Absatz die Worte „und unnötiger staatlicher Dirigismus abgebaut wird“ und im achten Absatz die Worte „und so, wie es der damalige Ministerpräsident Clement versprochen hat, die Treppe von oben kehrt“ gestrichen werden.


Ktabg. Püning führt zunächst aus, dass er für den vom Landrat erarbeiteten Resolutionsentwurf dankbar sei. Der Resolutionstext könne inhaltlich von der CDU-Kreistagsfraktion mitgetragen werden. Dem Text seien als wesentliche Leitgedanken die bürgernahe Aufgabenerfüllung mit einem vernünftigen Maß an staatlicher Einflussnahme, die Notwendigkeit der Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik sowie die zukünftig erforderliche Optimierung der  Verwaltungsorganisation zu entnehmen. Der vorgelegte Resolutionsentwurf sei bewusst an vielen Stellen nicht abschließend. Insbesondere bleibe offen, wie viele Behörden zukünftig für die Aufgabenerfüllung erforderlich seien.

Ktabg. Püning betont allerdings die Wichtigkeit des Standorts Münster für Westfalen und die mit Blick auf die Standortfrage enthaltenen Aussagen.

 

Ktabg. Bergmann hält eine Verwaltungsstrukturreform zur Effizienzsteigerung des Verwaltungshandelns, insbesondere auch zur Optimierung von Schnittstellen für sinnvoll. Er betont, dass die Vorstellungen der unterschiedlichen Fraktionen im Ergebnis konsensfähig seien. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Peer Steinbrück habe kürzlich mit Blick auf die Standortdiskussion vor dem Hintergrund der Durchführung einer Aufgabenkritik die wichtige Rolle der Stadt Münster herausgestellt.

Ktabg. Bergmann teilt mit, dass die SPD-Kreistagsfraktion dem vorgelegten Resolutionsentwurf zustimmen könne, sofern auf der ersten Seite im zweiten Absatz die Worte „und unnötiger staatlicher Dirigismus abgebaut wird“ und im achten Absatz die Worte „und so, wie es der damalige Ministerpräsident Clement versprochen hat, „die Treppe von oben kehrt““ gestrichen würden.

 

Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche stimmt dem Resolutionsentwurf ebenfalls zu. Er regt an, ggf. noch den Aspekt der finanziellen Mittelausstattung explizit mit aufzunehmen.

 

Ktabg. Kortmann stimmt den Ausführungen zur Verwaltungsstrukturreform inhaltlich zu. Er bemängelt jedoch, dass auf der zweiten Seite bereits heute unabhängig von der erst noch durchzuführenden Aufgabenkritik zu deutlich die Beibehaltung des Verwaltungsstandorts Münster im bisherigen Umfang gefordert werde. Er verweist insoweit auf den nach seinen Informationen in der Landesregierung vorhandenen Konsens darüber, zunächst die Strukturreform durchzuführen und anschließend erst die Standortfrage anzugehen. Eine zu frühzeitige Forderung nach einer Stärkung des Verwaltungsstandorts Münster könne im Verlauf des Reformprozesses möglicherweise kontraproduktiv sein.

Daher beantragt er, die letzten drei Absätze des Resolutionsentwurfs zu streichen.

 

Ktabg. Püning widerspricht den Ausführungen des Ktabg. Kortmann, weil die Einwohner im Münsterland seiner Ansicht nach von politischen Gremien ein klares Bekenntnis zu Münster erwarten. Der Standort Münster als Mittelpunkt Westfalens sei zukünftig zu stärken. Daher sei der Verzicht auf die Aufnahme entsprechender Forderungen in der Resolution seiner Ansicht nach ein falsches Signal. Der nordrhein-westfälische Bauminister Vesper habe sich beispielsweise für eine Stärkung des Verwaltungsstandorts Bielefeld ausgesprochen. Daher sei es nicht angezeigt, sich aus der Standortdiskussion herauszuhalten.

Ktabg. Püning erklärt, dass seitens der CDU-Kreistagsfraktion den vom Ktabg. Bergmann beantragten redaktionellen Änderungen zugestimmt werden könne.

Die Anregung des Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche zur Aufnahme einer gesonderten Formulierung zur Finanzausstattung könne aus seiner Sicht zwar aufgenommen werden. Ktabg. Püning hält dies jedoch nicht für notwendig, weil der Finanzaspekt in vielen Ausführungen bereits inzident mit erfasst sei.

 

Ktabg. Bergmann stimmt den Ausführungen des Ktabg. Püning zu. Er führt aus, dass der Finanzierungsaspekt bereits mit dem Wortlaut im zweiten Absatz auf der ersten Seite ausreichend berücksichtigt worden sei. Er hält es weiterhin für legitim, dass der Kreistag Position ergreife für die Stärkung des Verwaltungsstandorts Münster. Daher plädiert er für eine Beibehaltung der letzten drei Absätze auf der zweiten Seite, um die Vorteile des Verwaltungsstandorts Münster deutlich herauszustellen.

 

Ktabg. Schlüter ist der Auffassung, dass die Stadt Münster in der Resolution zwar erwähnt werden soll. Er macht allerdings darauf aufmerksam, dass ihm die häufige Nennung von Münster in den Absätzen vier bis sechs auf der Seite 2 zu weit gehe. Er kritisiert, dass der Eindruck gewonnen werde, die Resolution stamme originär von der Stadt Münster. Daher bittet er um Abschwächung der vg. Passagen.

 

Landrat Pixa macht deutlich, dass er es für richtig halte, die Ausführungen zum Verwaltungsstandort Münster in dem vorgeschlagenen Umfang als Bestandteil der Resolution zu belassen. Es sei legitim, das „Können nach Außen zu tragen“.

 

Ktabg. Püning betont, dass der Kreis in dieser Frage „Farbe bekennen“ müsse. Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche stimmt dem zu.

 

Landrat Pixa teilt abschließend mit, dass ihm daran gelegen sei, dass ein einvernehmlicher Beschluss der Kreistagsfraktionen zum Resolutionsentwurf gefasst werde. Vor diesem Hintergrund bittet er den Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche sowie den Ktabg. Kortmann darum, den Finanzaspekt sowie die Bedenken mit Blick auf die Ausführungen zum Verwaltungsstandort Münster zurückzustellen und dem vorgelegten Resolutionsentwurf unter Berücksichtigung der vom Ktabg. Bergmann geforderten Bedenken zuzustimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16 Ja-Stimmen

                                                    1 Enthaltung

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Resolution wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher unter Berücksichtigung der im Beschlussvorschlag dargestellten redaktionellen Änderungen nur dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.