Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2013) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2013 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2013 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 469 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2013 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.


Einleitend weist Landrat Püning darauf hin, dass nach langjähriger Übung die  haushaltsbezogenen Sitzungsvorlagen SV-8-0802, SV-8-0801 und SV-8-0770/1 zu den Tagesordnungspunkten 16 bis 18 des öffentlichen Teils gemeinsam beraten werden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Landrat Püning schlägt vor, zunächst die Änderungsliste 02/2013 zu behandeln. Auf der Liste befände sich mit der Verlustabdeckung RVM ein noch nicht abschließend behandelter Punkt. Ferner gebe es verschiedene Anträge. Aus diesem Grund würde LR Püning, die Zustimmungen der Ausschussmitglieder vorausgesetzt, die einzelnen Punkte der Änderungsliste aufrufen, um sie ggf. zu thematisieren.

 

Landrat Püning gibt den Kreistagsabgeordneten hiernach die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Ktabg. Schulze Esking bezieht sich auf die als Tilgung von KfW-Krediten vorgesehene Ansparung der Schulpauschale. Er bittet um Auskunft, wie eine kontinuierliche Verwendung der Pauschale für diesen Zweck durch die Verwaltung gewährleistet werden kann.

LR Püning erläutert, zunächst wäre ein entsprechender Beschluss zu fassen. Die Verwaltung würde in den künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren sicherstellen, dass eine entsprechende Mittelverwendung erfolgt. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die künftige Höhe der Schulpauschale mit gewissen Unsicherheiten behaftet sei. Weiterhin könnten künftige Kreistage nicht gebunden werden.

Ktabg. Rampe erkundigt sich nach dem im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung besprochenen Sperrvermerk für die Verlustabdeckung RVM. Herr Kreisdirektor Gilbeau führt aus, dieser sei Bestandteil der Änderungsliste.

Landrat Püning zieht den Schluss, dass angesichts der zusätzlichen Kostenbelastung aus dem Bereich ÖPNV sowie den Veränderungen, die sich aus der 2. Modellrechnung des GFG ergeben haben, die Kreisumlage gegenüber dem eingebrachten Entwurf nur geringfügig gesenkt werden könne.

 

Ktabg. Kleerbaum verweist auf die Debatte im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung. Der zusätzlich abzudeckende Fehlbetrag der RVM sei ein erhebliches Ärgernis.

Die in der Änderungsliste enthaltene Erhöhung für Investitionen sei eine zwingende Notwendigkeit. Auch der Kreis müsse auf den Erhalt seiner Vermögenswerte achten. Es dürfe nicht ausschließlich der Schuldenstand betrachtet werden. Die Kreditfinanzierung sei für den Kreis ein effektiver, wirtschaftlicher Vorteil. Im Ergebnis würde der wirtschaftliche Vorteil überwiegen und dazu führen, dass eine Verschlechterung bzw. eine Erhöhung der Kreisumlage verhindert werden könne. Als Maßstab einer nachhaltigen Investitionsplanung müssten positive Nettoinvestitionen erzielt werden.

Ktabg. Kleerbaum ergänzt im Weiteren seine Aussage zur Verlustabdeckung der RVM. Der Kreis habe sich in der Vergangenheit bereits eindeutig positioniert. Die Beteiligungen und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Zweckverbänden etc. seien mittlerweile sehr unübersichtlich geworden, so dass sie kaum noch zu überblicken wären. Dennoch dankt der Redner den Ktabg. Lonz und Suntrup für ihr unermüdliches Engagement in Sachen ÖPNV und die gute Wahrung der Kreisinteressen.

Es sei jedoch unverzichtbar, transparente Verfahrenabläufe zu schaffen, die eine Prüfung und Überwachung durch die Gremien und Vertreter der Körperschaften ermöglichen. Aufgabe des Herrn Kreisdirektor Gilbeau sei es, diese Möglichkeiten zu schaffen. Schließlich sei die jetzige Situation auch den Städte und Gemeinden nicht länger zuzumuten. Es seien alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Ktabg. Suntrup erklärt, in Bezug auf den weiteren Fehlbetrag habe es auch im Aufsichtsrat keinen Hinweis gegeben. Es dürfe jedoch nicht vergessen werden, dass man im vergangenen Jahr von der gültigen Abrechnungspraxis profitiert habe. Damals hätte sich die Verlustabdeckung wegen der aperiodischen Auflösung von Rücklagen zum Positiven entwickelt, was eine Entlastung des Haushalts zur Folge gehabt habe. Auch der Geschäftsführer der RVM sei mit der derzeitigen Situation unzufrieden. Im Februar nächsten Jahres würden alle Parameter offen gelegt, um den Beteiligten Klarheit zu verschaffen.

Ktabg. Rampe führt aus, das Thema RVM sei auch im Rechnungsprüfungsausschuss besprochen worden. Das RPA sieht sich demnach in der Lage, die Leistungserbringung zu überprüfen. Weitere Prüfungen seien -auch aus rechtlichen Gründen- nicht möglich. Vielmehr müsse man auf den neuen Wirtschaftsprüfer vertrauen.

Landrat Püning weist darauf hin, dass man sich in der Verwaltung völlig einig sei. Die Zahlen dürften wohl stimmen. Kritisch seien jedoch die Auswahl der Parameter und die Verteilung auf die Gesellschafter.

 

Ktabg. Vogelpohl kommt im Anschluss auf die Änderungsliste zurück. An KD Gilbeau gewandt führt er aus, es sei erschreckend gewesen, wie schnell der Kreisdirektor einen Plan B für die Verlustabdeckung bei der RVM verfügbar gehabt habe. Bei der Maßnahme des Pictorius-Berufskollegs stelle sich die Frage, warum die Abwicklung über KfW-Kredite nicht von Anfang an zur Diskussion stand. Ein Kreditzins von 0,8% sei eine gute Alternative zum Einsatz von Eigenmitteln.

LR Püning sagt eine Klärung zu, ob die Alternative nicht bereits in der Haushaltsrede enthalten war. Für die Zukunft könne die Einschätzung berücksichtigt werden. Zu Bedenken sei jedoch, dass seinerzeit ein Grundsatzbeschluss zum Pictorius-Berufskolleg gefasst worden sei.

 

Landrat Püning leitet sogleich auf den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 02.12.2012 über und verweist auf die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur und Bildung, den genannten Antrag im Kreisausschuss behandeln lassen zu wollen.

Ktabg. Rampe führt den großen Wandel in der Schullandschaft als Grund für den Antrag auf. Die SPD-Kreistagsfraktion halte die Erarbeitung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes unter der Moderation des Kreises für sinnvoll. Die einzelnen Städte und Gemeinden stünden angesichts der im Antrag dargestellten Gründe auch in der Schullandschaft immer mehr im Konkurrenzkampf zueinander. Diese beschriebenen Entwicklungen hätten auch Auswirkungen auf die Berufskollegs im Kreisgebiet.

LR Püning berichtet in diesem Zusammenhang, dass die Schulentwicklungsplanung auch auf der Bürgermeisterkonferenz besprochen wurde. Die Kommunen würden großen Wert auf eigenverantwortliches Handeln legen. Ein Abstimmungsprozess mit tangierten Nachbargemeinden würde stets erfolgen. Aufgrund der bereits bestehenden starken Verflechtungen zwischen den Schulen z.B. im nördlichen und im südlichen Kreisgebiet sowie in Dülmen, aber auch über die Kreisgrenze hinaus und der insgesamt nicht homogenen Schullandschaft sei aus Sicht der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ein kreisweiter Schulentwicklungsplan nicht zielführend. Das Schulamt des Kreises sei bei den Planungsprozessen grundsätzlich immer eingebunden. In gebietsübergreifenden Prozessen übernehme der Regierungspräsident eine lenkende Funktion. Vor diesem Hintergrund mache die beantragte Planung bezüglich der Regelschulen auf Kreisebene wenig Sinn, weil sie von den Gemeinden nicht gewünscht sei.

Ktabg. Stauff erwidert, dass der Antrag nach seiner Auffassung im Grundsatz Sinn mache. Es seien erhebliche Verschiebungen und Veränderungen in der Schullandschaft zu erwarten. So plant das Land Nordrhein-Westfalen den Bereich der Förderschulen zu reformieren. Ktabg. Stauff hält die Diskussion allerdings derzeit noch für etwas verfrüht. Vielmehr solle zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden, um im Anschluss auf eine belastbare Grundlage aufzubauen.

LR Püning nennt als Beispiel das Bildungsnetzwerk, das auch Abstimmungsprozesse auf der Kreisebene beinhaltet. Der Kreis nehme in diesem Zusammenhang eine Auffangfunktion ein. Er befürwortet den Vorschlag des Ktabg. Stauff, bezüglich der Umsetzung der Inklusion zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuwarten. Bislang würde lediglich auf Referentenentwürfe zurückgegriffen. Die Notwendigkeit, eine engere Verzahnung im Förderschulwesen vorzunehmen, sei unbestritten.

 

Ktabg. Vogelpohl ergänzt, mit dem Antrag würde der zweite vor dem ersten Schritt gemacht. Zunächst solle der Ist-Stand ermittelt werden, bevor eine weitere Diskussion angestoßen würde. Dazu verweist er auf die ihm bekannte Doktorarbeit zum Thema, die hilfreich sein könnte. Auch müssten konkrete Zahlen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.

 

Ktabg. Kleerbaum hält den Vorschlag unabhängig von der Einschätzung aus der Bürgermeisterkonferenz für überlegenswert. Die finanziellen Überlegungen seien nicht so, dass jetzt etwas unternommen werden müsse. Es gelte zunächst die Entwicklung abzuwarten und anschließend mit guten Argumenten zu überzeugen.

Die Städte und Gemeinden fordern, dass der Kreis keine zusätzlichen Kosten übernimmt. Diese Forderung stehe grundsätzlich im Gegensatz zum Verbraucherschutz. Die Stadt Dülmen sei bereit, 50% der Kosten zu übernehmen. Unter Berücksichtigung der Zahlungen für die Kreisumlage würde sich Anteil noch entsprechend erhöhen. Das Kreisengagement sei vorstellbar, wenn sich die Verbraucherberatung auch auf andere Gemeinden ausweitet. Zusätzlich sei eine Erfolgsabfrage bei anderen Kreisen erforderlich. Es könne nicht sein, dass die Bürgermeister vorgeben, was der Kreistag zu tun habe.

LR Püning berichtet von Gesprächen in Sachen Verbraucherberatung. Es sei aussichtsreich, dass die Grundbedingung, bestimmte Beratungen in der Fläche vorzuhalten, erfüllt werde. Er kündigt eine entsprechende Sitzungsvorlage für die erste Beratungsfolge im Jahr 2013 an.

Ktabg. Rampe stimmt zu, eine offene Diskussion mit den Städten und Gemeinden führen zu müssen. Frau Bürgermeisterin Stremlau habe zum Thema Inklusion mittlerweile den Auftrag aus der Bürgermeisterkonferenz erhalten, zusammen mit den Herren BM Holz und BM Bergmann die Frage der Konnexität mit Ministerin Löhrmann zu erörtern. Er halte den Antrag auch zum jetzigen Zeitpunkt für zielführend.

 

Sodann lässt LR Püning über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld beauftragt einen externen Gutachter, der in enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und der Verwaltung des Kreises Coesfeld einen gemeinsamen kreisweiten Schulentwicklungsplan erstellt. Die hierfür möglicherweise anfallenden Planungskosten sind in den Kreishaushalt 2013 einzustellen.

Der erstellte kreisweite Schulentwicklungsplan wird den schulpolitischen Gremien und Schulträgern vorgestellt und zur weiteren Diskussion bzw. Umsetzung übergeben.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:             5        JA-Stimmen

                                                12        NEIN-Stimmen

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Im Folgenden erhält Ktabg. Vogelpohl die Möglichkeit, zum Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 09.12.2012 Erläuterungen vorzunehmen.

Er kommt zunächst auf den unter (e) aufgeführten Antrag zu sprechen.

Das Münsterland sei ein moderner Wirtschaftsraum. Das zeige auch der Beitrag von Münsterland TV mit der Kampagne „Jobwunderland“. Die Region stehe in Konkurrenz zu anderen Gebieten und müsse sich daher profilieren. Das Thema Ökoenergie sei positiv besetzt, sodass das Münsterland damit geschlossen auftreten könne. Im Münsterland seien nicht nur produzierende Unternehmen aus der Branche ansässig. Das Münsterland nehme auch bei der Produktion von Öko-Energie eine Vorreiterrolle ein. Mit der Profilierung als „Energieregion Münsterland“ könne man ein Merkmal entwickeln, das das Münsterland von anderen Regionen abhebt. Durch den auf den Kreis Coesfeld entfallenden Anteil von 5.000 € könne Münsterland e.V. dies voranbringen.

Auf die ersten beiden Änderungsanträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Bezug nehmend ergänzt Ktabg. Vogelpohl seine Erklärung, Intention sei die Angleichung der Haushaltsdaten an die bekannten KGSt-Richtwerte bis 2016. Eine Anpassung in einem Schritt bis 2014 würde er begrüßen.

Die beantragte Ansatzerhöhung unter Punkt (c) begründet er mit der angestrebten Rücknahme der Ansatzreduzierungen aus den Vorjahren.

Zur Kompensation für die angedachten Erhöhungen in den benannten Ansätzen unterbreitet Ktabg. Vogelpohl in seinem Änderungsantrag unter (d) den Vorschlag, zusätzliche öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 10.000 € zu veranschlagen. Im betreffenden Produkt seien Einnahmesteigerungen zu erwarten, sodass der dortige Ansatz erhöht werden könnte. Seine Erläuterungen schließen mit der Darstellung ab, sowohl die Kapitalerhöhung als auch die Planungskosten könnten als weitere Kompensation für die Erhöhung bei den vorgenannten Punkten dienen.

 

Im Anschluss erteilt LR Püning den einzelnen Fraktionen das Wort, um zu den einzelnen Änderungsanträgen der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Stellung zu nehmen.

 

Ktabg. Kleerbaum gibt zu Bedenken, der avisierte Betrag für Münsterland e.V. würde die Profilierung nicht wesentlich beeinflussen. Projekte könnten mit dieser geringen Summe nicht entscheidend vorangebracht werden.

Die Ktabg. Schulze Esking und Lonz stellen heraus, die dringenden, wirtschaftlich notwendigen Maßnahmen z.B. beim Gebäudeerhalt seien stets durchgeführt worden. Eine Fristsetzung, bis wann der KGSt Richtwert wieder zu erreichen ist, werde nicht unterstützt. Man müsse sich die Möglichkeit offen halten, auf die jeweilige Haushaltssituation reagieren zu können.

Zur vorgeschlagenen Versagung der Kapitalerhöhung erklärt Ktabg. Kleerbaum, noch im zuständigen Fachausschuss sei die mangelnde Attraktivität des Angebotes des FMO von der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN kritisiert worden. Mit dem Scheitern des Flughafens Twente könne man die Möglichkeit ergreifen und das Einzugsgebiet des Flughafens Münster/ Osnabrück erweitern. Dazu gehöre auch ein verbessertes Angebot; das Versagen der Kapitalerhöhung wäre kontraproduktiv. Der FMO sei wichtig für den Wirtschaftsstandort. Der Änderungsantrag würde folglich nicht unterstützt.

 

Im Hinblick auf die derzeit gültigen KGSt-Werte verweist Ktabg. Rampe für die SPD-Kreistagsfraktion auf den RPA-Bericht. Weiterhin seien die Werte in der Vergangenheit durch Beschluss reduziert worden. Den Beteiligten sei bewusst gewesen, dass die Richtwerte wieder anzupassen seien, doch würde die Anhebung innerhalb kurzer Zeit wesentliche Aufwendungen zur Folge haben. Die Verwaltung solle hierfür Vorschläge erarbeiten.

Ktabg. Rampe ergänzt, auch die Ansätze für die Projekte „clever wohnen“ und „Energetisch wirtschaften“ wären im Hinblick auf den EEA und die WfC reduziert worden. Die Notwendigkeit einer Erhöhung würde also nicht (mehr) bestehen. Auch sei eine Kompensation durch höhere Ansätze bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten in der Produktgruppe 39.02-Veterinärdienst kritisch zu betrachten. Das Gebührenaufkommen sei schließlich schwer zu kalkulieren.

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Kapitalerhöhung FMO sowie den Planungskosten für die Ortsumgehung K 8 Olfen bringt er die langen Diskussionen zu beiden Themenblöcken in Erinnerung. Es habe deutliche Beschlussfassungen gegeben.

 

Ktabg. Stauff entgegnet auf die Darstellung des Ktabg. Vogelpohl, das Münsterland sei mehr als eine Energieregion. Vielmehr habe die Region einen guten Mittelstand und Kommunen, deren Haushalte im Landesvergleich noch gut aufgestellt seien. Es sei ein sorgfältiger Abwägungsprozess notwendig, damit das Münsterland nicht überproportional z.B. durch die Erzeugung von Strom durch Windkraft belastet würde. Die Region dürfe nicht den Ausgleich für andere Regionen schaffen müssen.

Bei den beschriebenen KGSt-Richtwerten sieht Ktabg. Stauff ebenfalls Handlungsbedarf. Ziel müsse es sein, mittel- bis langfristig die Richtwerte wieder zu erreichen.

 

LR Püning bestätigt, dass für den mittel- bis langfristigen Gebäudeerhalt eine höhere Quote notwendig sei. Die Verwaltung werde für die künftigen Haushaltsplanungen einen sorgfältigen Abwägungsprozess in die Wege leiten und entsprechende Vorschläge erarbeiten. Wie mehrfach schon festgestellt, müsse weiterhin die Möglichkeit bestehen, in jedem Haushaltsjahr individuell eine Entscheidung treffen zu können. Es müsse die Option bestehen, auf die jeweilige Haushaltssituation reagieren zu können.

 

Ktabg. Vogelpohl unterstreicht nochmals seine Aussage, es gehe nicht darum, innerhalb eines Jahres eine Anpassung zu vollziehen. Vielmehr solle ein klarer Impuls in Richtung Werterhalt bei den kreiseigenen Gebäuden gesetzt werden.

 

Ergänzend und zur Information der Beteiligten trägt LR Püning vor, bei einer Anhebung der Re-Investitionsquote auf 100% beim Produkt 66.01.01 müssten Mehraufwendungen von rd. 1,5 Mio. € veranschlagt werden.

Schließlich schließt LR Püning die Diskussion und lässt über die Änderungsanträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Einzelnen abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

(a)   In den Ansätzen bzw. Planungen für die Haushalte 2014 bis 2016 werden in der Produktgruppe 10.02 die Aufwendungen für den Gebäudeerhalt schrittweise auf den Zielwert von 1,2% des Gebäudewertes (KGST Richtwert) angehoben.

 

Form der Abstimmung:    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      2        JA-Stimmen

                                         15        NEIN-Stimmen

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

(b)   In den Ansätzen bzw. Planungen für die Haushalte 2014 bis 2016 wird im Produkt 66.01.01 der Planwert für die Reinvestitionsquote schrittweise auf den Zielwert von 100% angehoben.

 

Form der Abstimmung:    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      2        JA-Stimmen

            15        NEIN-Stimmen

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

(c)   Die Position „sonstige ordentliche Aufwendungen“ in der Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftförderung wird um 5000 Euro zugunsten der Projekte „clever wohnen“ (1000 Euro) und „Energetisch wirtschaften“ (4000 Euro) erhöht.

 

Form der Abstimmung:    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      2        JA-Stimmen

11        NEIN-Stimmen

       4        Enthaltungen

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

(d)   Der Ansatz für die Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte in der Produktgruppe 39.02 Veterinärdienst wird um 10.000 Euro auf 69.500 € erhöht.

 

Aufgrund der Ablehnung der Änderungsanträge zu (c) und (e) erklärt sich die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN damit einverstanden, zum genannten Punkt nicht mehr abstimmen zu lassen.

 

 

(e)   Für die Profilierung als „Energieregion Münsterland“ werden 5000 Euro in den Haushalt eingestellt.

 

Form der Abstimmung:    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      2        JA-Stimmen

11        NEIN-Stimmen

  4        Enthaltungen

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

(f)   Folgende Investitionen werden aus dem Haushalt 2013 genommen:

 

- 010113FMO – Kapitalerhöhung FMO (24.565 Euro)

 

Form der Abstimmung:    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      2        JA-Stimmen

            15        NEIN-Stimmen

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

- 66k08Plan – Planungskosten Ortsumgehung K 8 Olfen (40.000 Euro)

 

Form der Abstimmung:    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      2        JA-Stimmen

                                         15        NEIN-Stimmen

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10    JA-Stimmen

                                                      2    NEIN-Stimmen

5      Enthaltungen

 

 

Anmerkungen:

Die in der Sitzung zur Verfügung gestellte Tischvorlage zum TOP 18 - SV-8-0770/1 „Ergänzende Erläuterungen zur Frage der Finanzierung von Baumaßnahmen über die Förderprogramme der KfW-Bank“ wird der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.