Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt führt aus, dass die Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsstrukturen zur Vermeidung von Heimpflegebedürftigkeit in engem Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld erfolgen müsse und hierzu bereits erste Treffen stattgefunden hätten. Die Rolle des Kreises sei es dabei zu informieren und zu moderieren bzw. Impulse zu setzten. So seien bereits in einigen Kommunen Berichte zum Thema "Demografie und Altenhilfestrukturen" vorgetragen worden. Die eigentliche Weiterentwicklung der Hilfestrukturen vor Ort sei in erster Linie Aufgabe der Städte und Gemeinden. Zurzeit werde eine Matrix zur Erhebung der vor Ort bereits vorhandenen Hilfsangebote erstellt. Das Ergebnis soll den Städten und Gemeinden einen Überblick - auch mit Blick auf den Austausch von "guter Praxis" über die jeweilige Gemeindegrenze hinaus - verschaffen. FBL Schütt weist in diesem Zusammenhang auch auf die teilweise hohen Auslastungsquoten bei der stationären Pflege hin. So gebe es derzeit auch Überlegungen zur Schaffung einer neuen Pflegeinrichtungen in Senden sowie bereits konkrete Planungen zur Ausweitung der bestehenden Angebote in Olfen und Nordkirchen.

MA Mohring ergänzt, dass in den Jahren von 2003 bis 2008 aufgrund der Freigabe des Marktes im Rahmen des Landpflegegesetzes eine dynamische Entwicklung der Pflegeeinrichtungen erfolgt sei. Insbesondere private Anbieter hätten sich platziert. Leider sei die Verteilung der Angebote nicht gleichmäßig über das Kreisgebiet erfolgt. MA Mohring weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des jeweiligen kommunalen Bauflächenmanagements hin, welches offenbar maßgeblich zu diesen unterschiedlichen Strukturen geführt habe.

Ktabg. Havermeier fragt nach, wie offensiv potentielle Anbieter von ambulanten Pflegediensten zur ihrer betrieblichen Entwicklung beraten werden und bezieht sich hierbei auf den Bericht der Regionalagentur Münsterland in der Pflegekonferenz zur möglichen Inanspruchnahme von sog. Potenzialanalysen. MA Mohring erklärt, dass Anbieter aus dem Kreis dieses Angebot bereits in Anspruch genommen hätten, die genaue Zahl jedoch bei der Regionalagentur erfragt werden müsse.

Ktabg. Pieper bittet um Auskunft, ob die Pflegeberatung Informationen über die erforderlichen ambulanten Dienste in den jeweiligen Kommunen erhebe.

FBL Schütt antwortet, dass grundsätzlich ein Ausbau der ambulanten Dienste notwendig sei. Dies zum einen unter der Zielsetzung, Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause zu versorgen und zum anderen sei dies auch dem Kostenaspekt geschuldet. Es gebe jedoch derzeit kein gesetztes Spektrum des für diese Zielsetzung erforderlichen Hilfe- und Dienstleistungsangebotes. MA Mohring ergänzt, dass insbesondere der niederschwellige Bereich oft nur schwer zu erfassen sei. So seien viele ehrenamtliche Personen insbesondere in der wohnortnahen Unterstützung tätig. Haushaltsnahe Dienstleistungen würden von den professionellen Anbietern häufig erst angeboten, wenn auch Pflegebedürftigkeit vorliege und diese dann über die Kassen refinanzierbar seien. Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass insbesondere im Bereich „Wohnen mit Service“ neue Träger hinzukommen würden. Auf die Frage von Ktabg. Schulze Zumkley, ob auch Schüler und Schülerinnen des Altenpflegefachseminars in die ambulante Pflege gehen würden, erklärt Herr Deipenbrock, dass dies in Einzelfällen der Fall sei.