Sitzung: 25.02.2013 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-8-0816
FBL Schütt führt aus, dass die Weiterentwicklung
ambulanter Versorgungsstrukturen zur Vermeidung von Heimpflegebedürftigkeit in
engem Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld
erfolgen müsse und hierzu bereits erste Treffen stattgefunden hätten. Die Rolle
des Kreises sei es dabei zu informieren und zu moderieren bzw. Impulse zu
setzten. So seien bereits in einigen Kommunen Berichte zum Thema
"Demografie und Altenhilfestrukturen" vorgetragen worden. Die
eigentliche Weiterentwicklung der Hilfestrukturen vor Ort sei in erster Linie
Aufgabe der Städte und Gemeinden. Zurzeit werde eine Matrix zur Erhebung der
vor Ort bereits vorhandenen Hilfsangebote erstellt. Das Ergebnis soll den
Städten und Gemeinden einen Überblick - auch mit Blick auf den Austausch von
"guter Praxis" über die jeweilige Gemeindegrenze hinaus -
verschaffen. FBL Schütt weist in diesem Zusammenhang auch auf die teilweise
hohen Auslastungsquoten bei der stationären Pflege hin. So gebe es derzeit auch
Überlegungen zur Schaffung einer neuen Pflegeinrichtungen in Senden sowie
bereits konkrete Planungen zur Ausweitung der bestehenden Angebote in Olfen und
Nordkirchen.
MA Mohring ergänzt, dass in den Jahren von 2003 bis 2008
aufgrund der Freigabe des Marktes im Rahmen des Landpflegegesetzes eine
dynamische Entwicklung der Pflegeeinrichtungen erfolgt sei. Insbesondere
private Anbieter hätten sich platziert. Leider sei die Verteilung der Angebote
nicht gleichmäßig über das Kreisgebiet erfolgt. MA Mohring weist in diesem
Zusammenhang auf die Bedeutung des jeweiligen kommunalen Bauflächenmanagements
hin, welches offenbar maßgeblich zu diesen unterschiedlichen Strukturen geführt
habe.
Ktabg. Havermeier fragt nach, wie offensiv potentielle
Anbieter von ambulanten Pflegediensten zur ihrer betrieblichen Entwicklung
beraten werden und bezieht sich hierbei auf den Bericht der Regionalagentur
Münsterland in der Pflegekonferenz zur möglichen Inanspruchnahme von sog.
Potenzialanalysen. MA Mohring erklärt, dass Anbieter aus dem Kreis dieses
Angebot bereits in Anspruch genommen hätten, die genaue Zahl jedoch bei der
Regionalagentur erfragt werden müsse.
Ktabg. Pieper bittet um Auskunft, ob die Pflegeberatung
Informationen über die erforderlichen ambulanten Dienste in den jeweiligen
Kommunen erhebe.
FBL Schütt antwortet, dass grundsätzlich ein Ausbau der
ambulanten Dienste notwendig sei. Dies zum einen unter der Zielsetzung,
Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause zu versorgen und zum anderen sei dies
auch dem Kostenaspekt geschuldet. Es gebe jedoch derzeit kein gesetztes
Spektrum des für diese Zielsetzung erforderlichen Hilfe- und
Dienstleistungsangebotes. MA Mohring ergänzt, dass insbesondere der niederschwellige
Bereich oft nur schwer zu erfassen sei. So seien viele ehrenamtliche Personen
insbesondere in der wohnortnahen Unterstützung tätig. Haushaltsnahe
Dienstleistungen würden von den professionellen Anbietern häufig erst
angeboten, wenn auch Pflegebedürftigkeit vorliege und diese dann über die
Kassen refinanzierbar seien. Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass
insbesondere im Bereich „Wohnen mit Service“ neue Träger hinzukommen würden.
Auf die Frage von Ktabg. Schulze Zumkley, ob auch Schüler und Schülerinnen des
Altenpflegefachseminars in die ambulante Pflege gehen würden, erklärt Herr
Deipenbrock, dass dies in Einzelfällen der Fall sei.