Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt weist darauf hin, dass es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, über die Auswirkungen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) informiert zu werden. Ziel des Gesetzes sei eine stärkere Berücksichtigung des Betreuungsbedarfes für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Für diesen Personenkreis könne auch für Personen mit der Pflegestufe 0 nunmehr ein Leistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung bestehen. AL Bleiker ergänzt, dass alle Personen, bei denen die Voraussetzungen einer eingeschränkten Alltagskompetenz vorliegen könnten, zwecks Überprüfung angeschrieben worden seien.

Vorsitzende Schäpers regt an, einen Vertreter bzw. eine Vertreterin des medizinischen Dienstes in den Ausschuss einzuladen.

Ktabg. Havermeier fragt nach, ob durch das PNG ein höherer Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter/innen der Verwaltung eingetreten sei und ob es einen größeren Verhandlungsspielraum gebe. AL Bleiker führt aus, dass es voraussichtlich Einsparungen bei den Sachleistungen geben werde. Diese müssten jedoch im Einzelfall geprüft werden, was wiederum mehr Personal binde.

Ktabg. Danielczyk bittet um Auskunft zum Pflegestufenmanagement und fragt, ob es nach Ablauf eine Neubegutachtung gebe. FBL Schütt führt aus, dass ggf. in der Pflegeberatung auf die erforderlichen Antragstellungen hingewiesen werde. Insoweit sei eine Steuerung vorhanden. AL Bleiker ergänzt, dass häufig schon Hinweise aus der Pflegebeschreibung ersichtlich seien.