Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt erklärt einleitend, dass für eine Förderung nach § 16 e SGB II nur Leistungsberechtigte im SGB II in Frage kämen, die der die Prognose, für die nächsten 24 Monate nicht vermittelbar zu sein, erhalten hätten. Derzeit würden 23 Personen im Kreis Coesfeld im Rahmen des Projekts „JobPerspektive“ durch den Kreis Coesfeld begleitet.

Vorsitzende Schäpers bittet um Mitteilung, um welche Menschen es sich konkret handele, die für dieses Projekt in Frage kommen. AL Bleiker erläutert, dass es um Leistungsberechtigte nach dem SGB II mit multiplen Vermittlungshemmnissen gehe. Oftmals würden bei diesen Personen psychische Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen vorliegen. Dieser Personenkreis sei zunächst zwölf Monate durch Fallmanager/innen und Hilfeplaner/innen begleitet worden, zudem seien Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungschancen angeboten worden. Wenn dies nicht zum gewünschten Erfolg einer Vermittlung führe, komme die Person in die engere Wahl für eine Förderung nach § 16 e SGB II.

AL Bleiker teilt mit, dass die Betreuung des betroffenen Personenkreises einiges an Aufwand erfordere und somit für potentielle Arbeitgeber nicht ausschließlich eine „win-win-Situation“ durch die Beschäftigung einer/eines Teilnehmerin/Teilnehmers entstehe. Ktabg. Havermeier führt aus, dass dadurch die hohen Kosten für die Ausführung der Maßnahme erklärt werden könnten, insbesondere unter Bezugnahme auf die wenigen Personen, die in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden konnten. Sie bittet um Mitteilung, wie sich das Verhältnis von 11 Arbeitnehmerinnen und 39 Arbeitnehmer, welche die 50 Arbeitsplätze besetzt hätten, begründe. Ferner bittet sie um konkrete Angabe, wie viele Frauen und wie viele Männer durch die JobPerspektive einen unbefristeten Anschlussvertrag auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten hätten und ob die Nachhaltigkeit der Arbeitsverhältnisse überprüft würde.

AL Bleiker erklärt, dass die Teilnehmer/innen zweimal im Jahr am Arbeitsplatz aufgesucht würden. Im Rahmen dieser Termine würden auch Gespräche mit dem Arbeitgeber bzw. dem/der Anleiter/in geführt. Es werde stetig geprüft, ob sich die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer/innen in der Art gebessert habe, dass der Personalkostenzuschuss vermindert werden könne. So sei es im letzten Jahr für zwei Personen gelungen, die gesamte Finanzierung an den Arbeitgeber abzutreten. Das Verhältnis von 11 Arbeitnehmerinnen und 39 Arbeitnehmern hänge mit dem Anspruch der Arbeitgeber sowie mit den Anforderungen der jeweiligen Arbeitsplätze zusammen. Die acht Personen, die einen unbefristeten Anschlussvertrag auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten hätten, bestünden aus einer Frau und sieben Männern.

Ktabg. Prof. Dr. Voß fragt an, ob vorstellbar sei, dass dieser Personenkreis auch über betreutes Arbeiten in einer Integrationseinrichtung in den ersten Arbeitsmarkt eingeliedert werden könnte. Aus seiner Sicht könne insbesondere der Ablauf von Tagesstrukturen ggf. eher in Einrichtungen eingeübt werden. AL Bleiker antwortet, dass das bei Neufällen sicherlich möglich sei. Die 23 derzeit bestehenden Fälle im Rahmen des Projekts „JobPerspektive“ seien jedoch in den Arbeitsmarkt integriert.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.