Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld

Statistische Auswertungen beim Übergang von SGB II – Kunden/innen in den Rechtskreis SGB XII

 

FBL Schütt trägt vor:

„Die SPD-Fraktion hat angefragt, ob im Kreis Coesfeld statistische Auswertungen vorliegen würden, die deutlich machen, in welchem Umfang SGB II-Kunden/innen von der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in die Sozialhilfe (SGB XII) wechseln.

Die Überprüfung hat ergeben, dass hierzu beim Kreis Coesfeld keine statistischen Auswertungen vorliegen. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kreis Coesfeld die Gewährung von SGB II-Leistungen sowie die Gewährung von SGB XII-Leistungen auf die Städte und Gemeinden im Kreis delegiert hat, liegen dem Kreis Coesfeld keine vollständigen Unterlagen zu dieser Anfrage vor. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Gewährung dieser Leistungen durch die Städte und Gemeinden nicht mittels einer einheitlichen Software erfolgt; für die Hilfegewährung werden vor Ort zwei Softwareprogramme eingesetzt, und zwar aKDn-sozial und PROSOZ/S. Der Kreis Coesfeld kann auf diese Daten nicht vollständig zugreifen.

Eine entsprechende Auswertung durch den Kreis Coesfeld kann daher nur erstellt werden, indem die Städte und Gemeinden gebeten werden, die entsprechenden Daten zu ermitteln. Aus Sicht des Kreises Coesfeld ist die Ermittlung dieser Daten nur händisch möglich. Das bedeutet, dass ein enormer Zeitaufwand – der sich derzeit nicht ansatzweise schätzen lässt – erforderlich ist.

Aus Sicht des Kreises Coesfeld ist dies unter Berücksichtigung der Aufgabendichte in den Städten und Gemeinden sowie der vorhandenen Personalressourcen derzeit nicht leistbar.

Eine entsprechende Anfrage bei Statistik-Service-West der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf ist wie folgt beantwortet worden: „Daten zum SGB XII-Bereich liegen nicht vor.“

Unter Berücksichtigung der Ermittlungen kann die mündliche Anfrage leider nicht beantwortet werden.“

 

 

Neues Serviceangebot der Pflege- und Wohnberatung zur wöchentlichen Abfrage freier Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Coesfeld

 

FBL Schütt führt aus:

„Seit November 2012 hält die Pflege- und Wohnberatung ein neues Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger vor, die für einen befristeten Zeitraum einen Platz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung suchen. Insbesondere in den Sommermonaten und um den Jahreswechsel werden die Plätze in den Einrichtungen oft rar und es erforderte bisher einige Telefonate seitens der Betroffenen, bis ein freier Platz im Kreisgebiet gefunden war. Kurzzeitpflege wird – neben Urlaubszeiten - häufig notwendig, wenn pflegende Angehörige plötzlich selber erkranken oder eine frühe Entlassung einer pflegebedürftigen Person aus dem Krankenhaus erfolgt.

Mittels eines onlinegestützten Verfahrens werden wöchentlich freie Plätze in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Kreis Coesfeld abgefragt. Auch melden viele Einrichtungen freie Plätze in der vollstationären Dauerpflege. Das Abfragesystem basiert auf einer Umfragesoftware, die – im Rahmen der hausinternen Altenhilfeplanung – auf die gezielte Abfrage freier Kapazitäten angepasst wurde. Es zeichnet sich durch eine hohe Effizienz aus, mit einem minimalen Zeitaufwand für alle Beteiligten.

Inzwischen beteiligen sich nahezu alle Pflegeeinrichtungen regelmäßig an der Abfrage, so dass wöchentlich eine aktuelle Übersicht freier Kapazitäten im Kreisgebiet vorliegt. Neben den Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nutzen auch Krankhaussozialdienste das neue Serviceangebot.

Freie Plätze in der Kurzzeitpflege können in der Pflege- und Wohnberatung unter 02541/18-5522 oder pflegeberatung@kreis-coesfeld.de erfragt werden.“

 

 

Behindertenbeirat im Kreis Coesfeld

 

FBL Schütt erklärt:

„Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2012 über den Sachstand zum Thema Behindertenbeirat informiert. Die Verwaltung hatte folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:

„Zur Förderung der Belange der Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld wird die Gründung eines Arbeitskreises angeregt. Der Arbeitskreis soll ein fachliches Gremium sein und aus Vertretern von Verbänden, Vereinen, Institutionen und Selbsthilfegruppen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld einsetzen, bestehen.

Die Mitglieder im Arbeitskreis arbeiten ehrenamtlich. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Verwaltung des Kreises Coesfeld. Aufgabe des Arbeitskreises ist es, eine Verbesserung der Lebensqualität und an der Lösung der besonderen Probleme der Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld mitzuwirken. Es sollen Ideen entwickelt, Anregungen entgegengenommen, beraten und dem Kreistag, seinen Ausschüssen und dem Landrat Empfehlungen ausgesprochen werden. Hinsichtlich der Umsetzung der UN-Konvention im schulischen Bereich liegt die Zuständigkeit nicht bei der Arbeitsgemeinschaft, sondern bei den bereits vorhandenen Gremien des Regionalen Bildungswerkes.“

Es wurde deutlich gemacht, dass Doppelstrukturen vermieden werden sollen. Es ist zugesichert worden, das Thema auch mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie mit dem Vorsitzenden des Sprecherrates der Kreisarbeitsgemeinschaft – Interessenvertretung – Coesfeld – Selbsthilfe für Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke und deren Angehörige (KICS) zu besprechen. Über den Arbeitstitel hat es noch keine Einigung gegeben.

Das Gespräch mit den Vertretern/innen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege fand am 28.11.2012 statt. Sie begrüßen die Einrichtung des Behindertenbeirates ausdrücklich und erklärten, dass sie sich dafür ausgesprochen hättten, dass Vertreter/innen des Caritasverbandes und des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes als Vertreter/innen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in dem Arbeitskreis mitarbeiten.

Das Gespräch mit Herrn Prox als Vorsitzender von KICS fand am 12.02.2013 statt. Herr Prox hat erklärt, dass er es außerordentlich begrüßt, dass der Beirat nun gegründet werde.

Die Verwaltung wird nun die ersten Eckpunkte für eine Geschäftsordnung des Beirates erarbeiten und zu einer Informationsveranstaltung möglichst viele Menschen, die sich im Bereich Behinderung engagieren, einladen. Danach wird sich der Behindertenbeirat konstituieren. Es wird angestrebt, dass dieser Behindertenbeirat möglichst arbeitsfähig ist. Die Zahl der Mitglieder muss daher begrenzt werden. Es sollte jedoch auch darauf geachtet werden, dass insgesamt alle Interessen der behinderten Menschen in diesem Beirat berücksichtigt werden. Die konstituierende Sitzung soll noch vor den Sommerferien 2013 stattfinden.“