Sitzung: 26.02.2013 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0847
Beschluss:
-ohne-
Die Ausführungen zur Tarifentwicklung und Einnahmeaufteilung werden zur Kenntnis genommen.
GF Tranel stellt die Inhalte der Sitzungsvorlage vor. Er geht darauf
ein, dass im Münsterlandtarif mit einer Fahrkarte sowohl die Bahn als auch der
Bus genutzt werden könne. Künftig werde jährlich die Vorstellung über die
geplanten Tarifmaßnahmen erfolgen. Diese Tarifmaßnahmen würden sich unmittelbar
auf die notwendigen öffentlichen Zuschüsse der vom Aufgabenträger bestellten
Verkehrsleistungen auswirken.
Grundlage der Leistungsbestellungen bei den Verkehrsunternehmen seien
sog. Bruttoverträge, die nach Abschluss des Rechnungsjahres eine
Einnahmeaufteilung notwendig machen würden.
Diese fände innerhalb der Verkehrsgemeinschaft statt. Der Kreis Coesfeld
habe den ZVM Bus damit betraut seine Interessen wahrzunehmen.
GF Tranel erläutert, dass generell frühzeitig über die jeweiligen
Tarifmaßnahmen diskutiert werden solle. In diesem Fall würden die
Tarifmaßnahmen für 2013 ausnahmsweise nur zur Kenntnis gegeben. Für das Jahr
2014 solle allerdings in der Politik entschieden werden, mit welcher Maßgabe in
der Verkehrsgemeinschaft verhandelt werden solle. Kriterien in der Diskussion
können hierbei sowohl die Kostendeckung der Verkehrsunternehmen sein als auch
natürlich politische Vorgaben in Bezug auf bestimmte Kundengruppen etc.
Der der Sitzungsvorlage beigefügte Folienvortrag sei ein wenig
„sperrig“. Auch diese Zahlen sollen in den kommenden Jahren besser aufbereitet
werden, da mehr Transparenz die Diskussion verbessere.
Auf Nachfrage des Ktabg. Vogt in Bezug auf die Einnahmeverantwortung
und den Vergleich zu anderen Kreisen erläutert GF Tranel, dass es sich bei den
aktuellen Ausschreibungen in den Kreisen Borken und Warendorf um
Bruttoausschreibungen handele. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Entscheidung zu
Bruttoausschreibungen rückblickend genau richtig gewesen.
Ktabg. Kohaus kann die Erläuterungen hinsichtlich der Bruttoverträge
zwar nachvollziehen, betont allerdings, dass in den Verträgen mit den
Verkehrsunternehmen Anreize zur Steigerung der Fahrgastzahlen eingearbeitet
werden sollten. Von entscheidender Bedeutung sei die Ausweitung von
Werbemaßnahmen für die Angebote des ÖPNV. GF Tranel hebt hervor, dass in
derzeitigen Verträgen bereits erste Anreizmomente enthalten seien. Der
Vergleich zur Bahn zeige, dass auch dort im Regelfall Bruttoleistungen ausgeschrieben
werden. Hier sei man auch in einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch.
Auch halte er den Punkt der Werbung generell für sehr entscheidend. Es gilt, das Markenprofil „Bus und Bahn Münsterland“ zukünftig noch deutlicher herauszustellen. Die Marke solle den Kunden erreichen und zentral ansprechen.