Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

-ohne-

 

Die Ausführungen zur Tarifentwicklung und Einnahmeaufteilung werden zur Kenntnis genommen.


GF Tranel stellt die Inhalte der Sitzungsvorlage vor. Er geht darauf ein, dass im Münsterlandtarif mit einer Fahrkarte sowohl die Bahn als auch der Bus genutzt werden könne. Künftig werde jährlich die Vorstellung über die geplanten Tarifmaßnahmen erfolgen. Diese Tarifmaßnahmen würden sich unmittelbar auf die notwendigen öffentlichen Zuschüsse der vom Aufgabenträger bestellten Verkehrsleistungen auswirken.

 

Grundlage der Leistungsbestellungen bei den Verkehrsunternehmen seien sog. Bruttoverträge, die nach Abschluss des Rechnungsjahres eine Einnahmeaufteilung notwendig machen würden.  Diese fände innerhalb der Verkehrsgemeinschaft statt. Der Kreis Coesfeld habe den ZVM Bus damit betraut seine Interessen wahrzunehmen.

 

GF Tranel erläutert, dass generell frühzeitig über die jeweiligen Tarifmaßnahmen diskutiert werden solle. In diesem Fall würden die Tarifmaßnahmen für 2013 ausnahmsweise nur zur Kenntnis gegeben. Für das Jahr 2014 solle allerdings in der Politik entschieden werden, mit welcher Maßgabe in der Verkehrsgemeinschaft verhandelt werden solle. Kriterien in der Diskussion können hierbei sowohl die Kostendeckung der Verkehrsunternehmen sein als auch natürlich politische Vorgaben in Bezug auf bestimmte Kundengruppen etc.

Der der Sitzungsvorlage beigefügte Folienvortrag sei ein wenig „sperrig“. Auch diese Zahlen sollen in den kommenden Jahren besser aufbereitet werden, da mehr Transparenz die Diskussion verbessere.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Vogt in Bezug auf die Einnahmeverantwortung und den Vergleich zu anderen Kreisen erläutert GF Tranel, dass es sich bei den aktuellen Ausschreibungen in den Kreisen Borken und Warendorf um Bruttoausschreibungen handele. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Entscheidung zu Bruttoausschreibungen rückblickend genau richtig gewesen.

 

Ktabg. Kohaus kann die Erläuterungen hinsichtlich der Bruttoverträge zwar nachvollziehen, betont allerdings, dass in den Verträgen mit den Verkehrsunternehmen Anreize zur Steigerung der Fahrgastzahlen eingearbeitet werden sollten. Von entscheidender Bedeutung sei die Ausweitung von Werbemaßnahmen für die Angebote des ÖPNV. GF Tranel hebt hervor, dass in derzeitigen Verträgen bereits erste Anreizmomente enthalten seien. Der Vergleich zur Bahn zeige, dass auch dort im Regelfall Bruttoleistungen ausgeschrieben werden. Hier sei man auch in einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch.

 

Auch halte er den Punkt der Werbung generell für sehr entscheidend. Es gilt, das Markenprofil „Bus und Bahn Münsterland“ zukünftig noch deutlicher herauszustellen. Die Marke solle den Kunden erreichen und zentral ansprechen.