Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Der beabsichtigten Vorgehensweise zur Bewirtschaftung der Rekultivierungsrücklage wird zugestimmt.

 

Die vom Landrat erlassene Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 


KD Gilbeau erläutert die Sitzungsvorlage und stellt dabei heraus, dass das Ziel, die Rekultivierungsrücklage durch die Realisierung von Zinserträgen auf das Niveau der Rekultivierungsrückstellung zu bringen, erreicht ist. Es besteht nun das Bestreben, die Mittel weiterhin behutsam aber rentierlich anzulegen. Entsprechende Renditen könnten dabei zukünftig zur Gebührenentlastung eingesetzt werden, sofern eine Neubewertung der Rekultivierungsrückstellung nicht zu einer entsprechenden Erhöhung führt.

 

Ktabg. Schulze Esking kann sich vorstellen, dass die Deponie in Zukunft noch wieder geöffnet und der Inhalt einer Verwertung zugeführt werden kann. Die Rückstellung wird daher nach seiner momentanen Einschätzung ausreichend sein. Er bittet um Auskunft, ob die Rücklagemittel auch zur Kassenbestandsverstärkung herangezogen werden.

 

KD Gilbeau bestätigt dies und weist darauf hin, dass in diesen Fällen einen entsprechende Verzinsung erfolgt.

 

Ktabg. Kummann bemerkt, dass sich einige Kommunen mit ihren Anlagestrategien vergaloppiert haben und erwartet, dass der Kreis sich von solchen Anlagen distanziert.

 

Ktabg. Kohaus konstatiert, dass die Richtlinie alle Geldanlagen des Kreises betrifft und möchte sichergestellt wissen, dass keine Anlagen in Lebensmittel- oder Waffengeschäfte investiert werden.

 

KD Gilbeau verweist auf die Präambel der Anlagenrichtlinie, wonach bei der Anlagenform ethische, soziale und ökologische Grundsätze zu berücksichtigen sind.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Gochermann ergänzt, dass der Wille dar ist, diese Grundsätze einzuhalten und lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig