Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Sanierung der Brücke im Zuge der K 23 (Abschnitt 6) über den Rinnbach in Senden-Venne zu veranlassen.

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Produkthaushalt seine Rechtskräftigkeit erlangt hat.


Auf Nachfrage des Ktabg. Kohaus erklärt LR Püning, andere Maßnahmen zur „Erstarkung“ der Brücke als die Erneuerung der selbigen seien nicht möglich. Zudem würde allein die Erneuerung durch Landesmittel gefördert.

Ktabg. Kohaus bittet weiterhin um Mitteilung, ob der Streckenzug der K 23 für höhere Gewichtsbelastungen ausgelegt sei oder auch hier eine Ertüchtigung vorzunehmen bzw. in der Folge mit erhöhten Unterhaltungsaufwendungen zu rechnen wäre.

Ktabg. Suntrup erläutert, die Maßnahme sei auch im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr besprochen worden. Die Brücke werde insbesondere durch landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren. Deren zulässiges Gesamtgewicht sei in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Folglich sei bei diesem Bauwerk Handlungsbedarf erkannt worden, die Brücke statisch für Fahrzeuge über 16 Tonnen zu ertüchtigen. Die Straße sei für diese Belastungen ausgelegt.

Ktabg. Kohaus macht deutlich, die Maßnahme als solche nicht in Frage stellen zu wollen. Er möchte nur sicherstellen, dass die verstärkte Brücke auch an eine hinreichend belastbare Straße angebunden sei.

Ergänzend unterstreicht LR Püning, die Verstärkung im dargestellten Umfang sei notwendig. Er nehme an, dass der betroffene Streckenabschnitt entsprechend ausgelegt sei. Ergänzende Informationen der Fachabteilung werden der Niederschrift beigefügt, so auch Kreisdirektor Gilbeau.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

Anmerkungen der Verwaltung:

Grundsätzlich erfordert die Erneuerung der Brücke keinen Ausbau und keine Ertüchtigung der angrenzenden Kreisstraße. Der Streckenabschnitt wurde bisher auch durch Lkw im Anliefer- und Anliegerverkehr sowie durch landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt. Nur die durchgängige Befahrbarkeit war bisher aufgrund der Gewichtsbeschränkung der Brücke nicht möglich.

Inwieweit sich durch die uneingeschränkte Nutzung der Strecke nun Verkehrsverlagerungen ergeben, kann derzeitig nicht eingeschätzt werden.

Allerdings wird aufgrund des derzeitigen unbefriedigenden Zustandes -unabhängig von der Erneuerung der Brücke- eine Erneuerung der Kreisstraße mittelfristig erforderlich sein.

Ein erhöhter Unterhaltungsaufwand als Folge des Brückenneubaus wird nicht erwartet.