Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2013/14 (Anlage 1) wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2014/14 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 und 4 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.

 


Vorsitzender Wobbe bemerkt, dass mit der Kindergartenbedarfsplanung 2013/14 alle vorliegenden Bedarfsanfragen gedeckt werden können, wenn auch in einigen Orten mit Mühe. Er dankt der Verwaltung für die gute Arbeit, den Trägern für ihre Bereitschaft und dem Ausschuss für die richtigen Entscheidungen. Bemerkenswert sei auch, dass alles so friedlich umzusetzen war.

Sodann gibt er das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt berichtet, dass das Vorziehen der Anmeldewochen vor Weihnachten für die Bedarfsplanung sehr hilfreich war und zu keinen Problemen geführt habe. Mit dem vorgelegten Kindergartenbedarfsplan erreiche man eine jugendamtsweite U3-Versorgungsquote von 34,68 %, wobei in Münster nahen Orten ein überdurchschnittlicher Bedarf zu verzeichnen sei. In einzelnen Orten sei die Versorgung nur über Mehraufnahmen erreicht worden. Aufgrund der Erfordernisse neuer Gruppen in Senden und Nottuln und zeitverzögerter Baufertigstellungen seien in diesen Orten Übergangsregelungen erforderlich.

Zur Berücksichtigung von Elternwünschen seien noch kleine Änderungen der Bedarfsplanung erforderlich, die den Kindergartenbedarfsplan jedoch nicht in seinen Grundzügen ändern. Die erforderlichen Änderungen würden voraussichtlich Mittwoch als Tischvorlage dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Er weist zudem darauf hin, dass es in Bezug auf die Nutzung investiv geförderter U3-Plätze unterschiedliche Auffassungen zwischen Kreis und Land gäbe. Das Land fordere zwingend eine Belegung der investiv geförderten U3-Plätze in den einzelnen Kindertageseinrichtungen mit U3-Kindern. Die Umsetzung bringe jedoch in einzelnen Orten wie zum Beispiel in Ascheberg Schieflagen mit sich, die keinen Sinn machen.

Mit der Bedarfsplanung habe man in jedem Ort mehr U3-Plätze eingeplant, als in den einzelnen Orten investiv gefördert wurden und zudem alle Anmeldungen realisiert. Man habe sich die Bewilligungsbescheide nochmals angesehen und sehe entsprechende Grundlagen zur Argumentation, jedoch bliebe ein gewisses Restrisiko.

 

Ktabg. Kleinert bemerkt, dass mit einer U3-Versorgungsquote von 31,1 % in Lüdinghausen eine Punktlandung erreicht würde und fragt, ob diese denn auch reiche?


FBL 2 Schütt bestätigt, dass in Lüdinghausen für weitere Mehraufnahmen keine Reserve an Plätzen in Kindertageseinrichtungen gegeben sei. Da in der Bedarfsplanung Plätze in der Kindertagespflege nicht enthalten sind, seien zusätzlich rund 5,3 % U3-Versorgung über diese noch möglich.

 

Vorsitzender Wobbe bittet dem Ausschuss eine Übersicht der Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen. Diese ist der Niederschrift beigefügt.

 

Mitglied Neumann bemerkt, dass, bevor man an weitere Ausbauschritte denkt, zunächst die Standards in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen wieder zurückgeführt werden müssten. Zudem bittet er, die auf Seite 4 des Bedarfsplanes aufgenommenen Dankesworte gerichtet an Leitung und Träger auch an diese weiterzugeben.  

 

AL´in Dülker und FBL 2 Schütt teilen mit, dass grundsätzlich auf Ortsteilebene geplant würde, eine vollständige Versorgung in einzelnen Ortsteilen, wie zum Beispiel Ottmarsbocholt, nicht möglich sei, so dass Eltern notfalls ihr Kind in einen zentralen Ortsteil bringen müssten.

Mitglied Nagerski berichtet, dass er als Mitglied im Landeselternbeirat viel von den Problemen in anderen Jugendämtern höre und sich darüber freue, dass im Kreisjugendamt Coesfeld alles ruhig verlaufe. Er habe als Elternvertreter keine Mitteilungen über unklare Dinge.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig