Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung

 

Zwischen den Schulen aller Schulformen und den Jugendämtern im Kreis Coesfeld wird derzeit eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei möglicher Kindeswohlgefährdung abgeschlossen.

 

Mit der gesetzlichen Verankerung des Schutzauftrages in §§ 8a SGB VIII und § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW sind Jugendhilfe und Schule in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen aufgefordert, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen konsequent und systematisch nachzugehen. Neben den eigenen Zuständigkeiten und Verpflichtungen beider Institutionen leitet sich in der Praxis der Bedarf an einer wechselseitigen Kooperation ab.

 

Schulen sind entsprechend den Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) zentrale Partner im Netzwerk für verbindliche Strukturen im Kinderschutz. Vor diesem Hintergrund müssen Grundsätze für die Kooperation in schriftlichen Vereinbarungen festgelegt werden. Ziel der Vereinbarung ist es, Handlungssicherheit und Verlässlichkeit zu schaffen in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.

 

Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz sind in den Jahren 2011 und 2012 auch mit allen Tageseinrichtungen für Kinder und allen freien Trägern der Jugendhilfe, die Leistungen erzieherischer Hilfen im Kreisgebiet erbringen, abgeschlossen worden.

 

 

Ziele und Kennzahlen im Produkthaushalt

Mit Schreiben vom 9.08.2012 wurden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses darüber informiert, dass der am 11.09.2012 terminierte Workshop zu Zielen und Kennzahlen im Produkthaushalt abgesagt wird. Hintergrund war die verwaltungsinterne Abstimmung eines kommunalen Risikomanagement mit dem Schwerpunkt der Überarbeitung der Zieldefinitionen und Kennzahlen.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Arbeit aufgenommen und konkretisert die Produktbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen für den Produkthaushalt. Die Verwaltung wird begleitet vom NKF-Beirat und berichtet in den Beiratssitzungen, sodass eine Beteiligung des Jugendhilfeausschusses während der Projektlaufzeit entbehrlich scheint. Die Arbeiten sollen bis zum 30.06.2014 abgeschlossen sein.