Zweigleisiger Ausbau der Strecke Münster – Lünen (- Dortmund)

 

Landrat Püning weist auf die auf den Tischen ausgelegte Eingabe hin. Heute sei eine vorläufige Antwort eingetroffen. Landrat Püning gibt das Antwortschreiben des Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 11.03.2013 wieder und weist darauf hin, dass sie auch dem  Protokoll beigefügt wird.

Zusammenfassend stellt er fest, dass eine Perspektive für einen Ausbau dieser Bahnlinie vorhanden sei. Es müsse darauf geachtet werden, dass die Landesregierung den Streckenausbau weiter mit der DB AG plane und vorantreibe.

 

Auf Nachfrage der Ktabg. Havermeier erklärt Landrat Püning, dass Versäumnisse des Landes Nordrhein-Westfalen nicht zu erkennen seien.

 

Ktabg. Suntrup berichtet aus einer Zweckverbandssitzung des ZVM. Ziel müsse eine nachhaltige Planung sein. Es werde eine Entscheidung über diese wichtige Maßnahme bis zum Jahre 2015 erwartet, um alsbald Planungssicherheit zu haben.

Ktabg. Vogt erinnert, dass sich auch der Regierungspräsident für den Ausbau dieser Strecke einsetzt und macht die Unterstützung durch die ganze Region aus. Das Geld und der Wille zum Streckenausbau sei vorhanden, so dass lediglich noch die DB AG zur Umsetzung bewegt werden müsse, so seine Einschätzung.

 

Abschließend weist Landrat Püning auf das Antwortschreiben des Ministeriums, das der Niederschrift beigefügt wird, hin und regt eine evtl. spätere Thematisierung in einer Ausschusssitzung an.

 

 

Bericht zur Verwendung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

 

Landrat Püning trägt vor:

„Die Einhaltung des Runderlasses zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit wird beim Kreis Coesfeld durch eine Selbsterklärung des Auftragnehmers oder durch entsprechende Zertifikate sicher gestellt.

Der Erlass ist anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Produkte aus den nachfolgend aufgeführten Produktgruppen angeboten oder verwendet werden:

 

Landwirtschaftliche Produkte, Bleistifte, Radiergummis, Lederprodukte, Natursteine, Spielwaren, Sportartikel, Teppiche, Textilien.

 

In Beantwortung eines Rundschreibens haben alle Abteilungen im Dezember 2012 berichtet, dass der Erlass eingehalten wird.“

 

Anpassung der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes

 

Landrat Püning trägt vor:

„Über die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften wurde in der Kreistagssitzung am 07.11.2012 berichtet. Mit der Umsetzung verbundene Auslegungsschwierigkeiten konnten auf Landesebene noch nicht vollständig beseitigt werden, so dass bislang noch keine Anpassung der betroffenen Hauptsatzungsregelungen vorgeschlagen wurde.

Nach Auskunft des Landkreistages NRW wird dieser die Musterhauptsatzung überarbeiten und den Mitgliedskommunen voraussichtlich Ende April 2013 zur Verfügung stellen können.

Sobald diese vorliegt wird für die nächste Sitzungsfolge im Juni dieses Jahres eine Anpassung der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.“